Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 147

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schen und kommunikativen Bereich einsetzen können, Neustrukturierungen durchführen und sich in vielen Bereichen perfektionieren können. Dadurch, glaube ich, stärken wir ihre Position auf dem freien Markt und sichern somit die Zukunft nicht nur der Unternehmungen ab, sondern wir sichern damit auch Arbeitsplätze. Ich glaube, das ist ganz, ganz wichtig, und auch das soll bei einer derartigen Diskussion hervorgehoben werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Gleichzeitig wird auch die Zersplitterung unserer Bundesverfassung vermindert – ebenfalls eine Vorgabe, der wir, glaube ich, in vollem Umfang entsprechen sollen und wollen.

Unsere gemeinsamen Erwartungen und Hoffnungen sind, daß dadurch negative Einflüsse ausgeschaltet werden und es auch zu einer Senkung der Gebühren und Tarife zum Nutzen der Bürger und Konsumenten dieser Dienstleistung und zum Vorteil für unsere gesamte Wirtschaft kommt. Wenn Sie, Herr Kollege Rosenstingl, glauben, daß wir damit eine brutale Belastungslawine in Gang setzen, dann mag das zwar Ihre Vorstellung sein. Sie haben sich aber sicherlich damit nicht so eingehend beschäftigt, daß Sie auch gelesen hätten, daß es ein Strukturkonzept gibt. Wir sind guter Hoffnung, daß wir uns durch diese Maßnahme in Zukunft auf den freien Märkten besser behaupten und auch diese Dienstleistungen besser unseren Bürgern anbieten können. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte nur ergänzend bemerken, daß dies immer ein Anliegen der Österreichischen Volkspartei war, und ich freue mich, daß wir heute wieder einen Schritt in diese Richtung setzen können und die geforderten Privatisierungsmaßnahmen nun endlich auch weiter fortgesetzt werden.

Zum Antrag 343/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Geltungsdauer der Bestimmungen des Bezügegesetzes und des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 über die Nichterhöhung von Bezügen verlängert wird, sei festgestellt, daß heute – und somit seit 1993 – die fünfte Aussetzung der Anhebung erfolgt. Im Rahmen des Strukturanpassungsgesetzes und der Budgetkonsolidierung wird den Bürgern, auch der Wirtschaft, also uns allen, viel abverlangt. Wir Politiker, wir Parlamentarier wollen gemeinsam mit der Bundesregierung auch hier nochmals zeigen, daß wir bereit sind, einen restriktiven Kurs mitzugehen und mitzutragen.

Ich glaube aber, daß es wichtig ist, daß dieses Signal stärker an den Bürger herankommt, denn alle Maßnahmen dieser Art in den letzten vier Jahren haben eigentlich nicht die Anerkennung, nicht die Zustimmung und auch nicht die Aufmerksamkeit gefunden, die vielleicht notwendig gewesen wäre. Deshalb meine ich, daß wir alle hier mehr Bewußtsein transportieren müssen, damit auch diese Entscheidung ihre Annahme und Akzeptanz findet. In Wahrheit ist es für alle ein Reallohnverzicht, aber aufgrund unserer Zielvorgabe erachten wir eben diese Entscheidung – wie eingangs erwähnt – für vertretbar. (Beifall bei der ÖVP.)

Anmerken möchte ich nur, daß auch die Arbeit in der Politik eine gerechte Honorierung finden muß und auch darf. Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Es macht keinen Sinn, wenn durch pauschales Polemisieren – von welcher Seite auch immer – das Vertrauen der Bürger in die Politik und in ihre Vertreter herabgesetzt wird. Das muß doch ein Ende finden. Ich glaube, danach sehnen sich alle. Und ich hoffe, daß diese Kampagne bald abgeschlossen sein wird.

Bis zum 1. April 1997 soll auch die Fortführung der Pauschalregelung für Auslagenersätze und für die Entfernungszulage beschlossen werden. Die drei Wirtschaftstreuhänder, welche im Auftrag der Präsidiale an einer Neuregelung arbeiten, haben bis heute noch keinen umsetzbaren, also annehmbaren Vorschlag vorgelegt. Wir erwarten uns alle eine transparente, den tatsächlichen Aufwendungen entsprechende Rückerstattung, die für die Verwaltung keine Mehrkosten und für die Beteiligten keinen Mehraufwand verursacht. Ich glaube, das ist etwas ganz, ganz Wichtiges, weil wir alle miteinander nicht an weiterem bürokratischem Aufwand interessiert sind.

Die Regierungsvorlage zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Staatsdruckerei wurde notwendig, da aufgrund des Staatsdruckereigesetzes aus dem Jahre 1981 – in Kraft getreten ab 1. Jänner 1982 – die Staatsdruckerei als eigener Wirtschaftskörper mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet wurde. Dies führte zwar zu einer rationelleren und flexibleren Geschäftsführung. Diese Rechtsform bot jedoch keine Möglichkeit für eine Privatisierung.


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