Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 19

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Herr Abgeordneter Dr. Ofner stellt die nächste Frage.

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

61/M

Wie weit sind Ihre Bemühungen zur Abschaffung der gerichtlichen Strafbarkeit der fahrlässigen Krida gediehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Vorweg möchte ich sagen, ich bin mir noch nicht im klaren darüber, ob ich Bemühungen zur Abschaffung setzen soll. Was die Frage der fahrlässigen Krida anlangt, muß ich sagen, daß sie in enger Beziehung zum Insolvenzrecht steht. Hier waren zuletzt die Schwerpunkte, die schon bei der ersten Frage behandelt wurden. Im Zuge der Debatte wurde auch über die Frage der fahrlässigen Krida debattiert, und zwar von einer großen Zahl von Fachleuten aus allen Bereichen. Die Diskussion war kontroversiell bis diametral. Die Palette reichte von "abschaffen wäre möglich" bis "Verschärfung ist notwendig".

Ich glaube, wir müssen jetzt abwarten, wie das Unternehmens-Reorganisationsgesetz letztlich ausschaut, damit wir nicht bei unseren Maßnahmen bei der fahrlässigen Krida kontraproduktiv vorgehen. Dann wird sich diese Frage zur Entscheidung stellen. Ich gehöre eher zu jenen, die keiner ersatzlosen Streichung das Wort reden, sondern einer Modifizierung vielleicht im Hinblick auf – ich möchte es jetzt zivilrechtlich sagen – den Grad der Fahrlässigkeit oder gewisse Objektivierungen, an denen man das ablesen kann. Die Debatte ist zu führen, glaube ich, sobald wir wissen, wie das IRÄG verwirklicht wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Die gerichtliche Strafbarkeit der fahrlässigen Krida kostet den Steuerzahler viel Geld. Leute, die ohnehin keinen Groschen mehr in der Tasche haben, weil ihnen alles versteigert worden ist – sie sind ja wirtschaftlich gescheitert –, werden nach einem Ritual zu drei oder vier Monaten bedingt verurteilt. Die Verfahrenskosten sind in aller Regel uneinbringlich. Vor allem sind aber die sehr hohen Sachverständigenkosten, die oft in die Hunderttausende Schilling gehen, uneinbringlich. Das kostet sicher Dutzende Millionen im Jahr, die nicht hereingebracht werden können. Das bringt alles miteinander überhaupt nichts.

Gibt es Aufzeichnungen darüber, oder sehen Sie sich in der Lage, solche zu veranlassen, was diese Krida-Verfahren an Planstellen – die Richter sind ohnehin überbelastet – verschlingen und was darüber hinaus an Verfahrenskosten, vor allem an Sachverständigenkosten, uneinbringlich entsteht?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Ich glaube nicht, daß man letzten Endes die Frage der Strafbarkeit von Tatbeständen nur aus dieser Sicht betrachten kann. Man darf doch nicht verkennen, daß § 159 StGB auch ein Auffangtatbestand für betrügerisches Vorgehen ist und als Schutzgesetz im Zusammenhang auch mit dem Haftungsdurchgriff gegen Organe dient. Daß es viele Freisprüche gibt, ist eine Frage der Ausgestaltung.

Wir können versuchen, zu erheben, welche Kosten mit diesem Verfahren verbunden sind. Ich glaube nur, daß man den präventiven Charakter solcher Verfahren nicht zu gering schätzen darf, selbst wenn dann bei den Beteiligten die Kosten der Verfahren nicht hereingebracht werden können.

Ich habe mich schon mehrmals mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob solche Beweise, die so viel Geld kosten, in Strafverfahren überhaupt noch sinnvoll sind, ob ein Verfahren, das 100 Millionen Schilling und mehr an Sachverständigengebühren kostet, sinnvoll ist, wenn es nur um dieses und jenes geht oder zum Schluß wenig herauskommt. Ich glaube, der Staat muß


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite