Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 78

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Der Weg muß daher sein, diese Bereiche umzuschichten. Es ist auch gar nicht einzusehen, daß in Österreich plötzlich so viele Kinder mehr einen sonderpädagogischen Förderbedarf aufweisen sollen, als das noch vor drei oder vier Jahren der Fall gewesen ist. Da heißt es, steuernd einzugreifen, dann werden wir auch bei der Finanzierung dieses wichtigen Anliegens wenig Probleme haben.

Es wurde von den Ländern in der letzten Phase der Diskussion eingewendet, das kostet etwas. Die Länder meinten, daß sie nach dem in Aussicht stehenden Konsultationsmechanismus einen Anspruch darauf haben, die Kosten ersetzt zu bekommen. Daher ist es notwendig, in diesem Hohen Haus einmal darauf hinzuweisen, wie sich die Kosten in unserem Schulwesen in den letzten 20 Jahren in der Verteilung zwischen Ländern und Bund entwickelt haben.

1970 war es nämlich so, daß als Ausgabenanteil am Bruttoinlandsprodukt der Bund 2,8 Prozent für Bildung ausgegeben hat, während die Länder 1 Prozent ausgegeben haben. Heute wendet der Bund nicht mehr 2,8, sondern 3,9 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für Bildung auf und die Länder nicht mehr 1 Prozent, sondern 0,6 Prozent. Das heißt, es hat durch den Besuch höherer Schulen, durch den Ausbau des berufsbildenden mittleren und höheren Schulwesens eine massive Verschiebung der Kosten von den Ländern zum Bund stattgefunden. In diesem Falle halten wir es für vertretbar, daß die Länder die verhältnismäßig geringen Kosten, die in ihrem Bereich für die Integration anfallen, auch selbst tragen und für die Kinder ihres Landes diesen Beitrag leisten.

Es wurde von der Opposition eine Reihe von Anträgen gestellt, und es wurde auch die Gewerkschaft kritisiert und daß wir zu sehr auf das Rücksicht genommen haben, was die Lehrervertretungen sagten. – Auch dazu ein klares Wort: Es entscheidet letztlich der Nationalrat. Nationalrat und Bundesrat sind der Gesetzgeber, und wir können und werden uns nicht über Gebühr dreinreden lassen. Aber es ist nur fair, daß wir versuchen, diejenigen, die das umzusetzen haben, für dieses Anliegen zu gewinnen. Das ist eben der Unterschied zwischen der Opposition und einer Regierungspartei, nämlich, daß wir das, was wir hineinschreiben, auch umsetzen müssen. Sie, Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, müssen das, was Sie in Ihre Abänderungsanträge hineinschreiben, nicht umsetzen, sonst würden Sie sich nämlich überlegen, solche Anträge zu stellen.

Kollege Öllinger hat gefragt: Wo sind wir mit der Integration in diesem Land? – An Kollegen Öllinger und alle, die diese Frage auch stellen: Wir sind mit diesem Schritt weiter als nahezu alle anderen Länder Europas, sieht man von Italien einmal ab. Es gibt kein anderes Land, das in der Sekundarstufe die Integration als legale und völlig gleichberechtigte Möglichkeit verankert hat. (Abg. Schaffenrath: Gleichberechtigt stimmt nicht!) Da ist Österreich ein Vorbild, und diese vorbildliche Funktion lassen wir uns auch durch Kritik nicht nehmen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetzeswerk wird als Schlüsselgesetz in die Bildungspolitik dieser Gesetzgebungsperiode eingehen. Wir sind davon überzeugt, daß wir Bestmögliches geleistet haben. Wir sind auch davon überzeugt, daß wir in der Umsetzung sehr, sehr hart arbeiten müssen. Aber ich glaube, alle, die diesem Gesetz zustimmen, können es mit gutem Gewissen tun. Wir machen unsere Schule bereit für das nächste Jahrtausend! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.31

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.

Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir treten daher in das Abstimmungsverfahren ein.

Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, ihre Plätze einzunehmen. Ich bitte auch Vorsorge dafür zu treffen, daß sich in den Zwischengängen nur Abgeordnete aufhalten.


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