Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 169

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Die Abgeordneten Haidlmayr und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel I Ziffer 10 § 7 Abs. 2 erster Satz eingebracht.

Wer für diesen Abänderungsantrag ist, möge ein entsprechendes Zeichen geben. – Das ist die Minderheit. Der Abänderungsantrag hat nicht die erforderliche Zustimmung gefunden.

Ich lasse über Artikel I Ziffer 10 § 7 Abs. 2 erster Satz in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Wer dem zustimmt, möge ein entsprechendes Zeichen geben. – Das ist die Mehrheit. Dieser Antrag ist mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Haidlmayr und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel I Ziffer 17 § 14 eingebracht.

Wer dafür ist, möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir stimmen jetzt ab über Artikel I Ziffer 17 § 14 in der Fassung des Ausschußberichtes.

Wer dafür ist, möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Die genannte Gesetzesstelle ist in der Fassung des Ausschußberichtes mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Haidlmayr und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung einer Ziffer 28b nach Artikel I Ziffer 28a vorsieht.

Wer hier zustimmt, möge ein Zeichen geben. – Das ist die Minderheit. Dieser Zusatzantrag ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Haidlmayr und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der die Streichung der Ziffer 33 § 76 in Artikel I zum Inhalt hat.

Wer für diesen Abänderungsantrag ist, möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über Artikel I Ziffer 33 § 76 in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Die Gesetzesstelle ist in der Fassung des Ausschußberichtes mehrheitlich angenommen.

Die Abgeordneten Haidlmayr und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der die Streichung der Ziffer 34 § 76a in Artikel I zum Inhalt hat.

Wer für diesen Abänderungsantrag ist, möge ein Zeichen geben. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Dadurch erübrigt sich die Abstimmung über die Bezeichnungsänderung in Artikel I Ziffer 35.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über Artikel I Ziffer 34 § 76a in der Fassung des Ausschußberichtes.

Gemäß § 66 Abs. 3 der Geschäftsordnung ist die Auszählung der Stimmen verlangt worden. Ich werde daher so vorgehen.

Ich beginne jetzt mit der Stimmenzählung und ersuche jene Damen und Herren, die für Artikel I Ziffer 34 § 76a in der Fassung des Ausschußberichtes stimmen, sich von den Sitzen zu


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