Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 29

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Wir denken auch nicht daran, zum 31. August eine Rückführung vorzunehmen, sondern es ist derzeit ein Aufenthaltsrecht, das bis 31. August befristet ist, für Flüchtlinge aus Bosnien festgelegt.

Österreichs Ziel besteht darin, allen Flüchtlingen die Rückkehr zu ermöglichen. Die Unterstützung, die wir dafür bieten, ist im wesentlichen, daß einerseits eine Beratung der noch in Österreich befindlichen Flüchtlinge, insbesondere jener, die sich in der Bund/Länder-Aktion befinden, stattfindet und andererseits in Kooperation mit bosnischen Stellen in Bosnien Projekte unterstützt werden, die sowohl der Wohnversorgung als auch der Arbeitsbeschaffung in Bosnien dienen, um auf dieser Basis eine schrittweise freiwillige Rückkehr nach Bosnien zu ermöglichen.

Es zeigt sich, daß dieser österreichische Weg, den wir von Anfang an und konsequent beschritten haben, der mittlerweile erfolgreichste ist, was die Rückkehr bosnischer Flüchtlinge in ihre Heimat betrifft. Jene Staaten, insbesondere Deutschland, die von Anfang an über Zwangsrückkehr oder Rückschiebung gesprochen haben, haben bis jetzt keine vergleichbaren Erfolge erzielen können. Wir werden daher den österreichischen Weg fortsetzen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Minister.

Ich bitte Herrn Abgeordneten Leikam, seine Frage – Nummer 81 – zu formulieren.

Abgeordneter Anton Leikam (SPÖ): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

81/M

An welchen Operationen und in welcher Form beteiligt sich Österreich mit Exekutivkräften an friedenserhaltenden und humanitären Aktionen im Ausland?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Herr Abgeordneter! Ich danke ausdrücklich für diese Frage, weil ich den Eindruck habe, daß der Einsatz der österreichischen Exekutivkräfte in diesem Bereich tatsächlich viel zu wenig beachtet wird.

Zurzeit beteiligt sich Österreich an drei UNO-Missionen durch die Entsendung von insgesamt 24 Gendarmerie- oder Polizeibeamten.

In Bosnien-Herzegowina sind derzeit bei der UNO-Mission UNIPTF 18 Exekutivbeamte eingesetzt. Ihre Aufgabe ist die Überwachung der lokalen Polizeikräfte und die Unterstützung beim Wiederaufbau geordneter Sicherheitsverhältnisse in Bosnien-Herzegowina. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte nach diesem mörderischen Krieg gelegt.

Ein Kontingent von vier Beamten ist in Ostslawonien eingesetzt. Ihre Aufgabe ist der Aufbau einer aus beiden Volksgruppen bestehenden Polizeitruppe. Dabei soll insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den Kroaten und Serben gefördert werden. Selbstverständlich steht auch da die Überwachung der Einhaltung von Menschenrechten im Vordergrund. Aufgrund der erreichten Fortschritte hofft man, daß eine friedliche Übergabe des Gebietes an Kroatien, vor allem aber eine friedliche Koexistenz zwischen Serben und Kroaten in Zukunft möglich sein wird.

Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, daß die Gesamtleitung der UNO-Zivilpolizeioperation dem österreichischen General Walter Fallmann obliegt. Der österreichischen Exekutive wurde damit die Leitung einer der wichtigsten UN-Missionen anvertraut.

In der Westsahara wurde aufgrund des zum Stillstand gekommenen Referendumprozesses das österreichische Kontingent von zuletzt zehn auf nunmehr zwei Exekutivbeamte reduziert. Die noch im Einsatz befindlichen Beamten halten für den Fall eines neuerlichen Beginns des Identifizierungsprozesses die notwendige Logistik bereit, schützen die noch im Land befindlichen Teile der Wahl- und Registrierungskommission und überwachen die Arbeit der lokalen Polizei.


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