Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 145

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moderat und daher auch keine Ursache für die Abwanderung von Unternehmen. (Abg. Rosenstingl: Keine Ahnung!)

Sie wissen: 34 Prozent Körperschaftsteuersatz, das ist viel weniger als in vielen anderen Ländern. Es gibt in Österreich das Privatstiftungsgesetz – wir kennen einige Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit –, und es gibt auch Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage et cetera. (Abg. Böhacker: Was verstehen Sie unter Gestaltungsmöglichkeiten?)

Österreich wird bereits jetzt in internationalen Finanzzeitschriften – Sie zitieren ja immer aus Wirtschaftszeitungen – als "Steueroase für Unternehmer" angepriesen. Der Vorschlag, Unternehmensgewinne, welche nicht ausgeschüttet werden, nicht zu besteuern, würde eine völlige Umgestaltung des Steuersystems erfordern, da dies Steuerausfälle in Höhe von einigen Milliarden Schilling bedeuten würde.

Würden zwecks Aufkommensneutralität verschiedener Maßnahmen auf die unterschiedliche Unternehmensrechtsreform auch die Gewinne der einkommensteuerpflichtigen Selbständigen einbezogen, würde es zusätzlich zu massiven Ausfällen im Bereich der Einkommensteuer kommen, welche auch die Länder und letztendlich auch die Gemeinden treffen würden.

Es gibt kein Industrieland, das die Gewinne nicht besteuert! Es würde damit nur der internationale Steuersenkungswettlauf massiv angeheizt, wobei der Vorteil für Österreich ja nur von kurzer Dauer wäre, da die anderen Industriestaaten natürlich nachziehen würden. Es ist auch unvorstellbar, daß durch ein derartiges Besteuerungsmodell industriepolitisch nicht relevante Steueroasen-Effekte entstehen, in denen internationale Konzerne, wie ja allgemein bekannt ist, tätig sind, die mittels konzerninterner Verrechnung nach Österreich transferieren, hier nicht versteuern und schlußendlich anstelle von Gewinnausschüttungen mittels Gewinnabsaugungsmodellen wieder unversteuert ins Ausland rücktransferieren. – Also das ist sicher nicht der richtige Weg.

Die Höhe der getätigten Investitionen ist ein wesentlicher Faktor für die Entwicklung einer Volkswirtschaft. (Abg. Mag. Stadler: Es ist schon zulässig, die eigene Regierung in Schutz zu nehmen! Schon in Ordnung!)

Die derzeitige Steuerbegünstigung durch den Investitionsfreibetrag kann nur bei der Durchführung von realen Investitionen in Anspruch genommen werden.

Meine Damen und Herren! Mit den Steuereinnahmen werden außerdem auch öffentliche Leistungen finanziert, die auch von den Unternehmen als Vorleistungen in Anspruch genommen werden. Das Ergebnis wäre, daß durch die entstehenden massiven Budgetlöcher die Versorgung mit öffentlichen Dienstleistungen, damit unser Lebensstandard und letztlich die Qualität des Industriestandortes Österreich unter Druck geraten würden, ohne daß sich die industrielle Struktur dadurch verbessern würde. Es scheint mir daher notwendig zu sein, daß ein Klima der Innovation geschaffen wird, in dem unsere Betriebe über Qualität und Besonderheiten der Produkte international wettbewerbsfähig bleiben.

Wir können außerdem nicht ernsthaft mit Ländern hinsichtlich der Lohnkosten konkurrieren, deren Lohnniveau teilweise ein Zehntel des österreichischen beträgt. Wir hätten dann auch bald deren Lebensstandard. Wenn Sie von der FPÖ das erreichen wollen, dann sagen Sie es doch ganz offen und deutlich.

Mit einer Technologie- und Strukturoffensive könnte ein entsprechender Paukenschlag gesetzt werden, der unserer Industrie eine entsprechende Basis für den internationalen Wettbewerb bieten würde. Damit wäre das ohnehin erst aufzubringende Geld besser eingesetzt als industriepolitisch gesehen zweifelhaft wirksame Steuerbegünstigungen für Gewinne.

Meine Damen und Herren! Abschließend auch eine Bemerkung zum Antrag, den die FPÖ eingebracht hat. Es würde Ihnen gefallen, wenn der Rechnungshof und die öffentliche Kontrolle auch in die Gewerkschaftskassen Einsicht bekommen würden. Dann könnten wir die Höhe des


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