Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 108

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(Beifall bei der SPÖ. – Abg. Haigermoser: Das ist eine gefährliche Drohung!) Dies wird durch die ebenfalls stabilitätsorientierte Währungspolitik der Oesterreichischen Nationalbank unterstützt.

Ein gewisses Erstaunen muß der Zeitpunkt der Anfrage jedoch bei jedem halbwegs aufmerksamen Leser von Zeitungen auslösen. Bekanntlich fand gestern abend bis in die heutigen frühen Morgenstunden eine Sitzung des ECOFIN-Rates in Dublin statt. Heute und morgen finden die Beratungen der Staats- und Regierungschefs statt, wobei die Finanzminister anwesend sein werden. Wie Sie wissen, werden dort genau jene Themen behandelt, die einem Teil der Anfrage zugrunde liegen. Wie Sie weiters sogar den Medien entnehmen können, nimmt die österreichische Bundesregierung hiebei eine Haltung ein, die sich auf den EU-Vertrag stützt und die Stabilität der zukünftigen europäischen Währung sicherstellt.

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Durch den bewährten Kurs der österreichischen Wirtschaftspolitik wurde erreicht und sichergestellt, daß der Schilling weltweit zu einer der härtesten Währungen zählt. (Abg. Haigermoser: Darum geben wir sie auf!) Dies hat unserem Land deutliche und von der Wissenschaft ausgewiesene wirtschaftliche Vorteile gebracht, die von einer Verbilligung von Importen, einer Stabilisierung der Erwartungshaltung von Exporteuren bis hin zu – im europäischen Vergleich – außerordentlich niedrigen Zinsen gereicht haben. (Abg. Haigermoser: Halleluja!)

Wie Sie wissen, ist gemäß den Bestimmungen des EU-Vertrages vorgesehen, mit 1. Jänner 1999 in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion einzutreten. Das ist auch von den EU-Staats- und Regierungschefs anläßlich der Sitzung des Europäischen Rates im Dezember 1995 in Madrid bekräftigt worden.

Den Bestimmungen dieses Vertrages ist Österreich aufgrund der Volksabstimmung vom 12. Juni 1994 und des Beitrittes zur Europäischen Union mit 1. Jänner 1995 beigetreten. Seitens der österreichischen Bundesregierung wurden die Bestimmungen über die Währungsunion stets als mit dem österreichischen Stabilitätsziel voll vereinbar betrachtet, wobei mit der Herstellung eines gemeinsamen Währungsraumes in der EU zusätzliche wirtschaftliche Vorteile für Österreich verbunden sein werden.

Zusätzlich zu den Bestimmungen des EU-Vertrages selbst haben im Laufe des vergangenen Jahres weitere Beratungen stattgefunden, deren Ergebnisse in der heutigen Sitzung des EU-Rates beratschlagt beziehungsweise beschlossen werden sollen. Dazu zählen neben der sogenannten Euro-Verordnung, mittels derer das Währungsrecht des Euro festgelegt wird, das sogenannte EWS II, mittels dessen durch die Vermeidung von Währungsschwankungen zwischen dem Euro und den Währungen der Nichtteilnehmer für Stabilität gesorgt wird, sowie der Stabilitätspakt, dessen Zielrichtung die Konkretisierung der bereits im EU-Vertrag festgelegten primärrechtlichen Bestimmungen ist.

Hiedurch wird sichergestellt, daß die Mitgliedstaaten tatsächlich dem im Vertrag festgelegten Erfordernis der budgetären Stabilität folgen. Dies steht auch im Einklang mit dem budgetpolitischen Kurs der österreichischen Bundesregierung, deren Zielrichtung es ist, nicht Konsolidierung um der Budgetkonsolidierung willen zu betreiben, sondern durch eine sparsame Politik mit Augenmaß einen künftigen Spielraum für eine aktive Wirtschaftspolitik wiederzugewinnen.

Auch mittels dieser Maßnahmen wird sichergestellt, daß der Euro so hart wie der Schilling sein wird. Dies wird auch nicht zuletzt durch die Europäische Zentralbank gesichert, deren Mandat auf eine Aufrechterhaltung der Preisstabilität ausgerichtet ist.

Österreich erfüllt bereits jetzt wesentliche Voraussetzungen, um diesem stabilitätsorientierten Kurs gerecht zu werden und hievon zu profitieren. Dies bedeutet natürlich nicht, daß nicht auch in Hinkunft die Wirtschaftspolitik durch strukturelle Maßnahmen sicherzustellen hat, daß die Wettbewerbfähigkeit der österreichischen Volkswirtschaft gewahrt und verbessert wird. Durch die Verbesserung der budgetären Rahmenbedingungen wird bis Ende 1997 ein Erreichen sämtlicher Konvergenzkriterien sichergestellt werden, ohne daß es – wie bei einigen Vorschlägen der Freiheitlichen – zu einem Zusammenbruch des Systems der sozialen Absicherung kommt.


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