Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 104

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Hand dieses sehr konkreten Beispieles, das von seiten des Liberalen Forums in die Diskussion eingebracht worden ist, redet. Es gibt Ankündigungen, aber man bleibt jede Aktion schuldig.

Herr Bundesminister! Zu den von Ihnen angesprochenen zweckgebundenen Mitteln, die etwa jetzt mit dem Strukturanpassungsgesetz an die Länder fließen sollen – das ist noch nicht geschehen –, aber auch zu den Geldern, die aus der Mineralölsteuer an die Länder geflossen sind.

Sie wissen, Herr Bundesminister, daß die Bundesländer diese Mittel primär zur Budgetsanierung verwenden und nicht jenem Zweck zuzuführen, der vorgesehen ist – das betrifft Oberösterreich und auch in vermehrtem Maße die Steiermark.

Meine Damen und Herren! Es wird angeblich übersehen, daß, wenn wir von der Leistungsfähigkeit der österreichischen Industrie reden, gerade auch im Bereich der Exporterfolge für Umwelttechnologie – der Herr Bundesminister hat es auch angesprochen – diese im internationalen Bereich eine sehr weit vorne anzusetzende Stellung hätte.

Faktum ist aber, daß, wenn Sie sich die sieben größten Firmen in wichtigen Ökoproduktbereichen anschauen – die Quelle, aus der ich das entnehme, ist ein Bericht der OECD, allerdings beruhend auf dem Jahr 1992, aber ich behaupte, es hat sich substantiell seit damals nichts geändert –, dann finden Sie weder im Water-Treatment-Equipment noch im Waste-Management, noch in der Luftreinhaltung oder in den Ökodienstleistungen irgendein österreichisches Unternehmen. Das ist nicht der Fall, die Österreicher sind da weit abgeschlagen. (Bundesminister Mag. Klima: Das werden Sie auch in anderen Branchen nicht finden!)

Das stimmt schon, Herr Bundesminister, aber das Beispiel mit der Rauchgasreinigung, das Sie gebracht haben, ist ein richtiges Beispiel. Faktum ist jedoch auch, daß für diese Entwicklungen sehr strenge Auflagen ausschlaggebend waren, es eine sehr entschlossene und vor allem eine sehr konsequente Politik war, die in Österreich betrieben worden ist.

Genau diesen Effekt könnten wir haben, wenn wir mit der ökologischen Steuerreform endlich ernst machen würden. Noch einmal: Wichtig ist, daß wir uns selbst darüber im klaren werden, was denn die wesentlichen Eckpfeiler einer ökologischen Steuerreform sein sollen. Alle Parteien haben in irgendeiner Art und Weise Vorstellungen geäußert, aber wir sind niemals in die Tiefe gegangen und haben gefragt: Wie würde es denn regionalpolitisch ausschauen? Welche Sektoren würden wirklich belastet werden? Wie groß ist denn unser Spielraum?

Das ist etwas, das wir hier im Hause klären müssen! Denn wenn dabei herauskommt, daß es besondere Auswirkungen in bestimmten Bereichen geben wird – nehmen wir etwa die Grundstoffindustrie –, daß sich Auswirkungen regional konzentrieren werden, dann müssen wir auch Strategien anbieten, wie man hier den negativen Auswirkungen einer ökologischen Steuerreform entgegentreten kann.

Ich möchte auf noch ein Beispiel verweisen. Es legt klar, daß von der ökologischen Steuerreform von seiten der Regierung viel geredet wird, auch von seiten der Regierungsfraktionen wird hier am Pult immer wieder beteuert, daß man etwas machen muß, aber in Wahrheit das Gegenteil davon beschlossen wird. Das ist die Deckelung der Energieabgaben für produzierende Unternehmen im Zusammenhang mit dem Erdgasabgabengesetz.

Faktum der Deckelung, die aufgrund internationaler Erfahrungen durchaus ihre Rechtfertigung haben mag, ist, daß das primäre Aufkommen von den privaten Haushalten zu tragen ist. Wir kommen zu der grotesken Situation, daß, wenn etwa Erdgas eingesetzt wird, um damit Strom zu erzeugen, für dieses verheizte Erdgas keine Erdgasabgabe zu entrichten ist.

Wenn Sie aber aus diesem kalorischen Kraftwerk, das mit einem sehr geringen Wirkungsgrad arbeitet, die Wärme auskoppeln und damit etwas Energieeffizienzmäßiges, etwas ökologisch Sinnvolles machen, dann müssen Sie auf einmal für jenen Energieanteil, der ausgekoppelt worden ist, Erdgasabgabe zahlen. Das heißt mit anderen Worten, daß Sie energieeffizienzsteigernde Maßnahmen steuerlich benachteiligen.


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