Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 13

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Konkret tragen die sogenannten Selbstträger, also die Gebietskörperschaften und gemeinnützigen Krankenanstalten, Familien- und Geburtenbeihilfe ja selbst. Es ist aber unbestritten, daß Schülerfreifahrt, Schulbücher und andere Leistungen, soweit sie öffentlich finanziert werden, vom FLAF auch für die Mitarbeiter dieser sogenannten Selbstträger finanziert werden.

Es ist nun schon seit längerem das Bestreben des Bundes gewesen – es war ja bereits im BVA 1994 berücksichtigt –, diese Selbstträgerschaft aufzuheben, doch das hatte natürlich ein vehementes Ablehnen der Länder und insbesondere der Gemeinden zur Folge, weil es diese finanziell stärker belastet hätte.

Man muß aber fairerweise dazusagen, daß dieses Faktum in der letzten Finanzausgleichsverhandlung in der Gesamtaufteilung der Lasten und der Pflichten und der Rechte der Länder und Gemeinden und des Bundes auch berücksichtigt wurde. Das heißt, wir haben dieses Faktum, daß ein aus unserer Sicht zu geringer Beitrag durch die Selbstträger in den FLAF selbst eingebracht wird, im Finanzausgleich berücksichtigt und haben daher mit den Ländern und Gemeinden vereinbart, bis zum Jahr 2000 – das ist die Dauer des Finanzausgleiches – keine Änderung der derzeit bestehenden Rechtslage vorzunehmen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister.

Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Es wird Sie wahrscheinlich nicht verwundern, wenn ich mit Ihrer Antwort nicht ganz zufrieden bin. Sie wissen genau, daß der FLAF im wesentlichen aus Dienstgeberbeiträgen gefüttert wird, und da tragen vor allem die klein- und mittelständischen Betriebe die Hauptlast dieser Beiträge. Wenn nun über den Finanzausgleich mit den Gemeinden, mit den Selbstträgern entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden, dann betrifft das schlußendlich wieder die klein- und mittelständischen Betriebe, die in Form von erhöhten Lohnnebenkosten diese Beiträge zu bezahlen haben.

Nun frage ich Sie, Herr Bundesminister: Können Sie diese Vorgangsweise unter dem Aspekt der Besteuerungsgerechtigkeit weiterhin vertreten?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima: Zum ersten: Meine Antwort auf Ihre Frage war, glaube ich, sehr präzise, sachlich und auch ganz offen. Sie war also ausreichend. Wie ich Sie befriedigen kann, weiß ich nicht, aber ich werde es noch einmal versuchen, sehr geehrter Herr Abgeordneter Böhacker. (Heiterkeit. – Abg. Leikam: Sehr schwierig!)

Ich muß Ihnen, sehr geehrter Herr Abgeordneter, zu Ihrer Bemerkung, der FLAF werde von Dienstgeberbeiträgen gespeist, zur Kenntnis bringen, daß es sich dabei um einen vor sehr langer Zeit – vor etwa vier Jahrzehnten – bei Lohnvereinbarungen beziehungsweise Lohnrunden vereinbarten – und das ist ja die Argumentation der Gewerkschaft – Verzicht auf Lohnerhöhungen handelt, der in Form von Dienstgeberbeiträgen in den Familienlastenausgleich – und der Grund für den FLAF war ja der Lastenausgleich – eingebracht wurde. Das heißt, angesichts des Wissens darum, daß wir dabei über Lohnkosten reden, es heute so darzustellen, als ob es sich um einen arbeitnehmerfinanzierten oder arbeitgeberfinanzierten Anteil handle, halte ich ein bißchen für kasuistisch.

Zum zweiten: Sie dürften wissen, sehr geehrter Herr Abgeordneter, daß insgesamt nahezu ein Drittel der Finanzierung des FLAF aus Steuern kommt, und da ist es im Rahmen des gesamten Finanzausgleiches – das Steueraufkommen des FLAF liegt ja in einer Größenordnung von etwa 15 Milliarden Schilling oder mehr – möglich, diese 1,7 Milliarden Schilling im Rahmen des Finanzausgleiches zu berücksichtigen. Es werden demnach, wenn Sie so wollen, mehr Steuern in den FLAF einbezahlt, die sonst den Finanzausgleichspartnern, also den Ländern und Gemeinden, in ihrem Anteil zugute gekommen wären, und es hätte keine höhere Belastung der Klein- und Mittelbetriebe gegeben.


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