Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 175

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,(7) Die §§ 17 Abs. 2a, 24, 30, 35 Abs. 1 und 47 Abs. 2 und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. .../1996 treten mit 1. Jänner 1997 in Kraft.’"

2. Es wird eine Ziffer 7a eingefügt:

"7a. § 47 Abs. 2 lautet:

,(2) Für die Vollziehung des § 24 Abs. 1 bis 10 ist hinsichtlich der in § 24 Abs. 1 Z 1 genannten Vorhaben der/die Bundesminister/in für wirtschaftliche Angelegenheiten und hinsichtlich der in § 24 Abs. 1 Z 2, Abs. 3 und Abs. 4 genannten Vorhaben der/die Bundesminister/in für Wissenschaft, Verkehr und Kunst zuständig.’"

*****

Soweit der Abänderungsantrag.

Nun zum Inhaltlichen: Wir von der SPÖ-Fraktion stimmen selbstverständlich dem Hiesl-Kukacka-Mühlbachler-Plan zu. Es ist dies eine Novelle des UVP-Gesetzes, die bewirkt, daß im Straßenbau wieder etwas weitergeht. Ich hoffe, daß das nicht unbedingt die Falkenstein-Landesstraße, sondern eher die Umfahrung Timelkam und die vierte Donaubrücke betrifft. (Beifall bei der SPÖ.)

Bei dieser Gelegenheit möchte ich aber schon folgendes anmerken: Der Herr Bundesminister hat uns versprochen, daß das UVP-Gesetz im Jahre 1997 eingehend diskutiert werden wird, weil offensichtlich auch er Ungereimtheiten festgestellt hat. Wir werden uns sehr genau die Auswirkungen des Hiesl-Kukacka-Mühlbachler-Planes anschauen und dann in einer umfassenden Novelle die Erfahrungen verarbeiten.

Ich möchte darauf hinweisen, daß es von der Bundeswirtschaftskammer erstmals eine diesbezügliche Studie gibt, Kurzfassung: Volkswirtschaftliche Schäden durch Investitionshemmnisse im Betriebsanlagenrecht, dringendster Reformbedarf beim UVP.

Obwohl ich damals sehr optimistisch war im Hinblick darauf, daß Fristen verkürzt werden, daß es möglich sein wird, Unternehmungen, die etwas bauen wollen, kurzfristig zu sagen, ihr könnt oder ihr könnt nicht, sind wir damit offensichtlich schiefgelegen. Tatsache ist: Es wird hier nachgewiesen, daß in Österreich UVP-Verfahren zwischen 24 und 60 Monate dauern – im Vergleich dazu: Deutschland 10 bis 12 Monate, Frankreich 10 bis 11 Monate – und daß tatsächlich beachtliche Investitionsverluste ins Ausland drohen. Das muß man sehen. Ich will die Studie der Wirtschaftskammer nicht unbedingt als bare Münze nehmen, aber man wird das zu diskutieren haben.

Meine Damen und Herren! Tatsache ist, daß es seit Inkrafttreten des UVP-Gesetzes keinen einzigen Antrag seitens eines Industrieunternehmens gegeben hat, ein UVP-Verfahren durchzuführen, und ich habe den Verdacht, daß einige Anlagen ins Ausland verlegt wurden. Wir haben also, so glaube ich, hinsichtlich UVP absoluten Handlungsbedarf.

Ich schicke auch gleich voraus, daß meine Fraktion in die Diskussion zur Novelle des UVP-Gesetzes im Jahre 1997 auch die Frage der Behandlung der Gentechnikanlagen einbringen wird, was im Gentechnikgesetz für meine Begriffe unzureichend geregelt ist, und wir werden selbstverständlich auch die Frage der Konzept-UVP diskutieren.

Ich glaube, daß der Kukacka-Hiesl-Mühlbachler-Plan nur zu einem geringen Teil darauf zurückzuführen ist, daß eine Landtagswahl vor der Tür steht. Ich glaube, daß die Argumente im wesentlichen sachlich gerechtfertigt sind. Wir stimmen dem zu. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.22

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und entsprechend unterstützt; er steht daher mit in Verhandlung.


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