Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 135

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rausstreichen!) Schwindeln Sie nicht! Ich habe ja gesagt, wir können sie entweder ganz draußen lassen aus der Wertpapieraufsicht, was wir nicht empfehlen würden ... (Abg. Mag. Firlinger: Warum machen Sie es nicht so wie in Deutschland?)

Hören Sie einmal zu! Versuchen wir gemeinsam, einen logischen Prozeß zu erarbeiten. Ich habe geglaubt, wir hätten Einvernehmen im Hinblick darauf erzielt, daß es wichtig ist, daß sie auch der Aufsicht unterliegen und daher in die Wertpapieraufsicht miteinbezogen werden können. Einverstanden? – Gut. Und wenn wir uns dazu bekennen, dann müssen wir die gesetzlich vorgeschriebenen Regeln genau anwenden – alles andere ist eine Täuschung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Koppler: Firlinger, der Trattner versteht das!)

22.19

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Huber. – Bitte.

22.19

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Auch ich werde mich in meinem Redebeitrag aus zeitökonomischen Gründen nur auf das Wertpapieraufsichtsgesetz beschränken. Mit dem Postgesetz wird sich mein Kollege Parnigoni beschäftigen.

Im Gegensatz zu Kollegen Firlinger meine ich, daß wir heute Gott sei Dank sehr, sehr wichtige Verbesserungen für den Schutz von Anlegern beschließen. Diese werden einen einheitlichen Markt für Wertpapierdienstleistungen und damit auch faire Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter bringen.

Wenn Sie, Herr Kollege Firlinger, den Herrn Finanzminister abfällig als Musterschüler der EU bezeichnet haben (Abg. Mag. Stadler: Was ist daran abfällig?), dann muß ich sagen: Ich möchte ihm dafür danken. Er ist ein Musterschüler, was den Schutz von Konsumenten anlangt, und das ist ihm sehr, sehr hoch anzurechnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich kann es eigentlich nur sehr schwer nachvollziehen, warum die Interessengruppen der Vermögensberater so scharf gegen die Schutzbestimmungen für die Anleger wettern. Ich möchte an dieser Stelle – und der Herr Minister hat es bereits angesprochen – ganz kurz auf die Beldomo AG verweisen, die seit Monaten Konsumentenschützer, Gerichte und Medien gleichermaßen beschäftigen. Das sind unseriöse Vermögensberater, die österreichweit 2 000 Anleger gelinkt haben. Immerhin ist es da um eine Schadenssumme von 200 Millionen Schilling gegangen.

Dieser Gesetzentwurf soll mithelfen, Schadensfälle in diesem Ausmaß künftig zu verhindern. Und das müßte doch wohl, würde ich meinen, im Interesse der Berufsvertretung liegen. Aufgrund dieses Gesetzes werden Vermögensberater und -verwalter der Wertpapieraufsicht unterstellt, und dadurch ist eben eine effiziente Kontrolle in der Branche in Zukunft möglich. Ich sehe überhaupt nicht ein, daß nur für den Bereich der Vermögensberater und -verwalter die Wertpapieraufsicht unter Umständen irgendwelchen Einschränkungen unterliegen sollte.

Die zwingende Verpflichtung zur Gründung einer Kapitalgesellschaft, die Sie so bekrittelt haben, Herr Kollege Firlinger, ist für mich eine sehr wesentliche Voraussetzung für die finanzielle Basis, die Eigenmittel der Vermögensberater und Vermögensverwalter, und das ist auch ein Sicherheitsfaktor für die Anleger. (Abg. Mag. Firlinger: Euch waren die Selbständigen noch nie ein Anliegen!) Wir werden, so hoffe ich, doch unterschiedliche Positionen einnehmen.

Von zentraler Bedeutung ist aber die Schaffung des Rücktrittsrechtes. Auch wenn der Konsument das Geschäft angebahnt hat, wird es in Zukunft eine Woche lang die Möglichkeit geben, aus dem Vertrag wieder auszusteigen.

Künftig haftet – und das halte ich für sehr wichtig und wesentlich – der Unternehmer auch für die Einhaltung aller Bestimmungen zur Information des Anlegers. Das Blaue vom Himmel kann jetzt nicht mehr so ohne weiteres versprochen werden.


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