Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 80

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da fließend, und der Abstufung und den Nuancen menschlichen Sexualverhaltens wird keineswegs Rechnung getragen.

Es wird behauptet, daß das Ausnützen von Abhängigkeit durch das Strafgesetz ausreichend sanktioniert werde. Nehmen wir an, der 13jährige bosnische Bub wäre nicht 13 Jahre, sondern 14 Jahre und einen Tag alt gewesen und Ihr Antrag wäre angenommen worden. Wenn jemand eine wirklich schlimme Kindheit hinter sich hat, in sehr schlechten finanziellen Verhältnissen in Österreich leben muß und sieht, daß es anderen viel besser geht, und ihm dann jemand eine wesentlich bessere Situation anbietet, so ist dies auch das Aufbauen einer Abhängigkeit. Gerade in der Homosexualität und im Verhältnis zu männlichen Jugendlichen wird sehr oft das Fehlen väterlicher Zuneigung ausgenützt, wird zuerst einmal diese Zuneigung aufgebaut oder auch nur vorgespielt – der Jugendliche merkt das unter Umständen gar nicht –, und erst dann kommt die Sexualität ins Spiel.

Diese Umstände – alle aus dem Blickwinkel der Abhängigkeit – können vom Strafgesetz überhaupt nicht erfaßt werden, und daher müssen wir bei unserer klaren Haltung bleiben: Jugendschutz hat Vorrang vor irgendwelchen Experimenten. (Beifall bei der ÖVP.)

Nun zur 4. Novelle zum Bezirksgerichts-Organisationsgesetz für Wien. Ich meine, daß die Maßnahmen, die nun getroffen werden, wirklich sehr gut und im Interesse der rechtsuchenden Bürger gelegen sind. Die gegenwärtige Kompetenzzersplitterung, die wir in Wien haben, war für Rechtsuchende kaum durchschaubar, ja selbst für Rechtskundige war sie oft undurchschaubar, und die Zuständigkeiten im Bezirksgerichtsbereich waren eigentlich kaum erklärbar. Daher halte ich es für durchaus richtig – und ich begrüße das auch –, daß das Exekutionsgericht und das Strafbezirksgericht Wien aufgelöst werden.

Ich begrüße es aber genauso, daß man den ziemlich einhelligen Protesten – sowohl der betroffenen Rechtsuchenden als auch der Anwälte als auch der Richter – Rechnung getragen hat und das Bezirksgericht für Handelssachen Wien, das ein sehr kompetentes Sachgericht ist, weiterhin bestehen bleibt.

Für richtig halte ich auch die weitere Entwicklung im Bereich der örtlichen Zuständigkeit der Wiener Bezirksgerichte. Ich hoffe, daß der nächste, noch offene Schritt – und das sage ich vor allem als Vertreter des Wahlkreises Leopoldstadt und Brigittenau –, nämlich die Schaffung eines Bezirksgerichtes für den 2. und 20. Bezirk und die Schaffung eines Bezirksgerichtes Landstraße für den 3. und 11. Bezirk, sehr bald folgen wird, den ich meine, daß es für die rechtsuchende Bevölkerung dort sehr wichtig ist, ein Bezirksgericht ihres Vertrauens in ihrer Nähe zu haben. Ich meine, das ist eine Stärke, die unsere Bezirksgerichte zu Recht haben, daß sie eben das Vertrauen der Rechtsuchenden genießen. Und das soll nicht nur so bleiben, sondern in Zukunft auch ausgebaut werden. (Beifall bei der ÖVP .)

15.29

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dr. Riedler. – Bitte.

15.30

Abgeordneter Dr. Wolfgang Riedler (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich glaube, es lohnt sich, auf die Ausführungen des Abgeordneten Schwimmer kurz einzugehen. Herr Abgeordneter! Sie haben ein Beispiel genannt und als Illustration für Ihre politische Haltung verwendet. Das war das Beispiel eines 13jährigen jungen Mannes, der von seinem Turnlehrer verführt wird oder der seinen Turnlehrer verführt – wie auch immer. Herr Kollege Schwimmer! Sie wissen als alter Hase in diesem Haus, daß das natürlich auch nach dieser Novelle strafbar wäre, weil es das Ausnützen eines Autoritätsverhältnisses wäre und ... (Abg. Dr. Schwimmer: Das habe ich auch gesagt! Sie haben nicht zugehört! Das Beispiel hat ein Vertreter der Homosexuellen-Initiativen im Ausschuß gebracht – als Zeichen der Diskriminierung! Das Beispiel ist nicht von mir!)

Jaja, ich sage Ihnen nur, daß sich daran natürlich überhaupt nichts ändern würde. Und das wird ja nicht nur von Ihnen gebracht, sondern es kommen immer wieder solche Beispiele. (Abg. Ing.


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