Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 94

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den öffentlichen Dienst gelten muß. Es gab jede Menge politischer Vereinbarungen, daß, wenn wir das Arbeitnehmerschutzgesetz für die gewerbliche Wirtschaft beschließen, unmittelbar danach ein Arbeitnehmerschutzgesetz für den öffentlichen Dienst geschaffen wird. Aber das gibt es bis heute nicht, und deshalb bin ich ein gebranntes Kind, das gebe ich gerne zu, und deshalb möchte ich mich heute nicht präjudizieren und einer Reglementierung zustimmen, bevor ich noch nicht weiß, wie die Liberalisierung aussehen wird.

Meine Damen und Herren! Ich lade all jene, die aus der Wirtschaft kommen und ebenfalls dieser Meinung sind, ein, dazu beizutragen, daß wir einen großen Liberalisierungsschub machen – natürlich unter Beachtung des sozialen Schutzgedankens. Aber zu sagen: Wir wollen die Liberalisierung, wir anerkennen die soziale Schutzfunktion! und dann zu Beginn einer Liberalisierung eine Reglementierung zu beschließen, das kann nicht der richtige Weg sein! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Das sind die Gründe, warum ich persönlich und einige meiner Freunde aus der Wirtschaft heute – ich betone: heute! – diesem Gesetz nicht zustimmen können. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.)

14.19

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haigermoser. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.19

Abgeordneter Helmut Haigermoser (Freiheitliche): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen und auch ich persönlich bekennen uns zu einem umfassenden Arbeitnehmerschutz, insbesondere im Handelsbereich, wo gerade im Zuge des Hereinströmens der multinationalen Konzerne auf dem Handelssektor immer wieder eben von diesen Multis der Versuch unternommen wird, Arbeitszeitgesetze zu umgehen, Arbeitsplätze auf Abruf zu schaffen, etwas, was mit einer neuen sozialen Qualität überhaupt nichts zu tun hat. (Zwischenruf des Abg. Dr. Nowotny. )

Aber diese soziale Qualität hat auch das Merkmal zu beinhalten, Herr Kollege Nowotny – und das sage ich als Praktiker –, daß die Schaffung von Teilzeitarbeitsplätzen nicht behindert wird. Mit diesem sogenannten Arbeitsruhegesetz schaffen Sie keine Arbeitsplätze im Teilzeitbereich, sondern Sie vernichten sogar noch welche.

Praktisches Beispiel: Ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin will am Freitag oder am Samstag arbeiten, etwa aus familiären Gründen, weil die öffentliche Hand zum Beispiel keine Kindergartenplätze zur Verfügung stellt oder das Familieneinkommen zu gering ist oder weil sich dieser Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin ein Zubrot verdienen will.

Nach Ihrem Vorschlag darf auch diese Arbeitnehmerin jeden zweiten Samstag nicht arbeiten, was zur Folge hat, daß dieser Freitag-, Samstag-Teilarbeitsplatz vernichtet wird beziehungsweise gar nicht entstehen kann. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Das heißt also, daß dieses Gesetz weder den Arbeitnehmern noch den Arbeitgebern in der Wirtschaft entgegenkommt, schon gar nicht neue Arbeitsplätze schafft, sondern sogar welche vernichtet. Daher ist es ein Gesetz, das in keiner Weise die Möglichkeiten schafft, in Hinkunft offensiv die wirtschaftlichen Probleme im Sinne des Wirtschaftsstandortes Österreich und der Arbeitnehmer zu bewältigen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie haben sich dieses Gesetz wirklich nicht überlegt, meine Damen und Herren! Wenn Sie es nämlich genau gelesen hätten, könnten Sie ihm heute im Sinne des von mir zuvor Gesagten nicht zustimmen, weil es schlußendlich, gelinde gesagt, arbeitnehmerfeindlich ist, meine Damen und Herren. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Professor Nowotny! Auch die Überschrift "Arbeitsruhegesetz" stimmt nicht, weil es in weitesten Bereichen nicht mit dem Ladenöffnungszeitengesetz korrespondiert. Es ist daher ein untaugliches Gesetz, welches der Großteil meiner Fraktion heute aus den von mir erklärten


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