Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 97

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Vollziehung dessen, was wir heute an Korrekturen beschließen, auch tatsächlich der gewünschte Effekt eintritt.

Meine Damen und Herren! Ich weiß, daß das Hohe Haus Respekt fordert und sicherlich kein Kabarett ist, aber ich nenne Ihnen nur ein kleines Beispiel, wie sehr Gesetzgebung oder EU-Richtlinie oft abweicht von dem, was sich in der Vollziehung abspielt:

Allen Ernstes sind zur Thematik Bildschirmarbeit in der EU-Richtlinie zwei Sätze enthalten – die haben wir Parlamentarier nie gesehen, nicht beschlossen, Herr Kollege Haselsteiner, daher meine massive Kritik an der Vollziehung von Gesetzen, worauf wir uns in Zukunft verstärkt konzentrieren werden müssen –, wonach die Vollziehung folgendermaßen vorzugehen hat.

Es ist tatsächlich ein Entwurf in die Begutachtung gegangen, der lautet – ich zitiere –: "Bildschirmarbeitsplätze sind so zu gestalten, daß den Arbeitnehmern bei aufrechter Kopfhaltung die Einhaltung folgender Sitzposition ermöglicht wird: Bei locker herabhängenden Oberarmen sollen sich die Unterarme in Arbeitshaltung annähernd in der Horizontalen befinden. Bei etwa horizontal verlaufenden Oberschenkeln, die mit dem Rumpf einen Winkel von ungefähr 90 Grad einschließen, und ganzflächig auf dem Fußboden aufgestellten Füßen soll der Winkel zwischen Ober- und Unterschenkel mindestens 90 Grad betragen. Dabei soll die Tiefe der Sitzflächen voll ausgenutzt werden und der untere als auch der mittlere Teil der Wirbelsäule durch den Lendenbausch und den darüberliegenden Teil der Rückenlehne des Arbeitsstuhls wirksam abgestützt sein."

Im nächsten Paragraphen heißt es dann: "Dem Arbeitnehmer sind Fußstützen zur Verfügung zu stellen" und so weiter. "Sie sind so zu gestalten, daß die Füße bei leicht geöffneten Beinen ganzflächig auf den Fußstützen aufgestellt werden können und die Sitzposition nach § 6 Abs. 1 mit der Maßgabe eingenommen werden kann, daß der Winkel zwischen Unterschenkel und Füßen etwa 90 Grad beträgt."

Meine Damen und Herren, das haben wir hier nie beschlossen! Das ist die konkrete Vollziehung eines Gesetzes, das ist Mißbrauch des Gesetzes, und das, Herr Kollege Haselsteiner, war nicht vorhersehbar. Das übersteigt meine kühnsten Erwartungen. So etwas läßt sich nicht erfinden, so etwas läßt sich nicht erahnen, und daher mein Credo: Wir müssen in Zukunft, Herr Minister, ich kündige das in aller Freundschaft an, verstärkt darauf schauen, wie unsere Gesetze in der Praxis vollzogen werden. (Beifall des Abg. Dr. Feurstein. )

Ein weiterer Punkt als Beispiel und als Beweis dafür, wie sehr unsere Betriebe den Arbeitnehmerschutz, die Gesundheitsvorsorge ernst nehmen. Die Erfolgsbilanz zeigt, daß seit Jahren ein kontinuierlicher Rückgang der Arbeitsunfälle zu verzeichnen ist. Wir haben heute in den Unfallspitälern der AUVA ungefähr 20 Prozent Arbeitsunfallversehrte und 80 Prozent Opfer von Haushaltsunfällen, Freizeitunfällen, Sportunfällen. (Abg. Öllinger: Das stimmt doch nicht!) Das können Sie alles nachlesen, Herr Kollege. Die Zeit ist zu kurz, um Ihnen hier Nachhilfeunterricht zu geben.

Meine Damen und Herren! Es ist festzustellen, daß auch die Berufskrankheiten eine rückläufige Tendenz haben. Herr Kollege, ich habe Ihnen im Ausschuß schon gesagt, es ist eine Manipulation von Ihnen, zu sagen, die steigende Zahl der Berufsunfähigkeitspensionen sei der Beweis dafür, wie gefährlich die Arbeitswelt ist. Auch hiezu: Der Bezug einer Berufsunfähigkeitspension oder Invaliditätspension sagt ja überhaupt nichts darüber aus, wo die Ursache der Gesundheitsschädigung liegt: ob in der Arbeitswelt, in der Freizeit oder in sonstigen Fehlverhaltensweisen. Das ist also eine bewußte Manipulation, ich sage es gleich vorbeugend, denn Sie werden es sicherlich wieder hier bringen, Herr Kollege.

Und noch eines: Was wir hier heute beschließen, ist für ungefähr 90 Prozent unserer Betriebe – nämlich für die Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern – eine gewaltige Erleichterung, weil damit Papierkrieg und Bürokratie abgebaut werden. Auf einem Blatt Papier, auf einer Seite können die Betriebe die Gefahrenevaluierung vornehmen. Ganz trennen können wir uns nicht davon, weil es der EU-Richtlinie und der EU-Gesetzgebung entspricht, eine Gefahrenevaluierung fortzuführen. Für 90 Prozent der Betriebe fällt aber der Papierkrieg weg.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite