Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 137

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Denn wenn ich unter dem falschen Titel Steuern einhebe und den Menschen suggeriere, ich mache das, um Kostenwahrheit zu erreichen, dann halte ich das für den falschen Weg, weil ich damit meines Erachtens eine der wichtigsten Maßnahmen im Steuersystem diskreditiere, nämlich die Ökologisierung des Steuersystems.

Damit verringere ich das Verständnis der Menschen für eine wichtige Steuermaßnahme. Ich weiß aus Umfragen, die in den letzten Monaten und Jahren durchgeführt worden sind, daß ein Großteil der Menschen einen Beitrag für den Umweltschutz leisten möchte, auch wenn es etwas oder viel kostet. Aber es gibt null Verständnis, meine Damen und Herren, wenn unter dem Titel Ökosteuer, unter dem Titel Umweltschutz lediglich Maßnahmen getroffen werden, um das Budget zu sanieren. Denn dann ist es korrekter, wenn ich sage: Ich muß das Budget sanieren, und ich versuche, hier zu Geld zu kommen, und ergreife Maßnahmen, die viel Geld bringen.

Meine Damen und Herren! Das halte ich für zulässig. Aber ich halte es nicht für zulässig, daß mit diesen Maßnahmen ökologische Instrumente diskreditiert werden, die letztendlich zum Schaden aller sind.

Sie haben einen Weg gewählt, den ich für falsch halte. Sie wissen ganz genau, daß Kostenwahrheit erst dann erreicht ist, wenn ich tatsächlich das, was ich im Zusammenhang mit volkswirtschaftlichen Gesamtkosten berechnet habe, einnehme und wenn ich tatsächlich alle externen Kosten draufgeschlagen habe. Daß das auch dazu führen würde, die Wettbewerbsfähigkeit in Österreich insgesamt zu erhöhen, und daß das unserer österreichischen Wirtschaft einen großartigen Wettbewerbsvorteil auch in Zukunft bringen würde, das übersehen Sie leider. Deshalb bleibt uns nichts anderes übrig, als diese Vorschläge, die Sie eingebracht haben, abzulehnen. Ihnen, Herr Bundesminister, würde ich wünschen, daß Sie etwas konsistentere Vorschläge in diesem Zusammenhang vortragen und auch durchsetzen. – Danke schön. (Beifall des Abg. Hans Helmut Moser. )

19.48

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte, Herr Abgeordneter. Redezeit: 20 Minuten.

19.48

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Mit der vorliegenden Novelle des Bundesstraßenfinanzierungsgesetzes sind im wesentlichen Vorstellungen der Europäischen Kommission nach hoher Benützungsfreundlichkeit berücksichtigt, und ich glaube, daß damit auch dem österreichischen Tourismus Rechnung getragen wird.

Es wird für PKWs bis 3,5 Tonnen eine Vignette für die Woche zu 70 S geben und für einspurige Kraftfahrzeuge für zwei Monate zu 80 S. Ebenso wird die Gültigkeitsdauer der Wochenvignette auf zehn Tage erhöht. Das entspricht auch der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer unserer Gäste in Österreich.

Wegen dieser Wochenvignette wird die vorgesehene Kombivignette, die zwei Fahrten für bemautete Strecken einschließt, nicht erworben werden können.

Weiters sind auch Anpassungen bei den Strafbestimmungen vorgenommen worden. Bestimmungen zur Nachzahlung bei der Benutzung der Autobahn ohne Vignette wurden konkretisiert.

Die Strafbedingungen des vorliegenden Gesetzentwurfes sollen aufgrund öffentlicher Interessen die Einhaltung privatrechtlicher Vorschriften sicherstellen. Das kann aber nur gewährleistet werden, wenn der Strafrahmen so gestaltet ist, daß Betroffene ohne übermäßigen Kontrollaufwand zu gesetzeskonformem Handeln verhalten sind. Die Strafdrohung muß deutlich machen, daß derjenige, der die Maut hinterzieht, ein erhebliches Kostenrisiko trägt.

Die mit der Überwachung betrauten Organe werden die ordnungsgemäße Entrichtung der Maut entweder stichprobenweise im Rahmen von Verkehrsüberwachungen oder auch regelmäßig bei Grenzkontrollen kontrollieren. Bei Betretung eines Kfz-Lenkers, der die Maut hinterzogen hat,


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