Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 238

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Gestatten Sie mir noch einige Bemerkungen zur Aufgabe, wie sie sich dargestellt hat. Ausgehend vom Koalitonsübereinkommen, das im Kapitel 13 die Ausgliederung der Österreichischen Bundesforste per 1. 1. 1997 vorsieht, über die bereits angesprochene und diskutierte Idee der Stiftungen bis zu einer darauffolgenden Studie der Finanzierungsgarantiegesellschaft hat man sich auf die Ausgliederung in Form einer Kapitalgesellschaft, einer Aktiengesellschaft festgelegt. Bei dieser Ausgliederung wurde eine Fülle von Interessen vorgebracht. Diese waren mit einer Klammer zu schließen und in den Entwurf einzuarbeiten.

Es wäre gar nicht möglich, die Fülle der Interessen tatsächlich aufzuzählen. Gestatten Sie mir nur beispielhaft einige anzuführen: Substanzerhalt an Grundbesitz und dem damit verbundenen Wasserrecht für die Republik, die Ermöglichung einer wirtschaftlichen und effizienten Unternehmensstruktur bei den Österreichischen Bundesforsten unter gleichzeitiger Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Bundesforste AG, die Wahrung der öffentlichen Interessen, der ökologischen Zielsetzungen, die Erhaltung der bereits angesprochenen Trink- und Nutzwasserreserven sowie die Erhaltung schutzwürdiger, vom öffentlichen Interesse sehr betroffener sensibler und wertvoller Gebiete, aber auch die Möglichkeit – Kollege Schwarzenberger hat das schon angesprochen – der Beteiligung und der Mitwirkung an Nationalparks und Naturparks und die Ausräumung der verfassungsmäßigen Bedenken eines Bundeslandes.

In den angesprochenen Verhandlungen wurde diese Fülle an Interessen praxisnah, praxisbezogen in einen Gesetzestext gegossen. Ich möchte mich auch bei den Vertretern des Zentralbetriebsrates, der Einforstungsgemeinschaften, der Tourismusverbände, da vor allem bei den "Naturfreunden", für ihr aktives Mittun und für das Anmelden ihrer Bedenken und gleichzeitig auch für die Anregungen, wie in ihrem Sinne verfahren werden könnte, bedanken. Diese ihre Bedenken und Anregungen haben diese Gesetzwerdung positiv mit beeinflußt, und ich halte das durchaus für einen sehr lobenswerten Vorgang, Kollege Wabl.

Nach dem heutigen Beschluß beginnt meiner Meinung nach für die Österreichischen Bundesforste eine neue Ära mit einem schlanken Zweiervorstand und mit einem schlanken Sechseraufsichtsrat. Und ich setze in dieses Unternehmen auch große Erwartungen.

Ich bin froh, Kollege Firlinger, daß Ihrer Idee, daß es in Zukunft keinen Staatswald mehr geben wird, nicht Rechnung getragen wird. (Ruf: Ist das eine liberale Idee oder eine freiheitliche? – Gegenruf: Das kommt schon noch!) – Das weiß ich nicht so richtig, aber Kollege Firlinger hat noch Gelegenheit, hier Stellung zu nehmen.

Ich erwarte mir vom neuen Vorstand des Unternehmens in Erfüllung des Gesetzesauftrages bis Ende 1997 ein Unternehmenskonzept, das zukunftsorientiert ist und den Zielen und Aufgaben, die dieses Gesetz vorsieht, gerecht wird, weiters einen von diesem Konzept ausgehenden Motivationsschub, der in das Unternehmen und im Unternehmen sowie auch auf die Mitarbeiter wirkt. Das würde eine Verbesserung der jetzigen Situation mit sich bringen. Und drittens erwarte ich mir durch dieses neue Unternehmen auch Impulse; Impulse, die von der Österreichischen Bundesforste AG für regionale und touristische Entwicklungen ausgehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend ersuche ich Sie, alles in allem zu betrachten, nämlich die Zusammenführung der Regierungsvorlage mit dem Abänderungsantrag, mit den Erläuterungen und Ausschußfeststellungen. Mit dieser Zusammenfassung legen wir heute die Grundlage, daß die Österreichischen Bundesforste und deren Beschäftige abgesichert sind, ökologisch nachhaltige Nutzung ermöglicht wird, öffentliche und Wohlfahrtsinteressen berücksichtigt werden und auch eine höhere Effizienz der Bundesforste AG ermöglicht wird.

Daher werden wir Sozialdemokraten diesem heutigen Gesetz mit Freude und mit Stolz zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

1.39

Präsident Mag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wabl. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. Es kann auch kürzer sein. (Abg.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite