Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 57

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gelesen hat. Ob er auch die zehn Seiten Familienförderungsbericht gelesen hat, bin ich mir nicht ganz so sicher, aber es wird schon stimmen. Herr Höchtl hätte es auch tun können. (Abg. Dr. Höchtl: Das habe ich besser gemacht als Sie wahrscheinlich!) – Ja, wir können uns das gegenseitig zuschieben.

Die Studie untermauert eindeutig die Zielsetzung der SPÖ und den Regelungs- und den Reformbedarf in bestimmten Bereichen der Familienförderung. Die wesentlichsten Thesen der Studie sind außer Streit gestellt, lassen Sie sie mich aber trotzdem wiederholen:

Österreich verfügt über ein äußerst umfangreiches, differenziertes System der Familienförderung. Wenn man es im weitesten Sinn sieht, sind für familienpolitisch relevante Maßnahmen 10 Prozent des Volkseinkommens vorgesehen. Im internationalen Vergleich zählt Österreich zu den Ländern mit der höchsten Familienförderung, im OECD-Vergleich liegt Österreich an vierter Stelle. Trotz dieser umfangreichen Förderungsmaßnahmen ist aber die österreichische Familie, besonders die alleinerziehenden und die geschiedenen Mütter in Österreich, armutsgefährdet – und damit auch die Kinder in diesen Familien.

Der Autor dieses Parts der Studie zählt eine Reihe von Gründen auf. Ich möchte nur ein paar erwähnen: hohe Lohnunterschiede, mangelnde Kinderbetreuungseinrichtungen, gering qualifizierte Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten, die die niedrigste Frauenerwerbsquote im Vergleich der Industriestaaten zur Folge haben.

Eine wesentliche Aussage Gugers finden wir auch hinsichtlich der Familienbesteuerung. Schade, daß sich Herr Abgeordneter Höchtl entfernt hat. Nach dieser Aussage ist klar, daß in der österreichischen Familienpolitik (Zwischenruf des Abg. Böhacker ) – d as ist schön; wenn er sie nachträglich liest, habe ich nichts dagegen einzuwenden – der horizontale Lastenausgleich dominiert, nämlich der Lastenausgleich zwischen jenen, die kinderlos sind, und jenen, die Kinder großziehen, aufziehen, erziehen, gegenüber dem vertikalen Verteilungsprinzip, das sich an der Bedürftigkeit orientiert.

Das heißt also, daß die Studie bestätigt, und zwar eindeutig bestätigt, daß der horizontale Lastenausgleich gegeben ist. Soviel zur Diskussion, daß Kinderlose nicht ausreichend zur Familienförderung beitragen.

Der horizontale Lastenausgleich funktioniert deshalb, weil – wie Guger es auch in seiner Studie sieht – die Familienförderung als umfassend anzusehen ist, nämlich bestehend aus Transferleistungen, steuerlichen Leistungen, Mitversicherungsleistungen und Sachleistungen. Die Analyse Gugers nach sozialen Gruppen zeigt aber auch deutlich, daß die Familienförderung – Herr Klubobmann Khol, nach sozialen Gruppen! – aufgrund einer höheren Kinderzahl, aufgrund längerer Ausbildungszeiten in gewerblichen und freiberuflichen Haushalten eindeutig zu den selbständigen Haushalten hin umverteilt wird, aber auch – das muß man hier auch betonen – aufgrund eines geringeren Finanzierungsbeitrages der Selbständigen.

Nach der sozialen Stellung betrachtet sind demnach die Selbständigen Nettoempfänger dieses Systems der Familienförderung. Je nach Konjunkturlage zahlen sie zwischen 8 und 10 Prozent in den FLAF ein, erhalten aber 15 Prozent der Mittel aus dem FLAF. Die unselbständig Beschäftigten kommen über den Dienstgeberanteil und die Steueranteile einem Finanzierungsanteil von fast 90 Prozent nahe.

Es ist aber auch die Frage nach der einkommenspolitischen Bedeutung dieser Förderung zu stellen, und schauen wir uns vorerst einmal das unterste Dezil an, nämlich die Niedrigsteinkommensbezieher, deren durchschnittliches Nettoeinkommen bei 8 500 S pro Haushalt liegt. Da macht die Familienförderung mit nahezu 4 000 S im Monat beinahe 50 Prozent des Nettoeinkommens aus. Die Familienförderung ist damit zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Lebensunterhaltes geworden.

Eine Kernaussage Gugers in dieser Studie: Im untersten Quartil der Haushalte mit Kindern macht die Familienförderung ein Drittel des Nettoeinkommens aus, im obersten lediglich


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