Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 56

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5. Bereinigung bei Investkredit und Kontrollbank durch Abgabe der CA-Anteile abzüglich GiroCredit-Anteile an andere Anteilsinhaber und Anbot aller Anteile der GiroCredit durch die AVZ mit ehestmöglicher Abgabe. Keine Beteiligung der Bank Austria bei der PSK-Privatisierung.

6. Kein asset-stripping (gilt nicht für Regionalbanken, Investmentbank und ÖRAG ...)

7. Haftungsverzicht oder Haftungsentgelt ermittelt durch internationale Gutachter für den Vorteil aus der Gemeindehaftung gemäß dem neuen Sparkassengesetz.

8. Umtauschangebot für CA-Aktionäre/zusätzlich die Möglichkeit einer Barabfindung für Stammaktien bis maximal 200 000 S Kurswert von natürlichen Personen (850 Übergabepreis abzüglich 15 Prozent), Absicherung gegen Mißbrauch.

9. Anbot für CA-Mitarbeiter zum Erwerb von Aktien der CA bis maximal 500 Millionen Schilling Verkaufspreis.

10. Privatisierungsgesetz: Ausschreibungsbedingungen und Zuschlag bei Veräußerung von Bundesvermögen bedarf Zustimmung der Bundesregierung. In diesem Gesetz sollen alle bisherigen Ermächtigungen umfaßt werden. Bericht an den Hauptausschuß.

11. Die Ausnahmeregelung für die Konsolidierung wird mit 31. 12. 1998 befristet.

12. Erstellung eines Übernahmerechts.

13. Novellierung des Sparkassengesetzes hinsichtlich Haftungsverzicht oder Haftungsentgelt.

14. Die Umwandlung der Wiener Börse in eine AG unter Beteiligung der Emittenten, Investoren und Banken.

15. Die Punkte 10 bis 14 sind über Regierungsvorlage bis Sommer 1997 zu beschließen.

16. Je eine Milliarde Schilling für Forschung und Entwicklung und Exportpromotion in den Jahren 1998 und 1999 analog wie 1997.

17. Kommt ein Beschluß der AVZ zu Punkt eins innerhalb von vier Wochen nicht zustande, dann kommen die Vertragsparteien überein, eine Rückabwicklung des Kaufes durchzuführen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, in jenen Bereichen, in denen legistische Maßnahmen erforderlich sind, dem Nationalrat rechtzeitig Entwürfe für Bundesgesetze vorzulegen, sodaß eine Beschlußfassung vor dem Sommer 1997 möglich ist.

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Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.47

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der vom Abgeordneten Dr. Stummvoll soeben verlesene Entschließungsantrag ist geschäftsordnungsgemäß unterstützt und wird in die Verhandlungen miteinbezogen.

Ich halte auch noch einmal fest, daß von den vier Entschließungsanträgen, die der Abgeordnete Mag. Trattner vorhin erwähnt hat, auch der vierte Antrag, der zur Verteilung kommt, ausreichend unterstützt ist und in die Verhandlung miteinbezogen ist.


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