Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 70

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

gibt, damit das "Jammersurium" des Abgeordneten Dr. Pumberger nicht allzu lange angehört werden muß. (Beifall bei der ÖVP.)

Er hat es immer schwerer, auf dem Spagat zwischen einem engagierten Gesundheitspolitiker und einem Möchtegern-Standespolitiker zu tanzen und nicht abzustürzen. Das ist schwer. (Abg. Mag. Stadler: Wie hat dieser lateinische Begriff gelautet?) Mag. Stadler! Hören Sie mir zu! (Abg. Mag. Stadler: Sagen Sie diesen lateinischen Begriff noch einmal!) Dr. Pumberger hat uns das Beileid ausgedrückt, weil wir in der ÖVP ab nun ohne den Präsidenten Brettenthaler leben müssen. Sie müssen auch ohne Guggenberger leben. Er war einmal Klubvorsitzender, ohne den müssen Sie auch leben. Wir werden auch ohne Brettenthaler leben. Nehmen Sie zur Kenntnis, wir haben keine Probleme damit. (Rufe bei der SPÖ und den Freiheitlichen: Gugerbauer! Gugerbauer!) – Gugerbauer, ja, Gugerbauer, Verzeihung.

Es geht erstens bei diesem Sozialrechts-Änderungsgesetz darum, daß wir das Leistungsangebot der sozialen Politik einmal sehen müssen. Ich glaube, 28 Milliarden Schilling für ärztliche Dienste, 15 Milliarden Schilling für Medikamente und 35 Milliarden Schilling für Anstaltsaufwendungen sind doch keine Kleinigkeit. (Abg. Mag. Stadler: Wer war Brettenthaler?)

Das zweite: Wir haben ein größeres Gesundheitsbewußtsein. Wir haben neue Risikofaktoren. – Auch Sie haben diese. Ich merke es an Ihren allergischen Ausbrüchen. – Wir haben natürlich auch veränderte Lebensbedingungen, und wir haben auch eine immer höher werdende Lebenserwartung, was ich allen und auch mir selbst von Herzen wünsche. Ich glaube, wir werden uns da auch noch weiterentwickeln müssen. Dazu kommt, daß ein über 60jähriger eine viermal so hohe Aufwendung in der Krankenversicherung verursacht wie jemand unter 30 Jahren. Das sind doch Dinge, die man erkennen und einmal aufzeigen muß.

Es muß auch gesagt werden, daß die Leistungsqualität großartig ist. Herr Dr. Pumberger meint, die Situation der Ärzte in Österreich sei einfach dramatisch. Bitte, lesen Sie nach: Im Jahr 1988 kamen 82 Ärzte auf 100 000 Einwohner, im Jahr 1995 134. Ich glaube, das ist doch eine herzeigbare Größe. Darüber kann man wohl reden.

In weiterer Folge hat dieses Gesetz zum Inhalt, daß wir in Zukunft nach leistungsorientierten Kriterien die Spitalsfinanzierung durchführen wollen. Wir haben mit der KRAZAF-Lösung ein Ende geschaffen, nachdem schon jahrelang darüber gesprochen wurde, daß sich hier nichts bewegt. Das ist natürlich äußerst schwierig, weil die Leistungsqualität erhalten werden muß, und dazu kommt ... (Abg. Mag. Haupt: Aber nur im Bereich der leistungsfinanzierten Krankenanstalten!)

Herr Mag. Haupt! Wer immer es zahlt: Es muß bezahlt werden, es ist auch jetzt in Form von mehreren Teilnehmern bezahlt worden. Sie wissen vielleicht nicht, weil Sie sich mit anderen Dingen beschäftigen, daß sich alleine die Aufwendungen für die Krankenhäuser vom Jahre 1985 von 15,5 Milliarden im Jahr 1995 auf 35,2 Milliarden Schilling gesteigert haben, und das ist nur jener Betrag, den die gesetzliche Sozialversicherung zu zahlen hat. Ich meine, das ist auch einmal erwähnenswert.

Herr Bundesminister! Wir haben die neue Finanzierung der Krankenanstalten im § 447f derart geregelt, daß der Hauptverband in Form seiner Richtlinienkompetenz die Aufteilung durchzuführen hat. Mir, Herr Bundesminister, wäre es lieber gewesen, wir hätten diesen Aufteilungsschlüssel im Gesetz festgeschrieben, weil ich glaube, daß das ein für allemal eine gute Entscheidung gewesen wäre.

Ich verweise darauf, daß wir vereinbart haben, daß 70 Prozent der zu Diskussion stehenden Aufwendungen auf Verrechnungsbasis 1994 zu erfolgen hat und 30 Prozent auf Beitragseinnahmen, bezogen auf Basis 1995. Wenn das die Grundlage für Gespräche im Hauptverband sein wird, soll es mir auch recht sein. Die Freude hält sich allerdings in Grenzen, weil ich glaube, daß wir am 4. November eine Vereinbarung erzielt hätten, die es wert gewesen wäre, heute im Gesetz festgeschrieben zu werden.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite