Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 124

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reichischen Szene kommen, nicht dieses Element tragen werden. Wir werden also einmal mehr auf europäischer Ebene manifest vorgehalten bekommen, daß wir geringere demokratische Standards haben.

Das ist vielleicht anzumerken – bei allen positiven Aspekten, die in diesem Gesetz enthalten sind.

Etwas ist mir besonders wichtig, und das möchte ich hier ganz deutlich herausarbeiten und festhalten: Wir novellieren hier drei Gesetze. Wir novellieren das Arbeitsverfassungsgesetz – so weit, so gut –, wir novellieren das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz – in Ordnung –, und wir novellieren das Post-Betriebsverfassungsgesetz. Jetzt ist vielleicht doch interessant, daß wir uns in Erinnerung rufen, daß dieses Post-Betriebsverfassungsgesetz im BGBl. Nr. 326/1996 veröffentlicht wurde. Das heißt: Ein Gesetz, das wir gerade erst geschaffen haben, novellieren wir bereits wieder. Man könnte nun sagen, das kann vorkommen, denn es handelt sich hier um eine internationale Harmonisierung, und davon ist eben auch ein Gesetz mehr betroffen, mag es auch ein junges Gesetz sein.

Aber – und das sei bitte den Kolleginnen und Kollegen, insbesondere von den Regierungsparteien, ins Stammbuch geschrieben – dieses Post-Betriebsverfassungsgesetz ist ein an und für sich als solches überflüssiges Gesetz. (Beifall der Abg. Meisinger und Öllinger .) Es wurde nämlich geschaffen, um im Rahmen der ausgegliederten Post letztlich die Regelungen des Arbeitsverfassungsgesetzes anwenden zu können. Das war der komplizierteste Weg, den man wählen konnte. Es wurde auch weitläufig aus dem Arbeitsverfassungsgesetz abgeschrieben – mit dem Ergebnis, daß wir im Bereich der ausgegliederten Post jetzt einen neuen Dienstnehmerbegriff geschaffen haben und daß wir in allen Novellen, die wir in Zukunft werden machen müssen, im Gesetzestitel ständig um ein Gesetz mehr werden stehen haben.

Es bestand im Ausschuß darüber völlige Einigung, und auch der Herr Bundesminister für Soziales konnte das nachvollziehen, daß das ein Problem ist, aber das Post-Betriebsverfassungsgesetz stammte aus der Feder des – verkürzt gesagt – Verkehrsministers und wurde seinerzeit hier einfach als Regierungsvorlage vorgelegt. Und anstatt daß man jetzt wenigstens diese Gelegenheit benützt hätte, diese beiden Gesetze zu fusionieren, werden wir in den nächsten Jahren das Arbeitsverfassungsgesetz und das Post-Betriebsverfassungsgesetz, die – ich möchte es noch einmal sagen – annähernd wortidentisch sind, immer in einer Parallelaktion novellieren müssen.

Das ist ein ganz klassischer Fall eines Gesetzes, das man abschaffen könnte, ohne seinen Regelungsinhalt zu berühren, indem man eben diesen einen Absatz mehr in das Arbeitsverfassungsgesetz hineinschreibt. Es wäre dies ein Beitrag, die Gesetzesflut zurückzudämmen.

Dies wäre – das verstehe ich schon – aus der Sicht der Regierungsparteien ein Schönheitsfehler, da sie ein Gesetz abschaffen müßten, das sie gerade erst beschlossen haben. Unter "Entrümpelung" versteht man ja eher das Bereinigen eines veralteten Rechtsbestandes. Hier ist jedoch der Regelungsbereich gar nicht veraltet, sondern diese Materie ist nur in einer völlig falschen und überflüssigen Form abgewickelt worden.

Es war mir ein Bedürfnis, die Gelegenheit zu nützen, das im Rahmen dieser Debatte zu sagen. Und jedesmal, wenn wieder solch eine Parallelaktion ins Haus stehen wird und wir einen längeren Titel im Gesetz haben, wo eben neben dem Arbeitsverfassungsgesetz auch das Post-Betriebsverfassungsgesetz stehen wird, werde ich dies erwähnen, und zwar so lange, bis diese beiden Gesetze fusioniert sind. (Zwischenruf des Abg. Meisinger. ) Richtig. Und ich meine eben, da wäre eine Fusion von Gesetzen angesagt, aber ich fürchte, das wird an der Bürokratie der Häuser scheitern – vielleicht weniger am Willen der Regierungsmitglieder als an der Tatsache, daß die einzelnen legistischen Abteilungen der betroffenen Häuser ihre eigene Notwendigkeit nicht beweisen können, wenn sie keine eigenen Gesetzentwürfe produzieren. In diesem Fall war jetzt hier Gelegenheit, darauf hinzuweisen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim Liberalen Forum.)

19.01


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