Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 46

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möglichkeiten?, erleben wir eine Flucht aus dem Arbeits- und Sozialrecht und andererseits tiefgreifende Veränderungen in der Arbeitsgesellschaft, und zwar insbesondere durch die Ausbreitung neuer, ortsungebundener und arbeitsverringender Technologien – Stichwort Telearbeit –, statt arbeitszeitorientierter Arbeitsorganisationsformen sowie durch die Zunahme unternehmensnaher und sozialer Dienstleistungen. Es entstehen damit völlig neue Tätigkeiten, Tätigkeiten mit grundlegend anderen Merkmalen, welche die konkreten Vertragsbeziehungen bezeichnen.

Mit anderen Worten: Es entstehen neue Grenzen zwischen abhängigen, weisungsgebundenen, unselbständigen, klassischen Dienstnehmerarbeiten und den sich neu entwickelnden Arten von freien Selbständigkeiten, von Quasi-Selbständigkeiten. Der Gesetzgeber hat aber die zwischen diesem freien Unternehmertum und dem klassischen Arbeitsvertrag liegenden Beziehungen der gesellschaftlichen Gruppen derzeit noch nicht ausreichend und nicht umfassend genug erfaßt.

Ich glaube daher, daß es richtig ist, jetzt einen ersten Versuch zu starten, im Sozialrecht eine Ordnung insofern zustande zu bringen, als auch die Einbeziehung von dienstnehmerähnlichen Verträgen und freien Dienstverträgen in den Geltungsbereich des ASVG erfolgt und dem einen zweiten großen Schritt folgen zu lassen.

Ich erlaube mir daher, folgenden Entschließungsantrag einzubringen, und bitte, diesem Ihre Zustimmung zu erteilen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eleonore Hostasch, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend Weiterentwicklung der Sozialversicherung

Der Nationalrat möge beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, unter Beiziehung von Sozialpartnern und Experten im Rahmen einer Arbeitsgruppe die Weiterentwicklung des österreichischen Sozialversicherungssystems mit dem Ziel einer breiten und fairen Einbeziehung aller Erwerbseinkommen und einer einheitlichen Sozialversicherung bis Ende 1997 zu erarbeiten."

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Meine sehr geschätzten Damen und Herren Antragsteller von den Oppositionsparteien, deren Anträge wir im Ausschuß auch behandelt haben! Zunächst einmal ein Wort zum Antrag 284/A des Liberalen Forums, in welchem die verfassungsrechtliche Bedenklichkeit der neuen Werkvertragsregelung angesprochen wurde. Auch wir haben natürlich geprüft, inwieweit verfassungsrechtliche Bedenken angezeigt sind. Und jene Juristen, mit denen wir diese Frage diskutiert haben, meinten, daß die neuen Bestimmungen in Ordnung sind, und wir können daher guten Glaubens diese auch so beschließen.

Im Antrag 287/A der Freiheitlichen wird auf die soziale Verschlechterung der Dienstnehmer durch Ausweichen der Unternehmer auf billigere Vertragstypen Bezug genommen. Auch wir hatten diese Bedenken, auch wir haben das im Ausschuß diskutiert, und genau das war der Grund, warum wir gesagt haben: Stellen wir im Ausschuß folgendes fest – ich darf das auch hier im Hohen Hause zitieren –: Das Ziel der Regelungen über die Einbeziehung der freien Dienstverträge und der dienstnehmerähnlichen Beschäftigung ist vor allem die Eindämmung der Umgehung der Sozialversicherungspflicht. Der Ausschuß hält dazu fest, daß die Effizienz der nun getroffenen Maßnahmen einer genauen Beobachtung zu unterziehen ist, ob damit das vereinbarte Ziel auch erreicht wird und ob damit nicht ordentliche Arbeitsverhältnisse in dienstnehmerähnliche Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden, um einer kostengünstigeren Variante nachzukommen.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Es wurde von den Grünen beantragt, die bestehende Werkvertragsregelung auszusetzen. Ich meine, ein Aussetzen ist keine Lösung. Einen ersten


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