Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 176

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Diese Anonymität ist ein altmodisches Konstrukt. Wenn sie aber fällt, dann müssen wir darüber nachdenken, ob im Bereich des Bankgeheimnisses etwas geändert werden soll oder nicht. – Ich glaube schon, daß es hier einen Reformbedarf gibt. Insofern finde ich den Antrag in Ordnung. (Abg. Dr. Graf: Schließen Sie sich dem Antrag an!)

Ich würde allerdings gerne über die Reform des Bankgeheimnisses diskutieren – nicht nur aufgrund des freiheitlichen Antrages –, und ich würde mir auch gerne die Vorschläge des Bankenverbandes, des Sparkassenverbandes und so weiter anhören und die internationalen Regelungen dazu anschauen.

Verehrte Kollegen von den Freiheitlichen! Nur ein Punkt: Wie Sie in Ihrer Begründung auf Seite vier ganz unten darauf kommen, daß aufgrund der Endbesteuerung der Sparguthaben die Aufrechterhaltung der Ziffer 3 und Ziffer 8 des Absatz 2 in § 38 des Bankwesengesetzes nicht mehr notwendig ist, ist mir rätselhaft. Es stimmt, daß Zinsen aus Sparbuchguthaben der Endbesteuerung unterliegen. Das ist aber auch das einzige, denn viele andere Dinge unterliegen der Endbesteuerung nicht und bleiben insoferne durchaus relevant. (Abg. Dr. Graf: Da geht es um die Bekanntgabe an den Notar!) Sicher. Das soll auch, bis Sie mir das besser beweisen können, aufrechterhalten bleiben. Das ist ja gerade das Problem der Anonymität, nicht nur wegen der Steuerhinterziehung und ähnlichem. Bei einem Todesfall zum Beispiel können die Erben wegen der Anonymität um ihr Erbe umfallen, weil sie davon gar nichts wissen. – Und das wollen Sie ersatzlos abschaffen? Das verstehe ich überhaupt nicht. (Abg. Dr. Graf: Wenn ein Sparbuch anonym ist, dann wird man es auch im Todesfall nicht herausbekommen!)

Herr Kollege! Die Ziffern 3 und 8, auf die Sie sich beziehen, betreffen nicht speziell Sparbücher, sie gelten generell, und Sie greifen einen ganz bestimmten Punkt, die Sparbücher, heraus. Das hat nur bedingt etwas mit Ziffer 3 und 8 zu tun hat, aber Sie werden mir das im Ausschuß schon erklären.

Herr Kollege Khol schläft schon. Ich schließe hiemit. – Danke schön. (Allgemeine Heiterkeit. – Beifall bei den Grünen, bei den Freiheitlichen und beim Liberalen Forum. – Abg. Dr. Khol meldet sich darauf zu einer tatsächlichen Berichtigung.)

1.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Das ist eine korrekte Meldung. – Bitte, Herr Dr. Khol, Sie haben das Wort zur tatsächlichen Berichtigung. Ich bitte Sie, die Bestimmungen der Geschäftsordnung zu beachten und insbesondere die Redezeit von 2 Minuten einzuhalten.

1.12

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Ich berichtige die Feststellung des Abgeordneten Van der Bellen, daß Abgeordneter Khol schon schläft. Richtig ist vielmehr: Er hofft, bald schlafen zu können. (Heiterkeit und allgemeiner Beifall.)

1.13

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich frage, ob es weitere Wortmeldungen in der ersten Lesung dieser Vorlage gibt? – Dies ist nicht der Fall. Dann ist die Debatte geschlossen.

Ich weise den soeben diskutieren Antrag 252/A dem Finanzausschuß zu.

29. Punkt

Erste Lesung des Antrages 313/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates geändert wird

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der 29. Punkt der Tagesordnung ist die erste Lesung des Antrages 313/A der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates geändert wird.

Wir gehen in die Debatte ein. Es liegen Wortmeldungen vor.


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