Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 59

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österreichischen Steuerzahler ein Abgabenänderungsgesetz, das meist ein Belastungsgesetz ist. (Abg. Koppler: Das hast du voriges Jahr auch gesagt!)

Nach dem Strukturanpassungsgesetz, das im Frühjahr 1996 beschlossen wurde, behandeln wir heute sogar ein Abgabenänderungsgesetz im Doppelpack, mit dem Ergebnis, Herr Bundesminister, daß im Jahre 1996 das Einkommensteuergesetz zum Beispiel schon dreimal geändert wurde. Herr Bundesminister! Was wollen Sie eigentlich dem ohnmächtigen Steuerzahler in Österreich, egal ob Arbeitnehmer, Unternehmer, Bauer oder Freiberufler, noch alles zumuten? Glauben Sie wirklich, daß Herr und Frau Österreicher nichts anderes mehr zu tun haben, als ständig neue Steuergesetze zu lernen und umzusetzen? Glauben Sie wirklich, daß mit Ihrer Vorgangsweise die ehernen Prinzipien des Steuersystems, des Steuerrechts wie Berechenbarkeit, Kontinuität und Rechtssicherheit gewährleistet sind?

Herr Bundesminister! Mit dieser Ihrer Politik erzeugen Sie Rechtsunsicherheit, schaffen Sie keine Kontinuität, und es gibt keine Berechenbarkeit im Steuerrecht mehr. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Das ist absolut investitionsfeindlich, wirtschaftsfeindlich und standortfeindlich!

Wenn ein Investor, egal ob ausländisch oder inländisch, sich nicht mehr darauf verlassen kann, daß Steuergesetze zumindest ein oder zwei Jahre Gültigkeit haben, wenn Steuergesetze rückwirkend geändert werden, wenn Steuergesetze rückwirkend im Verfassungsrang geändert werden und damit der Zugang zum Recht verweigert wird, wie wollen Sie dann, Herr Bundesminister, einen ausländischen Investor nach Österreich bringen, der hier investiert und Arbeitsplätze schafft? Wie wollen Sie das aus der Sicht des Steuerrechts machen? (Abg. Haigermoser: Arbeitsplatzvernichtung ist das à la Nowotny! – Gegenruf des Abg. Dr. Nowotny. )

Ganz im Gegenteil, mit der Kfz-Steuererhöhung sind 1 500 Arbeitsplätze aus Salzburg ins benachbarte Bayern abgewandert. Kollege Stummvoll hat es richtig gesagt: Der Arbeitsplatz des Frächters ist sehr mobil. Es ist für ihn ein Leichtes, zu bestimmen, ob er seinen Betriebsstandort in Salzburg oder 6 Kilometer weiter im benachbarten Bayern hat.

Herr Bundesminister! Hier hätten Sie wirklich Handlungsbedarf, endlich wieder eine Steuergesetzgebung Platz greifen zu lassen, die berechenbar ist und Kontinuität aufweist! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Kfz-Steuererhöhung, Herr Bundesminister, haben Sie unter anderem damit begründet, daß Sie zu dem stehen würden, was Sie vor der Volksabstimmung über den EU-Beitritt versprochen und angekündigt haben. Es ehrt Sie, wenn Sie Ihre Versprechen einhalten. Nur sollten Sie hier ein wenig konsequenter sein. Wie ist es denn mit dem Versprechen, das Sie vor der Volksabstimmung abgegeben haben, keine Steuererhöhungen durchzuführen, und mit dem Versprechen, 50 000 Arbeitsplätze netto mehr zu schaffen, ein höheres Wirtschaftswachstum zu erreichen sowie keine höhere Belastung des 13. und 14. Gehaltes einzuführen? Wo haben Sie diese Ihre Versprechungen umgesetzt und eingehalten? Da, Herr Bundesminister, sind Sie wortbrüchig geworden, und daher ist Ihre Argumentation in bezug auf das Einhalten von Versprechen zur Kfz-Steuerbegründung nicht zulässig.

Die Zeit rennt mit Riesenschritten davon. – Herr Bundesminister! Ein weiterer Kritikpunkt an diesem Abgabenänderungsgesetz ist, daß Sie wieder einmal rückwirkend im § 26a Körperschaftsteuergesetz eine Bestimmung einführen, nämlich die Verlustzuweisungen. Ich gehe mit Ihnen konform, daß das von Ihnen zitierte Beispiel der CA-Tochter, die in Deutschland Wertpapiere als Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sofort als Verluste zuweist, einen Mißbrauch darstellt. Völlig d’accord. Aber mit dieser Bestimmung schütten Sie das Kind mit dem Bade aus. Ich kann doch nicht wegen einzelner Mißbrauchstatbestände einfach ein Gesetz ändern. Diese Konstruktion wäre auch mit den bestehenden Gesetzen allein nach der Bundesabgabenordnung zu verhindern gewesen.

Auch im Zusammenhang mit der Sistierung der Verlustvorträge müssen Sie jetzt einen legistischen Salto mortale rückwärts machen. Wenn, obwohl Verlustvorträge 1996/97 sistiert sind, steuerfreie Sanierungsgewinne vorliegen, dann muß der Verlustvortrag trotzdem geltend gemacht werden. Das ist das Ergebnis einer wirren Steuerpolitik, Herr Bundesminister!


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