Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 50

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wirtschaftsentwicklung ist vom Investitionsvolumen abhängig. Derzeit gibt es eine negative Entwicklung. Besonders im klein- und mittelständischen Bereich herrscht wenig Investitionsfreudigkeit, die Investitionen sind – das werden Sie sicher wissen – zurückgegangen, und wenn man den Prognosen, den Umfragen im klein- und mittelständischen Bereich glaubt, dann ist auch nicht daran gedacht, diese Investitionsfreudigkeit Anfang 1997 zu erhöhen.

Das ist bedenklich, und es ist höchste Zeit, daß positive Wirtschaftssignale gesetzt werden. Auch das hat der Experte Dr. Guger im Ausschuß verlangt, Herr Bundesminister! Er hat nämlich gesagt, es muß in Österreich etwas geschehen, damit Neugründungen von Unternehmen verstärkt erfolgen. Was machen Sie für Neugründungen von Unternehmen? Wo sind die Signale an Leute, die sich selbständig machen wollen? Wo sind hier Erleichterungen? Wo ist der Abbau von bürokratischen Hürden, damit sich die Leute eher entschließen, Unternehmer zu werden? – Die Mindestkörperschaftsteuer ist sicher kein Mittel, Leute dazu zu bringen, ins Unternehmertum einzusteigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Bundesregierung! Sie sagen heute immer wieder, der Umverteilungsbericht ist schon gut, aber es muß mehr geschehen für die geringeren Einkommen. Das unterschreibe ich Ihnen sogar, Frau Kollegin Hostasch. Nur dürfen Sie eines nicht vergessen: Die geringeren Einkommen sind nicht nur Arbeitnehmereinkommen – auf diesem Gebiet muß mehr geschehen; da gebe ich Ihnen recht –, zu den geringeren Einkommen zählen im Bereich der gewerblichen Selbständigkeit durchaus auch kleine Unternehmer, die manchmal viel, viel weniger verdienen als der eine oder andere Arbeitnehmer.

Unsere Aufgabe in Österreich sollte sein, Voraussetzungen zu schaffen, daß man in Österreich gut verdienen kann – egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Wir dürfen aber nicht mit weiteren Belastungen, zum Beispiel mit Belastungen der Löhne und Gehälter, eine Entwicklung einleiten, die nicht positiv sein kann.

Es ist eine gefährliche Politik, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Lohnkosten durch weitere Anhebung der Lohnnebenkosten zu erhöhen. Im Umverteilungsbericht sind derartige Ansätze drinnen; mein Kollege Böhacker hat diese Ansätze ja bereits ausgeführt. Wir können nur hoffen, daß das nicht Wirklichkeit wird, was im Umverteilungsbericht steht, was insbesondere Politiker der sozialdemokratischen Seite immer wieder angekündigt haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Bereich ist heute auf der Tagesordnung: die Auflassung der Kommunalsteuer für Lehrlingsentschädigungen. Ich sehe diese Diskussion wirklich als politisch doppelzüngig von der Regierungskoalition geführt. Immer wieder werden Forderungen gestellt, die Kommunalsteuer für Lehrlinge aufzuheben. Nun lag ein Antrag der Freiheitlichen im Ausschuß vor. Was geschah? – Er wurde, ohne darüber zu diskutieren, von der Regierungskoalition abgelehnt.

Ich möchte Sie aber schon erinnern: Die Wirtschaftskammer forderte die Ausnahme am 20. September 1996, Landeshauptmann Zernatto am 1. Oktober 1996, Vizekanzler Dr. Schüssel am 23. Oktober 1996, und am 23. Oktober 1996 hat der Tiroler Landtag bei einer außerordentlichen Sitzung mit einem Dringlichkeitsantrag auch einstimmig angenommen, daß die Kommunalsteuer für Lehrlingsentschädigungen aufgehoben werden soll. Also alle – SPÖ, ÖVP, Freiheitliche –, alle vertretenen Gruppierungen im Tiroler Landtag! Und was machen Sie?

Sie haben Gelegenheit, heute Ihre Versprechungen, Ihre Forderungen wahrzumachen. Machen Sie daher nicht weiter Ankündigungen im Bereich der Lehrlingsentschädigung und der Kommunalsteuer. Heute haben Sie Gelegenheit, den Antrag der Freiheitlichen zu unterstützen und endlich einmal eine positive Maßnahme im Interesse der Lehrplatzschaffung in Österreich zu setzen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.29

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Höchtl. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten.


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