Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 174

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eine soziale Staffelung – das steht ausdrücklich dabei, Sie brauchen den Satz nur zu Ende zu lesen – der Familienbeihilfe ausgesprochen. Frau Hostasch hat sich für die Beibehaltung der Individualbesteuerung ausgesprochen. Nur Frau Mertel bleibt dabei, sie setzt ihre Wünsche durch. – Ich kann Ihnen und auch Herrn Feurstein nur den Rat geben: Wenden Sie sich betreffend Obergrenzen an den Herrn Finanzminister, an die Frauenministerin und vor allem an Ihren Familienminister!

Ziel unsererseits war es, sicherzustellen, daß die Untersuchungsdisziplin gewahrt bleibt und daß durch die Einziehung einer Obergrenze die soziale Treffsicherheit – das ist unser Anliegen – gestärkt wird. Die Einziehung einer Obergrenze brachte mir den Vorwurf ein, daß dadurch die berufstätige Frau benachteiligt werde. Gott sei Dank ist dem aber nicht so! (Beifall bei der SPÖ.)

Einziehung einer Obergrenze: jährlich 429 000 S Partnereinkommen. Das heißt: Der Bonus steht dann nicht mehr zu, wenn das steuerpflichtige Einkommen nach dem Einkommensteuergesetz, § 33 Abs. 1 – also der Betrag nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und der steuerfreien Zulagen wie Schmutzzulage, Erschwerniszulage – mehr als 429 000 S beträgt. Die Einziehung dieser Obergrenze bedeutet sicherlich einen Schmerz für Frau Dr. Moser, denn das ist ein Signal, ein Signal zur sozialen Umverteilung. Es wird dies allerdings nicht sehr viele betreffen, denn die Anzahl der Haushalte mit einem Einkommen, das über dieser einfachen Beitragsgrundlage liegt, wird angesichts der durchschnittlichen Einkommen bei jungen Paaren – Medianeinkommen: 19 900 S – kaum sehr groß sein. Zur Beurteilung, ob ein Anspruch besteht oder nicht, wird das Partnereinkommen im Jahr der Geburt des Kindes herangezogen. Und in Anbetracht dessen, daß die Mutter oder der Vater Karenzurlaubsgeld bezieht, ist davon auszugehen, daß das Haushaltseinkommen noch wesentlich geringer sein wird. – Soviel zur Benachteiligung der berufstätigen Frauen.

Frau Dr. Moser spricht von Gratisuntersuchungen, die nicht angenommen werden. – Ich glaube, daß Erwachsene ihre Gesundheit ganz gern vernachlässigen, daß sie aber, was ihre Kinder betrifft, diesbezüglich ein ausgesprochen gutes Bewußtsein entwickelt haben. Es ist nach 20 Jahren des Bestehens des Mutter-Kind-Passes aber auch wirklich zu erwarten, daß das entsprechende Gesundheitsbewußtsein vorhanden ist. Und daß der Vorsorgegedanke gewachsen ist, das wissen wir alle.

Ich möchte darauf hinweisen, daß das Untersuchungsprogramm 800 Millionen Schilling kostet und allen kostenlos zur Verfügung steht. Ich möchte in Erinnerung rufen, auch wenn Frau Haller nicht da ist, daß gerade von den Freiheitlichen dieses Untersuchungsprogramm immer als artfremde Leistung bei der Familienförderung angegriffen worden ist.

Die Auswirkungen der Streichung der Geburtenbeihilfe werden nur angenommen, und auch Sie, Frau Dr. Moser, können das Ausmaß nicht abschätzen. Sie wissen nicht, ob für die österreichischen Eltern überhaupt ein finanzieller Anreiz notwendig ist, Gesundenuntersuchungen bei ihren Kindern vornehmen zu lassen. – Ich gehe davon aus, daß Eltern im Interesse ihrer Kinder das angebotene Untersuchungsprogramm lückenlos annehmen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Mir wird vorgeworfen, daß so eine Zweiklassengesellschaft geschaffen werde. Wir haben in unserem umfangreichen Förderungssystem viele Einkommensobergrenzen, damit wird aber keine Zweiklassengesellschaft geschaffen! Wir müssen – das wissen Sie als Ex-Familienministerin ganz genau – uns bemühen, die vorhandenen Finanzmittel effizienter als bisher einzusetzen und die Förderungen zielsicherer zu gestalten.

Herr Öllinger! Sie haben uns vorgeworfen, daß vieles nicht administrierbar und nicht kontrollierbar ist. Tatsächlich ist es so, daß stichprobenweise Kontrollen vorgenommen werden sollen. Es war unser Ziel, die Auszahlung und die Kontrolle möglichst unbürokratisch und mit geringstem Aufwand zu gestalten.

In der Vorberatung unserer Beratungen über die Einkommensgrenze wurde uns von Finanzexperten im Beisein der ÖVP ausdrücklich versichert und bestätigt, daß die Vorgangsweise ohne zusätzliche Kosten leicht administrierbar ist. Frau Dr. Moser war dabei, aber wahrschein


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