Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 29

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Ich füge hinzu, daß Argumente gewogen werden müssen und nicht gezählt werden dürfen. Ein durchschlagendes Argument muß ziehen, egal, wie viele dafür oder dagegen sind. In diesem Fall war es aber sicher kein Zufall, daß alle drei Präsidenten und vier der fünf Klubvorsitzenden übereingestimmt haben, dem Grundsatz der Organisationsfreiheit Vorrang zu geben. – Das dazu.

Sie haben den Antrag gestellt, eine Debatte durchzuführen. Eine Debatte in Geschäftsordnungsfragen kann nur stattfinden, wenn der Nationalrat diese beschließt. Ich werde dann über Ihren Antrag auf Durchführung einer Debatte abstimmen lassen. Es haben sich aber die Kollegen Dr. Kostelka und Dr. Khol auch zur Geschäftsordnung gemeldet. – Bitte sehr.

10.06

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsbehandlung, Herr Präsident! Wir haben gestern in der Präsidiale ausreichend, mehr als eine Stunde lang, diese Frage beraten.

Es erscheint aufgrund des Wortlautes von § 7 der Geschäftsordnung klar, daß dieser sich ausschließlich auf den Zusammenschluß, das heißt die Bildung eines neuen Klubs, bezieht. Ich finde diese Interpretation auch sinnvoll, weil es in keiner Weise Aufgabe des Plenums des Nationalrates sein kann, eine politische Wertung darüber abzugeben, daß ein Abgeordneter von der ÖVP über das Liberale Forum nunmehr seinen politischen Weg zur Freiheitlichen Partei gefunden hat. Ich glaube auch nicht, daß es Aufgabe des Plenums des Nationalrates ist, politisch zu bewerten, daß die Flexibilität eines Abgeordneten von einer Fraktion genutzt wird, um 15 Millionen Schilling in dieser Legislaturperiode zu lukrieren. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

10.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Kollege Dr. Khol. – Bitte.

10.07

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Wie immer man den Seitenwechsel eines Abgeordneten beurteilen mag, der von einer Fraktion, auf deren Liste er gewählt wurde, zu einer anderen Fraktion geht: Es ist das keine Frage, die das Plenum dieses Hauses zu beurteilen hat. Es kann nicht Gegenstand einer Abstimmung sein, wie sich ein Abgeordneter aufgrund seines Gewissens oder anderer Umstände entscheidet. Daher lehne ich eine diesbezügliche Abstimmung ab. Das freie Mandat und die Freiheit des Abgeordneten in der Verantwortung vor der Republik haben über Mehrheitsentscheidungen hier im Haus in einer unzuständigen Sache zu stehen.

10.08

Präsident Dr. Heinz Fischer: Abgeordneter Mag. Stadler, auch zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.

10.08

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Die Beratungen in der Präsidiale von gestern abend haben jenes Ergebnis gezeitigt, das die beiden Klubvorsitzenden von SPÖ und ÖVP dargestellt haben.

Ich betone, daß es nicht nur um das freie Mandat, sondern auch um den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Organisationsfreiheit geht, der aufgrund des Klubfinanzierungsgesetzes zu jenen finanziellen Ergebnissen geführt hat, wie sie im Jahre 1993 von denselben Klubvorsitzenden ja auch in einer gewissen Folgerichtigkeit, die heute auch vom Kollegen Kostelka argumentiert wurde, zu einem Millionenaufwand für eine neue Klubgründung führten, die ja besonderes Wohlwollen der Sozialdemokraten hatte. Es ist natürlich dieses Gesetz jetzt, im Jahre 1996, in gleicher Weise anzuwenden und zu berücksichtigen.

Ich bin der Meinung, daß über den Antrag des Kollegen Wabl keine Abstimmung durchzuführen ist, weil dieser Antrag nach der Geschäftsordnung gar nicht zulässig ist, und zwar deshalb, weil es sich hier um keine Debatte handelt, wie sie die Geschäftsordnung über eine Mitteilung des


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