Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 236

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Trinkwasserreserven, um dann bei der Sanierung der Altanlagen, die garantiert nicht im Wald zu finden sind, sehr umfassende Änderungen zu machen, die zugegebenermaßen jetzt von den Fristabläufen her notwendig sind, das ist weit hergeholt. (Abg. Schwarzenberger: Wir haben uns aber geeinigt!) Das wissen Sie auch, und ich bin überzeugt davon, daß Anträge der Opposition in einem solchen Zusammenhang von den Regierungsfraktion nicht anerkannt werden würden.

Es hätte auch die Bestimmung des § 27 der Geschäftsordnung keinen Sinn, wenn man sie so weit auslegt ... (Abg. Schwarzenberger: Die Betroffenen sind froh, daß wir das gemacht haben!) Herr Abgeordneter Schwarzenberger, das ist schon richtig, aber es gilt schon eines noch, trotz aller sachlichen Zwänge: Gesetz ist Gesetz, und da kann man sich nicht einfach so darüber hinwegsetzen. Das ist aber gemacht worden, und das ist gegangen, weil Sie diesbezüglich die Mehrheit haben. Aber noch einmal: Richtig ist es nicht, und das wird man zugestehen müssen.

Wir kritisieren das, Herr Abgeordneter Schwarzenberger, und wir kritisieren vor allem, daß man offenbar eine so geringe Hemmschwelle hat, die Beugung der Geschäftsordnung auch wirklich durchzuziehen. Aber nichtsdestotrotz: Der eigentliche politische Punkt ist natürlich die Ausgliederung der Österreichischen Bundesforste, die hier unter einem mit vielen anderen Anträgen verhandelt wird.

Meine Damen und Herren! Dazu ist festzuhalten, daß die Österreichischen Bundesforste bisher ein selbständiger Wirtschaftskörper waren. Sie waren politisch unmittelbar im Einflußbereich des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, und sie unterlagen in dieser Konstruktion der Kontrolle des Parlaments und daher auch dem Interpellationsrecht und dem Fragerecht des Parlaments.

Zukünftig wird es so sein, daß aus diesem selbständigen Wirtschaftskörper eine eigene Rechtspersönlichkeit wird, eine AG. Sie wird von der Konstruktion her aber in weiten Bereichen nach wie vor dem Einflußbereich des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft unterliegen. Der Herr Bundesminister für Finanzen hat auch noch ein Wörtchen mitzureden, aber in weiten Bereichen ist es primär der Einflußbereich des Herrn Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft.

Der massive Unterschied zur jetzigen Situation ist: Es wird keine Rolle fürs Parlament als Kontrolleur geben in dieser Sache, obwohl der politische Einfluß gewahrt bleiben wird. Und das ist genau das, was wir an dieser Änderung massiv kritisieren. Ich habe daher im Ausschuß auch einen Vorschlag eingebracht, doch im Ausschußbericht festzuhalten, daß man in den Bereichen, in denen der Einfluß von politischer Seite, vom Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft nach wie vor gegeben ist, das Kontroll- und Fragerecht des Parlaments nicht einschränkt. Und ich sage dazu, daß es hierzu einen Präzedenzfall gibt, und zwar aus dem Finanzausschuß, als es um die Bundeswertpapieraufsicht gegangen ist. Es war interessanterweise kein Problem für Herrn Bundesminister Klima, zu sagen, das Kontrollrecht des Parlaments wird trotz dieser Ausgliederung nicht eingeschränkt.

Ich halte fest: Es war für die ÖVP und für den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft ein massives Interesse, dieses Kontrollrecht nicht mehr zuzulassen, das jetzt unbestritten besteht. Das ist ein Grund, uns sehr mißtrauisch zu machen. Für uns ist das eine zentrale Motivation dieser Form der Ausgliederung. Wir sind nicht dagegen, daß die Bundesforste unternehmerisch selbständig geführt werden, aber wir sind dagegen, daß es in dieser Form gemacht wird, daß die Kontrolle des Parlaments beschränkt, aber der politische Einflußbereich der ÖVP gewahrt wird.

Meine Damen und Herren! Deshalb sprechen wir uns gegen diese Änderung aus. Und nochmals sei auch auf die Beschickung des Aufsichtsrates verwiesen, durch die klargeworden ist, daß auch hier massive Interessen, parteipolitische Interessen existieren, aber dem Kontrollrecht des Parlaments kein Stellenwert eingeräumt wird. Wir meinen daher, daß der Antrag des Herrn Abgeordneten Wabl, den wir mit unterstützen, sinnvoll ist, daß man den Aufsichtsrat


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