Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 52. Sitzung / Seite 241

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schwarzen Reichshälfte zuzuzählen. Wahrscheinlich wird man jetzt einen Roten suchen müssen, damit er als zweiter Vorstand in dieser Konfiguration paßt. (Abg. Koppler: Da wüßte ich einen!) Denn es könnte ja sein, daß sich in diesem Haus die Mehrheitsverhältnisse ändern. Dann kann man allerdings nicht mehr auf den Vorstand zugreifen. (Abg. Dr. Khol: Bewirb du dich!) – Herr Abgeordneter Khol! Das würde Ihnen so passen, daß ich in den Wald geschickt werde! (Allgemeine Heiterkeit und Beifall bei den Grünen.) Das wäre zwar eine sehr attraktive Position, aber ich bin dafür nicht ausgebildet. Man möge mir verzeihen, ich gehe zwar manchmal in den Wald Holzhacken, aber das wäre eine Nummer zu groß für mich.

Meine Damen und Herren! Vielleicht wird der Herr Bundesminister ...

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Herr Abgeordneter! Kommen Sie schön langsam zu Ihrem Schlußsatz bitte, in den Sie vielleicht Ihren Antrag mit inkludieren könnten, falls Sie ihn einbringen wollen. (Abg. Mag. Schweitzer: Das ist aber großzügig!)

Abgeordneter Andreas Wabl (fortsetzend) : Herr Präsident! Ich habe das Wort "freiwillig" immer noch so verstanden, daß es in meinem Bereich liegt, ob ich beende oder nicht. Es gibt eine freiwillige Redezeitbeschränkung.

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die Redezeit Ihres Klubs geht zur Neige. Sie haben noch 1 Minute und 12 Sekunden.

Abgeordneter Andreas Wabl (fortsetzend) : Also gut, dann lese ich die Anträge vor, wenn Sie darauf bestehen, Herr Präsident. (Heiterkeit.)

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Andreas Wabl zum Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (428 der Beilagen)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die im Titel bezeichnete Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

1. Artikel I § 5 erster Halbsatz lautet:

"§ 5. Bei der Erfüllung der in § 4 genannten Aufgaben und entsprechend der Verpflichtung zur Substanzerhaltung nach § 1 hat die Gesellschaft insbesondere folgende Zielsetzungen zu beachten und über deren Erreichung dem Nationalrat jährlich einen Bericht vorzulegen:"

2. Artikel I § 10 Abs. 2 lautet:

"(2) Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus sechs Mitgliedern, wovon

1. vier Mitglieder nach einem Hearing durch den Hauptausschuß des Nationalrates und

2. zwei Mitglieder von dem nach der Arbeitsverfassung vorgesehenen Vertretungskörper der Dienstnehmer

zu nominieren sind."

*****

Außerdem verlese ich den Antrag des Abgeordneten Wabl auf Rückverweisung an den Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft:


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