Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 161

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Ich bringe daher folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Povysil und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz 1984 geändert wird, 381 der Beilagen, in der Fassung des Ausschußberichtes 431 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage 381 der Beilagen in der Fassung des Ausschußberichtes 431 der Beilagen wird wie folgt geändert:

Ziffer 1 entfällt. Die bisherige Ziffer 2 bedarf daher keiner Ziffernbezeichnung.

*****

Damit Sie nicht glauben, ich betreibe reine Oppositionspolitik und bin prinzipiell gegen das, was die Regierungsparteien machen, zitiere ich Ihnen noch einige Meinungen der Fachöffentlichkeit:

Die Meinung von Ärztekammerchef Neumann ist hinreichend bekannt, ich brauche sie daher nicht mehr zu zitieren.

Der Innsbrucker Dozent Kurt Grünewald hat die Situation noch krasser geschildert. Er hat gesagt: "Der gesündeste Patient muß eben einen Erste-Hilfe-Kurs machen und mit der Nachtschwester den Dienst versehen."

Aber das, was vielleicht auch die Sozialdemokratische Partei interessiert, ist das, was Stadtrat Rieder gesagt hat. Stadtrat Rieder hat erklärt, der Entwurf sei gesundheitspolitisch und verfassungsrechtlich bedenklich.

Wissen Sie, was Stadtrat Rieder gemacht hat? – Er erklärte im "Standard", daß er die Rufbereitschaft nicht einführen werde, weil ihm das zu gefährlich sei. – Das erklärt Ihr eigener sozialdemokratischer Stadtrat in der Zeitung "Standard"!

Gegen die Rufbereitschaft ist die Fakultätsvertretung Medizin, dagegen ist die ARGE-Ärzte im ÖGB, und dagegen sind auch die Turnusärztevertreter, die sagen, sie fühlen sich keinesfalls in der Lage, die Verantwortung dafür zu übernehmen. Außerdem dagegen ist der Personalgruppenausschuß Ärzte der Gewerkschaft. Dagegen sind die Medizinischen Fakultäten Wien, Innsbruck, Graz, die Primarärztevertreter und Mittelbauvertreter Österreichs. Dagegen gestimmt hat auch Abgeordneter Dr. Rasinger von der ÖVP. Dagegen gestimmt beziehungsweise sich der Abstimmung durch Abwesenheit entzogen hat sich Frau Primaria Pittermann. (Abg. Koppler: Was sagen die Oberösterreicher?) Die Oberösterreicher sind – ich verstehe sehr wohl Ihren Einwand – nur durch ihre ärztlichen Leiter vertreten. Aber man muß wissen, daß die ärztlichen Leiter in ihren Positionen eindeutig vom Dienstgeber abhängig sind und damit Dienstgeber- und Spitalserhaltermeinung vertreten müssen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich appelliere an Sie, die Rufbereitschaft nicht einzuführen, und zwar so lange nicht einzuführen, solange das AZG nicht beschlußreif ist. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie der Abg. Dr. Gredler. )

Sollte es heute doch dazu kommen, dann haben die Kampfmaßnahmen, die die Ärztekammer angekündigt hat, ihre Berechtigung. Wir werden sowohl diese Kampfmaßnahmen als auch ein Volksbegehren unterstützen, denn wenn die Politiker unfähig sind, einheitliche Entscheidungen zu einer so wichtigen Gesetzesmaterie wie der Gesundheitsreform zu treffen, dann sollen die Bürger beziehungsweise die Patienten entscheiden, was ihnen die Gesundheit wert ist! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.28


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