Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 179

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Die Auslandsösterreicher haben sehr lange um das Nationalratswahlrecht gekämpft. Der Antrag ist die Basis der damaligen Auslandsösterreicher-Plattform. Dieses Anliegen wurde von uns Freiheitlichen immer unterstützt und auch hier im Plenum eingebracht. Die Koalitionsregierung, vor allem aber die SPÖ – wir haben es jetzt gerade wieder gehört –, hat sich lange gegen die Einführung des Auslandösterreicher-Wahlrechts gesträubt und nie legistische Schritte in diese Richtung gesetzt.

Erst das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes während der XVIII. Gesetzgebungsperiode erzwang zur Nationalratswahl 1994 das Wahlrecht auch für Auslandsösterreicher. Aber die bestehende Novelle ist mit bürokratischen Mängeln behaftet, die vielen Auslandsösterreichern das Wählen erschwert oder gar unmöglich macht.

Diese unvollkommene Regelung der Nationalratswahlordnung wurde leider auch auf die Europawahlordnung übertragen. Viele Beschwerden, gerade nach der letzten EU-Wahl, zeigen, wie wichtig die Vereinfachung von Formvorschriften ist. Vor allem die im vorliegenden Antrag beschriebene eidesstattliche Erklärung statt der jetzigen mit Erschwernissen behafteten Beglaubigung, die durch einen Notar, eine notarähnliche Person, eine österreichische Vertretung im Ausland oder durch Bestätigung durch zwei Zeugen vorgenommen werden muß, findet unsere Unterstützung, wenngleich im vorliegenden Antrag das Problem der möglichen Wahlbeeinflussung nicht restlos geklärt ist.

Meine Damen und Herren! Dieser kleine Antrag zur Änderung der Europawahlordnung zeigt beispielhaft auf, mit wie wenig Aufwand in vielen Bereichen Entbürokratisierung betrieben werden kann, damit es mit weniger Zeitaufwand und geringeren Kosten, ohne Ärger des Bürgers zu einer höheren Wahlbeteiligung der Auslandsösterreicher kommt.

Zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt, zum Abbau von Diskriminierung, in diesem Punkt auch Abbau von Diskriminierung der Auslandsösterreicher: Würden Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, allen diesbezüglichen Monat für Monat in diesem Plenum eingebrachten Anträgen der Freiheitlichen vorurteilsfrei zustimmen, dann würden Sie nicht immer wieder neue Belastungen erfinden und Bürger vergrämen! – Ich danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.58

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Gredler. – Bitte, Frau Abgeordnete. 12 Minuten stehen Ihnen noch zur Verfügung.

22.58

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum): Um Gottes Willen, ich werde nicht zwölf Minuten brauchen! – Herr Präsident! Hohes Haus! Ich war selber sechzehn Jahre lang Auslandsösterreicherin. Ich kann daher, glaube ich, besser ermessen, was es bedeutet, von seiner Heimat abgeschnitten zu sein, wenn man aber an den Vorgängen zu Hause durchaus interessiert ist. Ich glaube, daß der Auslandsösterreicher gut informiert ist, und ich bin sicher, daß die Auslandsösterreicher an Österreich und an den Wahlen in Österreich interessiert sind.

Ich hatte vor zwei Monaten die Gelegenheit, an einer Festtagung der Auslandsösterreicher in Baden teilzunehmen, und ich muß sagen, ich war verblüfft, welches Engagement diese für Österreich im Ausland aufbringen. Deshalb kann ich nur sagen, daß ich diese vorgeschlagene Änderung der Europawahlordnung begrüße. Sie bedeutet eine Vereinfachung des Systems. Auf der anderen Seite ist die Verpflichtung der Gemeinde, sich die Wahlkarte zustellen zu lassen, ein noch größerer Anreiz für Auslandsösterreicher, sich an der Wahl zu beteiligen. Auch ich meine, daß eine eidesstattliche Erklärung genügen sollte und daß man keine Zeugen braucht, um zu beweisen, daß korrekt vorgegangen wird. Man sollte als Österreicher durchaus auch anderen Österreichern vertrauen können.

Eine Änderung der Nationalratswahlordnung im Sinne der Anpassung der Vorschriften für das Auslandsösterreicherwahlrecht ist schleunigst anzustreben. (Beifall beim Liberalen Forum.)

22.59


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