Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 26

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Abgeordneter Dr. Walter Schwimmer (ÖVP): Danke, Herr Präsident. – Herr Bundesminister! Ich möchte Sie fragen:

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Wie soll die Entschließung des Nationalrates über die Harmonisierung der steuer- und wohnrechtlichen Bestimmungen über die Mietzinsreserve verwirklicht werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Die Harmonisierung kann entweder durch eine Änderung des Steuerrechts oder durch eine Änderung des Mietrechts erfolgen. Jede mietrechtliche Lösung hätte den Erfolg, daß letztlich die Steuer im Wege der § 18-Verfahren von den Mietern getragen werden müßte. Ich plädiere daher für eine steuerrechtliche Lösung, über die aber erst gesprochen werden muß.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Dr. Walter Schwimmer (ÖVP): Herr Bundesminister! Sehen Sie Chancen, beim Bundesminister für Finanzen eine steuerrechtliche Lösung durchzusetzen, die auch im Sinne Ihrer Antwort dafür sorgt, daß die Mietzinsreserve, die dann für Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten zu verwenden ist, nicht beschränkt wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Ich habe in diesem Zusammenhang eine Korrespondenz geführt, und es haben auf Beamtenebene Gespräche stattgefunden. Die Sache ist noch nicht geklärt, muß aber meines Erachtens in allernächster Zeit zu einer Entscheidung kommen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Dr. Petrovic, bitte.

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Bundesminister! Die Grünen haben seinerzeit vehement vor einer gesetzlichen Ausweitung befristeter Mietverhältnisse gewarnt. Jetzt brennt quasi der Hut.

Was werden Sie tun, um zu verhindern, damit jene Menschen, deren dreijährig befristete Mietverträge auslaufen, nicht aus ihren Wohnungen vertrieben werden? Wird es hier Gesetzesinitiativen geben, beziehungsweise – wenn diese nicht schnell genug kommen – was werden Sie tun, um Delogierungen und Obdachlosigkeit zu verhindern?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Frau Abgeordnete! Ich gehe an die Lösung des Problems ausschließlich zukunftsgewandt heran. Für mich ist das Vorhandensein der dreijährig befristeten Mietverhältnisse auch in der Zukunft quasi eine axiomatische Voraussetzung. Mein Blick gilt daher jenen, die darunter leiden – und das sind in erster Linie die Mieter, die nach Ablauf dieser Frist in aller Regel das Mietobjekt verlassen werden müssen, da derzeit der Vermieter wohl kaum einer Verlängerung zustimmt, weil dies bekanntermaßen nur auf unbefristete Zeit möglich wäre.

Ich habe bisher auf politischer Ebene vorgeschlagen, nicht nur eine Verlängerungsmöglichkeit für die derzeit bestehenden befristeten Mietverhältnisse ins Auge zu fassen, sondern wenn man schon befristete Mietverhältnisse hat, dann sollte im Interesse der Mieter eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, die diese auf eine möglichst lange Zeit ermöglicht. Denn je länger die Möglichkeit der Befristung ist und die dann abgeschlossenen längeren Mietverträge dauern, desto stärker ist die Position des Mieters.


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