Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 158

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auf 1995 die CO2-Emissionen angestiegen sind, war eben der Bereich der Stromerzeugung, aus dem ein Teil dieser Steigerungen leider resultierte.

Unser erster Ansatz aber muß es sein, die Effizienz des Energieeinsatzes zu steigern. Es ist zumindest unser Ziel, daß wir da weitere Verbesserungen erzielen. Darin liegen sehr viele Möglichkeiten, auch beschäftigungspolitischer Art – das wissen Sie so gut wie ich. Es gibt im Bereich des Einsatzes erneuerbarer Energieträger auch bei der Stromerzeugung, aber nicht nur, eine wesentliche Substitutionsmöglichkeit gerade, wie Sie es richtig erwähnt haben, in den Wintermonaten, in denen wir jetzt mit der Wasserkraft sicher unsere Probleme haben, also sozusagen einen azyklischen Einsatz erreichen, den wir eben mit einem weiteren Ausbau zum Beispiel im Bereich der Wasserkraft in diesen Monaten nicht erreichen können, wenngleich sie natürlich, unbestritten, ihre Vorteile hat.

Den Status quo haben Sie auch schon erwähnt: Das Generalübereinkommen läuft ab. Wir kommen allerdings mit diesem Ablauf des Generalübereinkommens in eine Phase – auch das haben Sie erwähnt –, in der eine Neuordnung der E-Wirtschaft ansteht, aufgrund der EU-Richtlinie, aufgrund der Binnenmarktrichtlinie, die uns als Gesetzgeber eine neue Herausforderung bereitet, aber auch die Lösung der Frage des Einsatzes erneuerbarer Energieträger nicht erleichtert, da die verschärfte Wettbewerbssituation, die auf die energieerzeugenden Unternehmen zukommt, nicht leicht sein wird. Und das fällt jetzt eben zusammen mit dem legitimen Wunsch – aus umweltpolitischen Gründen – und der Notwendigkeit des Einsatzes anderer Energieträger.

Wir sind der Meinung, daß wir diese Frage gemeinsam mit dem Energieorganisationsgesetz lösen müssen – das haben Sie auch schon erwähnt.

Nur ganz kurz, aber doch zu den Eckpunkten Ihres Gesetzesantrages: Ich stelle mir den Inhalt etwas anders vor als die Lösung, die Sie jetzt vorschlagen. Ich meine, daß wir die direkten Unterstützungszahlungen durch die EVUs durch einen zwischengeschalteten Fonds abfangen müssen, weil es sonst zu regionalen Verzerrungen im Wettbewerb kommt, da die erneuerbaren Energieträger in der regionalen Streuung unterschiedlich eingesetzt werden würden und es dadurch Benachteiligungen und Bevorzugungen verschiedener Gesellschaften geben könnte.

Ich stelle mir auch vor, daß wir im Stile des englischen Modells hergehen und einen Ausschreibungsmodus einsetzen, um sicherzustellen, daß wir höchstmögliche Effizienz beim Mitteleinsatz erreichen können und ein paar andere Dinge mehr. Es wird der Kombination ... (Abg. Wabl: Für welchen Einspeisetarif sind Sie ungefähr?) Herr Kollege! Wollen wir das jetzt schon auf Groschen festlegen? (Abg. Wabl: Ungefähr!) Ich habe keine Freude an Ungefähr-Diskussionen. Es ist noch ein weiter Weg bis dorthin.

Wichtig ist, daß über diesen Mechanismus eine höchstmögliche Förderungseffizienz erreicht werden kann und daß die Technologieentwicklung unterstützt wird. Ich glaube, das sind die wichtigen Eckpunkte dabei. Das wird in einer vernünftigen Kombination von Investitionsförderung und Einspeisetarifunterstützung erfolgen müssen. Aber das gemeinsame Ziel ist – und da bin ich für eine sehr offene Diskussion auch bei uns im Ausschuß – klar dem Toronto-Ziel untergeordnet. Wir müssen diesen erneuerbaren Energien durch eine vernünftige Regelung bei der Einspeisung zum Durchbruch verhelfen, weil das dazu beiträgt, das Toronto-Ziel zu erreichen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.01

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Oberhaidinger. – Bitte, Sie haben das Wort.

20.01

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Langthaler hat zu Recht die geänderte Ausgangslage, die durch die EU-Binnenmarktrichtlinie geschaffen wurde, angesprochen. Ich möchte in aller Kürze einige Eckpunkte daraus anläßlich dieser ersten Lesung ansprechen.


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