Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 50

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fen waren, von vornherein eingegrenzt worden, zum Beispiel auf dienstnehmerähnliche Werkverträge.

Das erfordert eine Reihe von Regelungen, die beachtet werden müssen. Solche Regelungen hat es aber auch früher in der Judikatur schon gegeben. Da hier beispielsweise zitiert wird, daß bei den dienstnehmerähnlichen Werkverträgen eine bestimmte Anzahl von Verträgen innerhalb einer bestimmten Zeit vorliegen muß, sage ich: Wir haben nur in das Gesetz aufgenommen, was vorher – offensichtlich völlig unbemerkt von allen Experten – längst Judikatur war.

Viele andere Bestimmungen, die heute als Ausnahmen kritisiert werden, hat es auch vorher schon gegeben, nur wurden sie nie beredet. Beispielsweise hat es jene Regelung schon vorher gegeben, wonach zwei oder mehrere Dienstverträge nebeneinander, wenn sie in Summe über der Höchstbeitragsgrundlage der Krankenversicherung gelegen sind, nicht zu einer Rückzahlung der Beiträge ab der Höchstbeitragsgrundlage für die Arbeitnehmer geführt haben. – Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch sagen: Es besteht auch kein Anspruch des Arbeitgebers aus diesem System, eine Rückzahlung zu fordern. Wir haben für die Krankenversicherung bestimmte Regelungen: eine Parität in den Beitragszahlungen, aber keine Parität zwischen Dienstnehmern und Dienstgebern bei der gesamten Mittelaufbringung, denn neben den Beitragssätzen zahlen die Arbeitnehmer auch noch eine Reihe von weiteren Finanzmitteln für die Krankenversicherungen, beispielsweise die Rezeptgebühr und ähnliches. Daher kann auch bei dieser vorgesehenen Rückzahlung nicht auf der Parität bestanden werden.

So gibt es eine Reihe von Regelungen, die notwendig sind, die heute als kompliziert kritisiert werden, die aber in Wahrheit bei den Dienstverträgen und auch bei den anderen Versicherungsfällen immer schon gegeben waren. Und da kritisiert wird, daß das Anmelden dieser Werkverträge oder freien Dienstverträge so kompliziert ist – Herr Abgeordneter Dr. Feurstein hat bereits eine Kopie des Anmeldeformulars vorgewiesen, die Kopie war aber ein bißchen größer als das Original –, zeige ich Ihnen das Formular hiemit im Original. (Der Redner hält einen Vordruck im Format DIN A5 in die Höhe.) – Das ist das gesamte Anmeldeformular. Da kann sich niemand beschweren! Wenn allerdings von bestimmten Oppositionsparteien zu mehr Bürokratie aufgefordert wird, etwa gefordert wird, man sollte von vornherein eine Bescheiderstellung verlangen, dann muß man sich darüber im klaren sein, daß damit ein Ermittlungsverfahren eingeleitet würde. (Zwischenruf des Abg. Mag. Peter. )

Dieses Formular ist das Anmeldeformular: so klein, so einfach wie bei jedem Dienstvertrag. Und die Frage, Herr Abgeordneter Peter, ob es ein Dienstvertrag oder ein anderer Vertrag ist, war auch vor dem 30. Juni immer zu klären. Wir haben mit der Neuregelung nur Umgehungsmöglichkeiten beseitigt – in einem bestimmten Ausmaß, nicht zur Gänze. Letzteres kann erst möglich sein, wenn wir eine Gesamtregelung finden. Was wollten wir damit erreichen? – Wir wollten erstens erreichen, daß Arbeitnehmer nicht dadurch aus der sozialen Sicherheit hinausgedrängt werden, daß man ihnen an Stelle eines Dienstverhältnisses nur einen sogenannten dienstnehmerähnlichen Werkvertrag oder einen freien Dienstvertrag anbietet. – Das ist das erste Ziel.

Das zweite Ziel – weil hier von Geldbeschaffung die Rede war – ist selbstverständlich auch, die Beiträge gerecht hereinzubringen. Wenn beispielsweise für die Krankenversicherung Beiträge entsprechend dem Einkommen geleistet werden, dann darf es nicht dazu kommen – und das war sehr, sehr häufig der Fall –, daß ein relativ niedrig bezahlter Dienstvertrag den vollen Versicherungsschutz geschaffen hat und daneben unbegrenzt mit Werkverträgen und freien Dienstverträgen dazu verdient werden konnte. Sicherlich ist es so – ich bedaure das auch –, daß jeder, der jetzt mehr an Beiträgen zahlen muß, damit nicht zufrieden sein wird.

Aber bei all den Studien, die wir über die Neuordnung in der Versicherung noch anstellen werden, muß ich leider jetzt schon ausschließen, daß wir eine Weltneuheit erfinden können: die erste Sozialversicherung ohne Beiträge und ohne Steuerleistungen. Das heißt, für den sozialen Schutz ist es auch notwendig, daß gerecht, dem Einkommen entsprechend, die Beiträge aufgebracht werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)


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