Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 89

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Eigentlich müßten die Radfahrer die gesamten Erhaltungskosten des Straßennetzes bezahlen. – So wurde argumentiert. (Abg. Böhacker: Hast du einen Wald?) – Ja, ich besitze einen Wald.

Der Chef der Bundesforste Dr. Ramsauer hat sich nicht entblödet, einmal 7,80 S pro Laufmeter und Jahr dafür zu verlangen, daß Radfahrer auf Forststraßen fahren dürfen. Das sind nämlich ziemlich genau die gesamten Erhaltungskosten, die pro Jahr und Laufmeter Forststraße anfallen.

Meine Damen und Herren! Ich als Liberaler bin wirklich unverdächtig, das Eigentum nicht hochzuhalten. (Abg. Rauch-Kallat: Nach der Rede schon! – Abg. Schwarzenberger: Nach der Rede nicht mehr!) – Liebe Frau Bundesministerin a. D! Sie haben noch gar nicht fertig zugehört, aber dann würde ich Sie bitten, es zu beurteilen.

Ich halte also das Eigentumsrecht hoch, weil es eine wesentliche Basis unserer Grundordnung ist. Wenn es das absolute Eigentum gäbe, das es nicht gibt, liebe gnädige Frau, dann dürfte man auch nicht wandern auf Forststraßen. Offensichtlich ist der Besitz an Forst ein Eigentum sui generis, sonst bräuchten wir kein Forstgesetz, womit wir viele Eigentumseingriffe machen, womit wir sagen: Du darfst nur soundso viel Wald schlagen, du darfst nur diese und jene Straße bauen, du darfst nur dieses und jenes tun!

Offensichtlich gibt es also eine Einschränkung im Eigentum beim Forst. Die Frage ist jetzt: Ist das Wandern auf den Forststraßen eine Einschränkung, an die wir uns gewöhnt haben, und ist das Radfahren auf den Forststraßen eine Einschränkung, die nicht erträglich ist? – Das ist der Punkt.

Den Forstleuten geht es wirklich nicht um die Radfahrer, es geht ihnen schlicht und ergreifend ums Abkassieren. Sie wollen möglichst viel Geld dafür haben, daß Österreicher einen Freizeitsport ausüben. (Beifall des Abg. Grabner. ) Das ist der wirkliche Grund. Sie sollten zumindest den Mut haben, es auch zu sagen. Sie sollten laut sagen: Wir sind geldgierig, wir wollen möglichst viel Geld haben, und dann geben wir die Forststraßen frei! – In dem Moment, in dem das Geld fließt, ist es mit den Schutzbehauptungen, die aufgestellt wurden betreffend die Breite der Wege, die Haftungen, die alle wichtig sind, die klärbar sind, die ganz leicht lösbar sind, vorbei.

Wir Liberalen haben daher im Parlament einen Antrag eingebracht, den wir heute in erster Lesung diskutieren, in dem wir folgendes vorgeschlagen haben: Erweitern wir das Forstgesetz um einen Unterpunkt des § 33, wenn ich es richtig im Kopf habe, und geben wir prinzipiell das Befahren von Forststraßen durch Radfahrer genauso frei, wie wir das Wandern freigeben. – Wir haben dazugesagt: Ersuchen wir den Herrn Landwirtschaftsminister, doch gemeinsam mit der Forstwirtschaft – selbstverständlich am Verordnungswege, das ist der einfachste – Einschränkungen vorzunehmen.

Ich habe völliges Verständnis dafür, daß das Wild ein Einstandsrecht hat und nicht dauernd gestört werden darf. Ich möchte nur die Jäger auf eines aufmerksam machen: Der Wald gehört nicht den Jägern. Wenn der Wald jemandem gehört, dann gehört er dem Wild. (Abg. Schwarzenberger: Schon dem Grundbesitzer, nicht dem Wild!) – Herr Kollege, Sie wissen, wie ich das meine. Wenn jemand ökologisch ein Anrecht auf den Wald hat, dann ist es das Wild und nicht der Jäger. Hier geht es auch nicht um die Grundeigentümer. Auch die Jäger sind nicht die Grundeigentümer, sondern überwiegend zumindest die Pächter.

Worum geht es also? – Ich kann jederzeit sperren für ein, zwei Stunden nach Sonnenaufgang, ein, zwei Stunden vor Sonnenuntergang, ich kann jederzeit ganze Täler sperren in Jahren, in denen ich große Holzbringungsaktionen habe. Ich kann also eine Vielzahl von Maßnahmen ergreifen, um zu ermöglichen, daß die neue Freizeitsportart des Radfahrens auch auf den Forststraßen ausgeübt werden darf.

Es kommt aber noch etwas hinzu. Ich bin ein erklärter Gegner von Mountainbikern, die über Almwiesen fahren, die über der Waldgrenze die Flora ruinieren. Ich bin ein erklärter Gegner davon, daß Radfahrer auf Wanderwegen fahren, halbmeterbreiten Steigen, wo es selbstverständlich zwischen den Wanderern und den Radfahrern zur Kollision kommt.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite