Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 71

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Denn die Integration in der Sekundarstufe 1 ist ja nichts anderes als die logische Fortsetzung eines Gesetzeswerkes der frühen neunziger Jahre mit dem Regelbeginn im Schuljahr 1993/94.

Unter dem Aspekt, daß nicht genügend hervorragend ausgebildete Lehrer zur Verfügung standen, muß man den Lehrern gratulieren, daß sie trotzdem Integration durchgeführt und diese nicht verhindert haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich gebe schon zu, daß, wie Abgeordneter Öllinger gesagt hat, der Bericht im "Report" vom Dienstag kein ermutigender für die Integration gewesen ist, denn es kann nicht Sinn einer guten Integration sein, daß Schüler, die integriert sind, bei bestimmten Unterrichtsabläufen in einen Nebenraum gebracht werden, wie das in der genannten Fernsehsendung zu sehen war.

Man muß aber auch sehen, unter welchen Aspekten Unterricht bei dem gezeigten Beispiel stattgefunden hat. Es ist in dem genannten Fall schon so viel falsch gelaufen, daß man der betreffenden Lehrerin eigentlich nur dazu gratulieren kann, daß sie überhaupt Integration betreibt.

Ich stimme völlig zu, daß dann, wenn jemand, nämlich die genannte Lehrerin, das Unterrichtsgeschehen in der heutigen Zeit in der Grundschule so ablaufen läßt, daß die Schüler wohlgeordnet zur Tafel gehen und darauf "Ansage" schreiben und alle, die dieses nicht bewerkstelligen, aus dem Raum geführt werden, sicher sehr viel falsch ist. Aber trotzdem glaube ich, daß diese Lehrerin das Beste für die Integration versucht hat. Ich meine, es ist besser, daß sie in diesen Bereich eingestiegen ist, als daß sie Integration von vornherein abgelehnt hätte.

Sehr wichtig ist daher, sehr geschätzte Frau Ministerin – und darum bitte ich –, eine Offensive einer gezielten, umfassenden Lehrerfort- und -weiterbildung. Wir werden damit den Lehrern die Ängste nehmen können, und es werden dann auch nicht mehr Dinge, die heute zitiert worden sind, passieren.

Ich habe aber bei diesem Gesetzeswerk bezüglich so mancher Regelung meine Bedenken. Es sind in dieser Novelle Bestimmungen enthalten, die meiner Meinung nach zuwenig weitreichend sind, wie zum Beispiel die Bestimmung, die da heißt, daß in Schulen mit Leistungsdifferenzierung bei Schülergruppen keine Leistungsdifferenzierung durchgeführt werden muß, wenn Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden. Das ist meiner Ansicht nach zuwenig klar, denn es könnte im Extremfall so sein, daß Leistungsgruppen geführt werden und dann – das fürchte ich – unter Umständen Integrationskinder in solchen Leistungsgruppen sitzen würden, in die sie bei Gott nicht gehören. – Ich glaube, Sie wissen, was ich damit meine. Da würde eine umfassendere, klarere Regelung vielleicht so manches im Schulalltag erleichtern.

Ich habe auch meine Probleme mit den Leistungsgruppen, wenn bei den Übertrittsmöglichkeiten festgeschrieben ist, daß keine Aufnahmsprüfung in das berufsbildende Schulwesen gemacht werden muß, wenn man die zweite Leistungsgruppe mit einem "Gut" abschließt. Diesbezüglich finde ich verschiedene Auffassungen.

Im § 22 SchOG ist nämlich für den "ausgezeichneten Schulerfolg" eine Notenabstufung innerhalb der Leistungsgruppen von einer Stufe vorgesehen. Als logische Konsequenz würde sich ergeben, daß die Note "Drei" in der zweiten Leistungsgruppe sehr wohl noch einem "Genügend" in der ersten Leistungsgruppe und damit den Leistungen einer AHS-Unterstufe entspricht.

Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich habe es bereits im Ausschuß gesagt: Auch für den Polytechnischen Lehrgang hätte ich mir bei der Umbenennung in "Polytechnische Schule" einige markantere Darlegungen gewünscht, damit nicht wieder so viele Umgehungsmöglichkeiten hinsichtlich des Angeschlossenseins und somit der Nichterfüllung der neuen und zu erwartenden Lehrplanziele gegeben wären.

Abschließend: Abgeordneter Schweitzer hat heute bemängelt, daß bei der Lockerung des Werbeverbots nicht dezidiert das Verbot der politischen Werbung angesprochen wurde. Er hat Präsidenten Fischer zitiert, der angeblich in Oberpullendorf solche betrieben hat. – Dazu fallen mir nur Medienaussagen ein, nach denen der Turnlehrer Schweitzer auch in einer Schule


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