Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 48. Sitzung / Seite 177

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EU-Anpassungen, und daß es natürlich sinnvoll wäre, alles insgesamt hier zu verhandeln, damit man auch die Erfahrungen einbringt, die man in den letzten zwei, drei Jahren in der Praxis gemacht hat. Warum macht man hier etwas völlig Sinnwidriges und wartet nicht eine vernünftige UVP-Gesetzesnovelle im Frühjahr ab?

Auf meinen Antrag, den Abgeordneter Keppelmüller hier auch zitiert hat, nämlich daß bis heute keine gentechnischen Anlagen in der Anlageliste der UVP drinnen sind, wurde im Ausschuß geantwortet: Das ist wichtig, aber das machen wir dann im Frühjahr, denn da gibt es eine große UVP-Gesetzesnovelle, und das tun wir da jetzt nicht hineinhudeln. Für einen einzigen Bereich, nämlich daß man in die Anlagenliste endlich auch jene Anlagen einbezieht, die gentechnisch veränderte Organismen bearbeiten, muß man lang verhandeln – monatelang –, vielleicht wird ein eigener Unterausschuß eingesetzt, da wird jedenfalls ganz lange verhandelt werden. – Aber bei Ihren Abänderungsanträgen und Ihrer heutigen Novelle war das überhaupt nicht notwendig. Ein Ausschuß, ruck-zuck, Landtagswahlen stehen vor der Tür, und das ist das einzige Argument. Das ist eine Anlaßgesetzgebung der besonders unangenehmen Art. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Dr. Gredler. ) Sie haben im Ausschuß kein einziges Sachargument gebracht, außer den Artikel aus den "Oberösterreichischen Nachrichten", den Herr Keppelmüller permanent zitiert hat, sonst ist ihm nichts eingefallen. (Abg. Gradwohl: Sie haben kein einziges sachliches Argument gesagt!) Bringen Sie ein Sachargument! Herr Abgeordneter, regen Sie sich nicht so auf, kommen Sie heraus und antworten Sie mir! Sagen Sie mir doch, warum Sie die UVP-Pflicht fallenlassen bei Bundesstraßen, die weniger als fünf Kilometer lang sind! (Abg. Mag. Mühlbachler: Lesen Sie die Begründung!) Ich will ja die Novelle nicht! Ich halte sogar das jetzige Regelwerk für zu wenig weitgehend. Sie müssen doch argumentieren, warum Sie dieses Gesetz ... (Abg. Dr. Keppelmüller: Weil Sie ja nur verhindern wollen!) Aha, jetzt kommen wir zum Verhindern und zur Dauer von Verfahren. (Abg. Dr. Keppelmüller: Selbstverständlich! Sie agieren ja nur politisch!)

Herr Abgeordneter Keppelmüller! Die Dauer der Verfahren ist in Österreich tatsächlich ein Problem. Das sagen wir ja nicht zum ersten Mal, das sagen wir seit mindestens sieben Jahren. Das war nämlich die Zeit, als Ihr damaliger Umweltstadtrat Ackerl einen Vorschlag gemacht hat für ein einheitliches Umweltanlagenrecht. – Bis heute haben wir das nicht. Bis heute ist das nicht einmal in Ihrer eigenen Fraktion umsetzbar.

Wenn Sie sich die Gutachten anschauen, die es in Österreich zur Frage der Dauer der Verfahren gibt, dann sehen Sie, daß das nicht so ist, weil die einzelnen Materiengesetze so streng sind – die Bestimmungen im UVP-Gesetz, im Wasserrecht, im Abfallrecht oder im Elektrizitätswirtschaftsgesetz –, sondern schuld sind die Behörden! Lesen Sie das Gutachten von Professor Haller durch, lesen Sie alle Stellungnahmen der Umweltanwälte, auch von Ihrem geschätzten Umweltanwalt Wimmer, durch. (Zwischenrufe des Abg. Dr. Keppelmüller. )

Herr Keppelmüller, seien Sie einmal kurz ruhig und hören Sie zu! Lesen Sie sich das Gutachten von Umweltanwalt Wimmer durch – Umweltanwaltschaft Wien und Kollegen –, das genau aufzeigt: Es liegt nicht an den angeblich strengen Bestimmungen im UVP-Gesetz oder an den Materiengesetzen, daß die Verfahren lange dauern, sondern der Grund ist, daß nach wie vor die Behörden viel zu schlecht ausgestattet sind. Es gibt viel zu wenig Amtssachverständige, und vor allem ist das Anlagenrecht insgesamt in viel zu viele Materiengesetze aufgesplittert. Man braucht endlich ein Gesetz, ein Anlagenrecht mit einer Behörde, wo wirklich Kontrolle und Vollzug in einem möglich ist, aber das ist bis heute nicht möglich.

Ihre unsinnigen Materiengesetze sind der Grund, warum Verfahren 20 bis 60 Monate lang dauern. (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben das nicht beschlossen, Sie haben das beschlossen! Und dann kommen Sie doch glatt heraus – das ist ja so unfaßbar! – und sagen: Da müssen wir uns etwas überlegen, das dauert 20 bis 60 Monate, und das müssen wir jetzt alles ändern – so, als hätten wir diese Gesetze beschlossen!


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