Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 91

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derzeit von der Schweiz nach Österreich kommt. Oder aus der Schweiz das "Plejadische Selbsthilfe – Projekt Erde", mit dem die Veranstalter ebenfalls groß "abzocken" wollen.

Nun hat der Oberste Gerichtshof in einer grundsätzlichen Entscheidung festgestellt, daß Pyramidenspiele verbotene Glücksspiele sind. Daher war auch eine gesetzliche Regelung im strafrechtlichen Bereich notwendig. Diese Regelung findet sich nun im § 168a des Strafrechtsänderungsgesetzes. Ich behaupte, daß dies ein konsumentenpolitischer Erfolg ist, den wir in der Öffentlichkeit auch entsprechend vertreten sollten.

Ich verhehle aber nicht – und das darf ich hier sehr kritisch anmerken –, daß das nur dann zu einem konsumentenpolitischen Erfolg wird, wenn diese Gesetzesbestimmung durch die Staatsanwälte entsprechend angewendet wird. Ich appelliere daher an Sie, Herr Bundesminister Michalek, sicherzustellen, daß diese Bestimmung tatsächlich zum Schutze der österreichischen Konsumenten angewandt wird.

Nun zur Causa prima, zur Frage des Schutzalters. Die Argumente meiner Vorredner haben Sie gehört. Ich möchte dabei darauf verweisen, daß es für unseren Antrag eine große Zahl von Mitstreitern gibt.

Es liegt mir zum Beispiel die Erklärung österreichischer Rechtslehrer vor. Ich möchte kurz daraus zitieren: "Unserer Ansicht nach sind die gesamten Sonderstrafbestimmungen zur Homosexualität, vor allem zum § 209, im Einklang mit der überwiegenden Zahl der medizinischen und psychologischen Expertenmeinungen und im Lichte der internationalen Rechtsentwicklung überflüssig geworden. Diese nicht mehr zeitgemäße Diskriminierung der sexuellen Orientierung einer gesellschaftlichen Minderheit durch das Strafrecht sollte beendet werden, da weder ein wissenschaftliches noch kriminalpolitisches Interesse am Weiterbestand dieser Straftatbestände besteht."

Ich persönlich schließe mich dieser Meinung vollinhaltlich an.

Ich habe mir vorgenommen, auch aus einem Brief zu zitieren, den ich von der Katholischen Männerbewegung in Salzburg erhalten habe, die ebenfalls vorbehaltlos für die Aufhebung dieser Diskriminierung homosexueller Menschen eintritt. Ich möchte daraus an die Adresse der Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP nur den letzten Absatz vorlesen: "Wir unterstützen jene Parteien, die sich bereits für die Aufhebung der genannten Paragraphen eingesetzt haben, und ermutigen insbesondere die ÖVP, dem Gesetzesantrag in der neuen Legislaturperiode zuzustimmen. Wir hoffen, daß es zu einer Gesetzesänderung im Sinne dieser Ausführungen kommt."

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diesem Satz der Katholischen Männerbewegung Salzburg ist von meiner Seite nichts mehr hinzuzufügen.

Abschließend noch folgende Feststellung: Die österreichische Strafrechtspolitik, wie die Rechtspolitik insgesamt, muß bestrebt sein, auf neue gesellschaftliche Probleme und Bedürfnisse zu reagieren und beispielsweise auch mit neuen Instrumenten, zum Beispiel in Form der Diversion, eine adäquate Antwort zu finden. Das ist und bleibt Aufgabe der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion.

Ich appelliere abschließend daher an alle Abgeordneten dieses Hauses, bei der anstehenden Abstimmung nach ihrem Gewissen zu entscheiden und für ein gemeinsames Schutzalter im Sinne des Abänderungsantrages der Kollegen Fuhrmann, Schmidt und Stoisits einzutreten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Die §§ 209, 220 und 221 sind ersatzlos zu streichen. Menschenrechte sind nicht teilbar! Die Diskriminierung homosexueller Menschen ist heute durch dieses Parlament zu beseitigen! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Haidlmayr. )

16.20


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