Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 37

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

auf taube Ohren gestoßen –, wonach die Abgabenbehörden des Bundes den Trägern der Sozialversicherung den Inhalt dieser Meldungen zu übermitteln haben. Das heißt, man muß zwar keine provisorische oder Vorsichtsmeldung mehr machen, die brauchen Sie aber auch nicht mehr, weil die Sozialversicherungen so oder so von den Abgabenbehörden kraft gesetzlichen Befehls alle Daten bekommen. Alle Sozialversicherungsträger müssen das logischerweise bekommen, denn woher soll die arme Abgabenbehörde wissen, ob der Herr XY oder die Frau AB vielleicht bei der Burgenländischen Gebietskrankenkasse ein Dienstverhältnis, aber unglückseligerweise in Salzburg einen Werkvertrag hat oder umgekehrt, ober ob sie vielleicht eine Nebenerwerbslandwirtin ist und irgendwo in Kärnten oder Tirol auf Saison im dienstnehmerähnlichen Werkvertrag arbeitet? – Also alle Sozialversicherungsträger müssen über alle Daten informiert werden. Das ist allerdings ein echtes Arbeitsbeschaffungsprogramm für die Bürokratie.

Ich glaube, das wird beim Bürger auf wenig Verständnis stoßen, zumal wir gehört haben: Die Bürokratie soll schlanker werden, im öffentlichen Dienst wird eine Reform durchgeführt und so weiter. Möglicherweise haben Sie nicht begriffen, daß das, was Sie unter "selbstorganisierter Sozialversicherung" verstehen, längst Bürokratie ist und nicht mehr sozial und schon gar nicht Versicherung. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Daher mahne ich am Schluß meines Redebeitrages noch einmal: Wir brauchen eine echte Reform, die sich nicht beirren läßt, daß wir dafür zuerst den Dienstnehmerbegriff neu definieren müssen. Wir sind völlig bei Ihnen, wenn Sie sagen, der Dienstnehmerbegriff muß neu definiert werden, insbesondere in Anbetracht des öffentlichen Dienstes und der dortigen Harmonisierungsbedürfnisse. Es steht heute noch ein weiterer Punkt zum Dienstrecht auf der Tagesordnung, der wird durchaus "heiter" werden.

Die Sozialversicherungspflicht könnte man aber – unabhängig vom Dienstnehmerbegriff – am Einkommen festmachen, und zwar am selbständigen wie am unselbständigen. Und wenn Sie die Finanzbehörden als Instrument der Ermittlung des Jahreseinkommens benützen, dann haben Sie dieselben Daten für die Ermittlung der Sozialversicherungspflicht zur Verfügung wie das Finanzamt für steuerliche Aspekte, und Sie können die allgemeine Sozialversicherungspflicht einführen. Sie müßten den Versicherten nur erlauben, daß sie sich aus der Fülle der Sozialversicherungsträger eine ihrer Wahl aussuchen, zumindest im Bereich der Krankenversicherung. Aber das würde natürlich den mündigen Bürger ermöglichen. Sie reden nur davon, versuchen ihn aber zu verhindern. Das Gesetz ist also auch ein Verhinderungsgesetz für mündige Bürger, das sage ich Ihnen ganz deutlich.

Wenn Sie diese echte Reform schon nicht zustande bringen, weil weder der politische Wille noch der Kitt in der Koalition eine echte Reform trägt, dann haben Sie nicht begriffen, daß der dienstnehmerähnliche Werkvertrag viel ähnlicher dem selbständigen Berufstätigkeitsbild als dem unselbständigen ist. Haben Sie nie an das GSVG gedacht? Ich habe es Ihnen im Ausschuß dargestellt – es wurde teilweise sogar mit Interesse zugehört, aber manche hören lieber weg, wenn sie Sachargumente hören, denn sonst müßten sie sich womöglich auch noch damit auseinandersetzen. Haben Sie das nie bedacht? Wahrscheinlich ist das ein ideologischer Streit. Die einen meinen, wenn es unter das ASVG fällt, wird die Anzahl der Dienstnehmer vermehrt, die anderen meinen, wenn es unter das GSVG fällt, wird die Anzahl der Selbständigen vermehrt.

Aber das kann es doch nicht sein! Man kann doch nicht aus solchen Prestigegründen streiten und die Leute im Prinzip weiterhin unversichert lassen. Die Geringfügigkeitsgrenze von 7 000 S hat nämlich die unangenehme Nebenwirkung, daß die von Ihnen behauptete soziale Zielrichtung des Gesetzes überhaupt nicht erreicht wird. Das ist sehr entlarvend, und da verwundert es auch nicht, daß die Ausnahmen für BFI und WIFI weiterhin aufrecht bleiben. Die eigene Klientel wird man doch nicht unter Druck setzen!

Im Ausschuß hat mir Kollege Feurstein zugerufen, die WIFIs und die BFIs seien in einer so schwierigen budgetären Lage. Ich habe gesagt, das wissen wir, aber die Kulturszene, die Unternehmen sind in derselben schwierigen Lage. Sie sind allerdings nicht geschützt und öffentlich, und das ist ein großer Unterschied. Wenn man geschützt und öffentlich ist, dann ist das


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite