Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 94

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Hohes Haus! Der stete Zuwachs menschlicher Kenntnisse und Eingriffsmöglichkeiten ermöglichte das Sprengen der bis jetzt festgelegten naturalen Vorgabe.

Wir brauchen nicht die punktuelle Beleuchtung und Betrachtung, was Gentechnik alles kann, wir müssen den Blick auf das Ganze werfen. Zum Blick aufs Ganze gehört auch, Hohes Haus, die eigene Begrenztheit nicht zu verdrängen, sondern diese in die Lebenskultur zu integrieren.

Es kann allgemein festgehalten werden: Die Entwicklung der Gentechnik ist in der Medizin am weitesten fortgeschritten. Dort gibt es eine Fülle von praxisgerechten Anwendungen. Keine der im Hohen Haus vertretenen Parteien zweifelt an der Notwendigkeit. Insulin für Zuckerkranke, Medikamente zur Krebstherapie – all das wird gutgeheißen und als selbstverständlich angesehen.

Nun im Detail, meine Damen und Herren, zum Inhalt der Dringlichen Anfrage. Die grünen Abgeordneten stellen fest, daß im heurigen Herbst erstmals ungekennzeichnete Lebensmittel in den Verkaufsregalen zu finden sein werden. Grundsätzlich möchte ich als Redner der Regierungsparteien, speziell der Österreichischen Volkspartei, festhalten, daß Österreich selbst eines der strengsten Gentechnikgesetze hat, welches am 1. Jänner 1995 in Kraft getreten ist. Jede Freisetzung ist vom verantwortlichen Betreiber zu beantragen und behördlich zu genehmigen. In Österreich tut dies das Bundesministerium für Gesundheit und Konsumentenschutz.

Doch eines muß uns klar sein: Angst hat die Geschichte von uns Menschen geprägt. Geschichte war und ist eine immerwährende Auseinandersetzung mit Ängsten. Eine ständig zu erbringende Kulturleistung ist es – und diese Aufforderung ergeht an uns, an die Politiker –, angstfreie Räume zu schaffen und nicht, wie es einige Abgeordnete bei diesem sensiblen Thema versuchen, Angst zu schüren. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bin bei all jenen, die sagen: Jawohl, es gibt eine österreichweite Umfrage, 80 Prozent der Konsumenten lehnen gentechnisch veränderte Lebensmittel ab. – Ja gut, ein Zeichen, daß Österreichs Konsumenten in dieser Sache reif sind.

Frau Bundesministerin! Wenn wir davon reden, ob Österreich selbst national tätig werden soll, daß Europa gefordert ist, weil wir offene Grenzen haben, dann möchte ich Ihnen sagen: Wenn Sie auch nur im geringsten davon überzeugt sind, daß genbehandelte Produkte importiert werden, die gesundheitsschädlich sind, dann bitte greifen Sie zum geltenden österreichischen Lebensmittelrecht, es gibt Ihnen immer die Möglichkeit, zu handeln. Ich möchte Sie hier auffordern, auch diese Sache miteinzubeziehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Grundsätzlich ist ein gänzliches Verbot der Gentechnologie unrealistisch, wenn wir bedenken, daß seit dem Jahre 1986 weltweit mehr als 4 000, in der Europäischen Union mehr als 500 Freisetzungen mit gentechnisch veränderten Pflanzen stattgefunden haben.

Doch eines muß klar sein: Eine Patentierung von gentechnisch veränderten Tieren und Pflanzen muß unter allen Umständen verhindert werden – sie ist abzulehnen. Die freie Nutzbarkeit der Pflanzen- und Tierzüchtung muß gewahrt bleiben.

Frau Bundesministerin! Eine europäische Kraftanstrengung ist neben einer österreichischen Solidarität notwendig, und ich glaube nicht, daß Sie das Auswärtsspiel in Brüssel und Straßburg schon aufgegeben haben, als verloren ansehen. Ich fordere Sie daher auf, Frau Bundesministerin, auch eine europäische Kraftanstrengung in dieser Sache zu unternehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

Österreichs Bauern wollen dem Konsumenten gesundheitlich einwandfreie Lebensmittel anbieten und werben mit hoher Qualität aus naturnaher Produktion. Der weitaus größte Teil der Konsumenten will auch in Zukunft die unverfälschten Produkte. Gentechnisch veränderte Lebensmittel sind daher, Frau Bundesministerin, absolut entbehrlich. (Beifall bei der ÖVP.)

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