Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 48

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der Artikel 8, 10 und 11 in Verbindung mit Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da wir in Österreich eine solche Rechtslage haben – auch wenn Herr Kollege Kukacka den Kopf schüttelt; er braucht ja nur die diesbezügliche Auszugsweise Darstellung nachzulesen – und da wir jede Menge von Jugendpsychologen, jede Menge von Experten haben, die uns sagen, die Verführungstheorie, die Prägungstheorie sei in jenem Alter, um das es gehe, in Wirklichkeit überholte wissenschaftliche Lehre, das stimme so nicht, kann ich nur mit allem gebotenen Ernst und im Bewußtsein der Tatsache, daß ich selber Großvater von fünf Enkelsöhnen bin und mir natürlich auch deren Wohl und Wehe jetzt und in der Zukunft am Herzen liegt, an alle Damen und Herren dieses Hohen Hauses appellieren: Gehen Sie bitte mit uns mit, die wir diesen Abänderungsantrag eingebracht haben, stimmen Sie diesem Abänderungsantrag zu! Setzen Sie mit uns ein Signal gegen die Diskriminierung einer Gruppe österreichischer Mitbürger! Streichen Sie mit uns diese Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch!

Ich bin der festen Überzeugung und möchte Sie wirklich bitten, sich das auch dahin gehend zu überlegen, daß Sie damit keinen Schaden für Jugendliche in diesem Land herbeiführen, sondern – ganz im Gegenteil – den Jugendlichen dieses Landes, die sich, aus welchen Gründen immer, für eine homosexuelle Lebensform entschieden haben, dadurch nützen, indem Sie ihnen das Recht geben, in Menschenwürde ihre Sexualität zu leben und ihre Liebe auszuleben, so wie sie es für richtig halten, ohne daß ihnen das Strafrecht droht. – Danke. (Beifall bei der SPÖ, beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

12.54

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag der Abgeordneten Dr. Fuhrmann, Dr. Schmidt, Mag. Stoisits und Genossen zu den §§ 209, 220 und 221 entspricht den Bestimmungen der Geschäftsordnung und steht in Verhandlung.

Zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Ofner.

12.54

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Strafrechtsänderungsgesetz: nichts Weltbewegendes, sondern ein Vorgang, der sich alle paar Jahre wiederholt, weil wir in einer schnellebigen Zeit unsere Tage verbringen und daher immer wieder Lücken im Strafrecht zu schließen sind und auch Reparaturversuche unternommen werden müssen. Es ist dies ein Gesetz, das den Stempel auch der Freiheitlichen trägt. Der entscheidende Abänderungsantrag trägt auch meine Unterschrift. Es ist also einstimmig zustande gekommen.

Das Strafrechtsänderungsgesetz in seinem Kern ist ein neuer Anlauf, die Abschöpfung der Bereicherung, präziser ausgedrückt, der kriminellen Bereicherung, in den Griff zu bekommen.

Ein Versuch in diese Richtung, vor etwa zehn Jahren in die Wege geleitet, ist mißglückt. Die damaligen Regelungen zur Abschöpfung der kriminellen Bereicherung sind totes Recht geblieben.

Es wird jetzt ein zweiter Anlauf unternommen. Auch bei ihm wird es schwierig sein – ich getraue mich, das vorauszusagen –, seine Intention durchzusetzen, doch sollte es zumindest gelingen, dort, wo organisierte Kriminalität nachgewiesen oder zumindest stichhaltig vermutet werden kann, an die Beträge, die es irgendwo gibt und die sich vielleicht sogar als "herrenlos" darstellen, heranzukommen.

Tatsächlich wird es sehr schwierig werden, überall dort, wo Eigentumskriminalität vorliegt, zu einer Abschöpfung dessen, was gestohlen, veruntreut oder durch Betrug an sich gebracht worden ist, zu gelangen, denn der österreichische Durchschnittskriminelle ist ja in der Regel nicht vermögend und legt das Geld nicht auf die Seite, sondern wenn ihn die Behörde erwischt, hat er meistens nichts mehr außer Schulden, die er schon Jahre oder Jahrzehnte mit sich schleppt und die durch die jüngsten strafbaren Handlungen nur noch größer geworden sind.


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