Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 64

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und 18 Jahre, schon befaßt und ist im Jahr 1989 zu dem Ergebnis gekommen, daß eine sachlich begründete Ungleichheit vorliegt.

Wir gehen davon aus, daß sich auch sozialpolitisch und in der Entwicklung etwas getan hat. Aber wenn der Verfassungsgerichtshof im Jahr 1989 die Ungleichheit zwischen 14 und 18 Jahren als sachlich gerechtfertigt erachtet hat, dann wird er nicht im Jahr 1996 eine Annäherung auf 16 Jahre als ungleich empfinden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe daher folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Schweitzer, Rossmann zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung, das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz, das Bewährungshilfegesetz, das Tilgungsgesetz, das Strafregistergesetz, das Suchtgiftgesetz, das Lebensmittelgesetz und das Sicherheitskontrollgesetz geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 1996; 33 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (409 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

In Artikel I werden nach Ziffer 26a folgende Ziffern eingefügt:

"26b. § 209 samt Überschrift lautet:

,Gleichgeschlechtliche Handlungen mit Personen unter sechzehn Jahren

§ 209. Eine Person männlichen Geschlechts, die nach Vollendung des neunzehnten Lebensjahres an einer Person, die das vierzehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat, gleichgeschlechtliche Handlungen vornimmt oder von dieser an sich vornehmen läßt, ist mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.‘

26e. § 221 entfällt."

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier die historische Chance, dieser Liberalisierung im Sexualstrafrecht zuzustimmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich appelliere hier sehr eindringlich insbesondere an die Abgeordneten der SPÖ, der Grünen und des Liberalen Forums: Wer für eine Totalliberalisierung ist, wie er Ihrem Antrag entspricht, der muß auch für eine Teilliberalisierung sein, wenn die Gesamtliberalisierung nicht durchgeht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Alles andere wäre ein Akt der Unglaubwürdigkeit. Nur aus einer Bestemmpolitik heraus gegen diesen vernünftigen Kompromißvorschlag einzutreten, nur weil von uns Freiheitlichen ein doch, wie ich glaube, allseits geschätzter, mehrheitsfähiger Antrag eingebracht wurde, bei dem SPÖ und auch ÖVP signalisieren, daß sie sich damit inhaltlich anfreunden können, ist meines Erachtens verantwortungslos.

Ich ersuche Sie daher und lade alle Damen und Herren von allen Parteien ein, diesen tragfähigen Kompromiß mitzutragen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.19


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