Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 97

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lichen Abgeordneten Haupt und Povysil, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz mit der Zielsetzung der Gleichstellung nichtöffentlicher und öffentlicher Krankenanstalten zu ändern, erscheint vielleicht dem einen oder anderen aufgrund der Änderungen im Sozialrechts-Änderungsgesetz, die heute im Tagesordnungspunkt 1 beschlossen wurden, als überflüssig. – Dem ist nicht so.

Die öffentlichen Krankenanstalten sind nunmehr über die Länderpools in ihrer finanziellen Sicherheit geregelt. Die nichtöffentlichen Krankenanstalten sind zwar insofern geregelt, als Vertragsbestimmungen abgeschlossen werden können, die ihnen eine finanzielle Ressourcenzuführung weiterhin eröffnet, aber sie sind aufgrund des vorliegenden Gesetzentwurfes, der nunmehr mehrheitlich beschlossen worden ist, weiterhin Bittsteller. Sie bleiben Bittsteller, obwohl sogar Abgeordneter Guggenberger in seinem Diskussionsbeitrag zum Tagesordnungspunkt 1 heute zugeben mußte, daß in manchen Regionen bis zu 25 Prozent und österreichweit bis zu 12 Prozent der medizinischen Grundversorgung dieser Republik im Bereiche dieser privaten Krankenanstalten erledigt werden.

Zweitens haben diese privaten Krankenanstalten, wie es auch Kollege Guggenberger richtigerweise zum Tagesordnungspunkt 1 erwähnt hat, erheblich billigere Kostenstrukturen bei gleichen Leistungen.

Ich denke, daß es nicht gerechtfertigt ist, diese Ungleichbehandlung im ASVG weiterhin bestehen zu lassen, sondern daß es geradezu eine Verpflichtung wäre, wenn die Kostenabrechnung in den Krankenanstalten auf Leistungsorientierung umgestellt wird, auch die privaten Krankenanstalten leistungsbezogen abzurechnen und nicht, wie es vorgesehen ist, weiterhin mit Pauschalbeträgen nach Belegstagen.

Ich meine daher, daß unser vorliegender Gesetzesantrag aus den hier angeführten Argumenten nicht nur unterstützenswert wäre, sondern geradezu nach Unterstützung ruft. Die Gleichbehandlung von gleichen Leistungen im privaten und im öffentlichen Bereich sollte keine Diskussion und keine Glaubensfrage sein!

Außerdem sollte man auch nicht übersehen, daß gerade der nichtöffentliche Bereich durch seinen Rationalisierungseffekt einen erheblichen Beitrag dazu geleistet hat, entsprechenden Kostendruck auf die öffentlichen Krankenanstalten zu machen und auf kostengünstigere Behandlungsmodelle bei gleicher Leistung umzusteigen.

Ich glaube, daß es auch in der Vergangenheit diese geringfügige Marktregelung zwischen nichtöffentlichen und öffentlichen Krankenanstalten durchaus gegeben hat. Man sollte nun aber keineswegs den nichtöffentlichen Bereich durch das veraltete Abrechnungssystem nach Belegstagen von der Neuerung ausschließen und nur den öffentlichen Bereich nach dem Leistungssystem abrechnen. Im Gegenteil: Man sollte in Zukunft auch diesen Leistungswettbewerb fördern, und zwar im Interesse der Beitragszahler Österreichs, um gleiche medizinische Leistungen zu geringeren Kosten zu erreichen.

Ich ersuche daher, diese Diskussion unter den von uns genannten Gesichtspunkten zu betrachten und bei der entsprechenden Beschlußfassung im Sozialausschuß auch unseren Argumenten näherzutreten. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.32

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Lackner vor. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.32

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Der Antrag mit der Nummer 264/A hat bei mir doch einige Verwunderung ausgelöst, und zwar dahin gehend, daß die Antragsteller einerseits ihren Wunsch nach Änderung des § 149 Abs. 1 ASVG damit begründen, es solle dadurch zu einer Stärkung der privaten Krankenhäuser kommen, aber andererseits durch die Kürzung der Alternativbedingung, durch


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