Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 177

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Herr Puttinger! Ich gebe Ihnen jetzt einen kurzfristigen Tip: Wenn Sie nicht wollen, daß in Ihr Lokal behinderte Gäste kommen, die Ihnen vielleicht nicht genehm sind, dann machen Sie einfach ein paar Stufen, denn dann können wir ohnehin nicht hinein! – Danke. (Beifall bei den Grünen, beim Liberalen Forum und bei der SPÖ.)

22.47

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Den Antrag 229/A weise ich hiermit dem Verfassungsausschuß zu .

17. Punkt

Erste Lesung des Antrages 241/A der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament (Europawahlordnung – EuWO) geändert wird

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung: Erste Lesung des Antrages 241/A der Abgeordneten Rauch-Kallat und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Europawahlordnung geändert wird.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin. – Bitte, Frau Abgeordnete. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten.

22.48

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben vor knapp 14 Tagen eine Europawahl geschlagen, und es hat sich gezeigt, daß entgegen den verschiedensten Annahmen die Wahlbeteiligung bei dieser Europawahl sehr hoch war. Das heißt, daß auch in Österreich oder gerade in Österreich die Bevölkerung sehr an dieser Wahl interessiert war, weit mehr als in anderen EU-Ländern. Gerade diese Wahl hat gezeigt, daß ein hohes Interesse daran besteht, daß eine Beteiligung der Österreicherinnen und Österreicher am Europäischen Parlament durch die Wahl der Abgeordneten erfolgt.

Es ist daher nur zu verständlich, daß es uns ein Anliegen ist, auch jenen Österreicherinnen und Österreichern, die nicht im Inland leben, das Wählen zu erleichtern. Gerade für sie ist eine Verbindung zum Heimatland oft von besonderer Bedeutung, gerade sie sind sehr interessiert daran, auch ihre Bürgerrechte auszuüben. Daher ist es für die Österreichische Volkspartei unverständlich, daß man die Ausübung dieses Wahlrechts durch bürokratische Hürden erschwert.

Im Antrag, den wir eingebracht haben, geht es vor allem um die Erleichterung der Ausübung des Wahlrechts für Auslandsösterreicher, aber auch um die Erleichterung des Wahlrechtes für jene Österreicherinnen und Österreicher, die sich zum Wahlzeitpunkt im Ausland befinden. Der Antrag enthält vor allem die Bestimmung, daß jene Österreicherinnen und Österreicher, die sich in die Wählerevidenz eingetragen haben, automatisch eine Wahlkarte zugeschickt bekommen und nicht speziell dafür einen Antrag stellen müssen, denn allein durch die Eintragung in die Wählerevidenz haben sie ja ihren Wunsch, wählen zu wollen, deponiert. Voraussetzung dafür ist natürlich, daß ihre aktuelle Adresse in ihrer Heimatgemeinde aufliegt.

Der Antrag enthält darüber hinaus auch Erleichterungen bei den bürokratischen Voraussetzungen. Es sollen in Hinkunft nicht mehr, wie bisher, für die Ausübung des Wahlrechts zwei Zeugen unter Nennung der Paßnummer beigebracht werden müssen. Eine eidesstattliche Erklärung sollte dies ersetzen.


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