Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 180

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

gangsweise einzugehen, doch ein paar grundsätzliche Eckdaten erwähnen. (Abg. Dr. Graf: Die Zusagen sind auch nicht eingehalten worden!)

Seit dem Jahr 1987 wird an einer Verbesserung der Rechtssituation und der Ertragssituation der Forschungsanstalt Arsenal gearbeitet. In verschiedenen Gutachten wurde festgestellt, daß eine Ausgliederung in Richtung GmbH als Non-profit-Organisation sinnvoll wäre. Man hat dann allerdings befürchtet, daß eine solche Ausgliederung im Falle einer Umwandlung in eine GmbH die Tendenz steigender Kosten in sich tragen würde, daher wurde zunächst von der Umwandlung in eine GmbH abgesehen und im Oktober 1993 für die Dauer von drei Jahren – das ist auch der Grund unseres Zusammenseins und unserer Beratungen heute – das Arsenalgesetz erlassen. Die betriebsähnliche Einrichtung des Bundes erhielt den Namen "Bundesforschungs- und Prüfzentrum Arsenal", und im § 4 wurde dessen partielle Teilrechtsfähigkeit normiert.

Durch diese Teilrechtsfähigkeit sollte die Flexibilität der Geschäftsführung erhöht, eine bessere Positionierung auf dem Markt erreicht und damit die Ertragslage gesteigert werden. (Zwischenruf des Abg. Dr. Graf. ) Herr Kollege Graf! Ich erzähle Ihnen das nur, weil Sie gerade vorhin gesagt haben, daß Sie von nichts eine Ahnung haben. Daher versuche ich jetzt, diese Ahnungslosigkeit ein bißchen zu beheben! Es ist also darum gegangen, die Kostendeckung herzustellen, Herr Kollege.

Die im § 4 angeführten Möglichkeiten der partiellen Teilrechtsfähigkeit erbrachten per 31. Dezember 1995 folgendes Betriebsergebnis – ich sage es Ihnen, falls Sie es nicht kennen sollten –: 5 824,40 S bei einem Umsatz von nahezu 770 000 S. Von diesem trotz einer im Laufe des Jahres 1996 eingetretenen Steigerung des Auftragsstandes enttäuschenden Ergebnis ausgehend, erwarten sich nunmehr das Bundesministerium und der Bundesminister für Wissenschaft von einer Ausgliederung und einer möglichen späteren Fusionierung mit Seibersdorf – trotz der höheren Transformationskosten – eine erhebliche betriebswirtschaftliche Ergebnissteigerung, Herr Kollege. (Abg. Dr. Graf: Aber Ihre Kollegen erklären uns die ganze Zeit, daß die Fusion noch gar nicht sicher ist! Warum reden Sie dann von einer Fusion?)

Falls Sie wieder Lust haben, zu einer tatsächlichen Berichtigung herauszukommen, sage ich Ihnen noch einmal, was ich vorhin gesagt habe. Ich habe gesagt: eine mögliche Fusion. "Mögliche" ist das wesentliche Wort: Ich werde Ihnen das gleich erklären. (Abg. Dr. Graf: Sie reden dauernd von einer Fusion!)

Da es natürlich sinnvoll ist, festzustellen – und deshalb geht Ihr Antrag meiner Auffassung nach ins Leere –, wie sich das Arsenal in seiner ausgegliederten Form als GesmbH bewährt, wurde von den Kollegen Lukesch und Niederwieser ein Abänderungsantrag eingebracht, der auch im Bericht des Ausschusses festgehalten ist. Diesen haben Sie wohlweislich nicht zitiert, weil das Ihre Argumentation ad absurdum geführt hätte. Darin steht nämlich:

"Zu 1 (§ 2, Abs. 5, zweiter Satz):

Das von der Gesellschaft vorzulegende Unternehmenskonzept soll jedenfalls auch Varianten aufzeigen, bei der die rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit der Gesellschaft erhalten bleibt. Die durch Ausgliederung neu geschaffene Rechtsperson ..." und so weiter; das hat in diesem Zusammenhang nichts mehr zu sagen. (Abg. Dr. Graf: Warum läßt man dann diese Ermächtigungsklausel und die anderen Bestimmungen betreffend Seibersdorf drin?) Es soll festgestellt werden, ob die wirtschaftliche Selbständigkeit der Gesellschaft erhalten bleibt.

Jetzt komme ich auf den von Ihnen zitierten Abs. 4 zurück. Sie haben ihn schon einmal zitiert, ich brauche es daher für das Protokoll nicht ein weiteres Mal zu tun. Da steht – ich sage es abgekürzt –, der Bundesminister wird ermächtigt. Und jetzt möchte ich Sie gerne bei ihrer Ehre als Jurist packen, Herr Kollege: Sie kennen doch den Unterschied zwischen einem Auftrag und einer Ermächtigung. (Abg. Dr. Graf: Ich weiß, daß man in Österreich schlechte Erfahrungen mit Ermächtigungen gemacht hat!) Aber Ihre tatsächliche Berichtigung war nicht geschäftsordnungsmäßig. Herr Kollege! Das muß man hier einmal in aller Deutlichkeit feststellen! Meine Damen und Herren! Tatsache ist, daß der Minister ermächtigt wird.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite