Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 46

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Das steht natürlich in gewisser Weise mit dem heutigen Thema hier in Verbindung, denn der Tourismus in Österreich, der zweifellos einer der wichtigsten Wirtschaftsbereiche Österreichs ist, hängt natürlich zum einen mit der Schönheit der Landschaft in Österreich zusammen, und zum anderen muß man sich fragen, warum die Menschen zu uns kommen. – Natürlich geschieht das auch aufgrund der kulturellen Güter, aufgrund des kulturellen Angebots. In diesem Bereich wurde in den letzten Jahren in Österreich eigentlich sehr, sehr viel geleistet, und gerade die Zahlen im Städtetourismus zeigen, daß es hier ein absolut attraktives Angebot gibt, daß es eben keine Krise, sondern – ganz im Gegenteil – Zuwächse gibt.

In beiden Bereichen müssen wir wieder auf folgendes zurückkommen – ich versuche immer, das bei den Tourismusdebatten zur Sprache zu bringen –: Es mangelt nämlich nach wie vor daran, daß es eine so geringe Dienstleistungsmentalität gibt, und zwar sowohl im Bereich der Gastronomie, aber auch wenn es darum geht, als Tourist in Österreich, in Salzburg oder in Wien beispielsweise, ganz simpel in ein Theater, in die Oper oder sonstwohin gehen zu wollen. Das ist in Österreich nach wie vor mit unglaublichen Bürokratismen verbunden, und es wäre schön, wenn sich die Minister – auch der zukünftige – für Kunst und Kultur und der für Tourismus einmal zusammensetzen und überlegen würden, inwiefern das nicht attraktiver, dienstleistungsorientierter für die Touristen gerade in den Städten gemacht werden könnte.

Ich möchte heute hier nur auf einen Bereich, der uns sehr wichtig ist, eingehen, und zwar darauf, wie in Zukunft ein neuer Tourismusbericht, der dann – so hoffen wir – aktueller diskutiert werden kann, ausgestattet werden soll.

Herr Bundesminister! Wir haben viele Jahre darüber diskutiert, daß es in Österreich so etwas wie einen nationalen Umweltplan geben soll, und es hat das die letzte Umweltministerin auch aufgegriffen. Dieser nationale Umweltplan liegt seit zwei Jahren vor, und er ist in verschiedene Bereiche aufgeteilt. Eines der sozusagen prominentesten Kapitel darin ist der Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Wenn man sich dieses Kapitel durchliest – und wir haben das im zuständigen Unterausschuß, der diesen nationalen Umweltplan diskutiert hat, auch sehr ausführlich mit dem Arbeitskreisleiter diskutiert –, sieht man, daß darin sehr, sehr gute Vorschläge enthalten sind, gerade was den Bereich der Erhaltung der attraktiven, schönen Landschaft in Österreich im Zusammenhang mit dem Tourismus anlangt, und was man da tun könnte.

Eines halte ich für besonders sinnvoll, und deshalb würde ich Sie und vor allem Ihre Beamten wirklich bitten, sich das einmal konkreter anzuschauen; ich habe auch mehrmals urgiert, dieses Kapitel im Wirtschaftsausschuß mit Ihnen zu diskutieren. Ich würde Sie, Herr Minister, und auch die Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses – vielleicht kann man ihr das übermitteln – bitten, daß wir diesen nationalen Umweltplan im Zusammenhang mit dem Tourismus im Wirtschaftsausschuß diskutieren, weil dabei ganz besonders deutlich wird, wie gering eigentlich Ihre Kompetenzen sind, und wie wichtig in diesem Bereich das Zusammenspiel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist.

Was gemacht wurde – und darauf bin ich ein bißchen stolz, weil das schon auch aufgrund unserer Mitwirkung an den Vorbereitungen zum nationalen Umweltplan geschehen ist, und zwar in allen Kapiteln, auch bei Energie, Verkehr, Wasser –, ist, daß da sehr genau und detailliert aufgegliedert wurde: der Bereich, um den es geht, die Problemstellung, die Zielsetzung, die Maßnahmen, die Instrumente, der Zeithorizont und vor allem die Akteure.

Es gibt ganz konkrete Vorschläge in diesem Bericht. Kollegin Rossmann hat ja zu Recht auf die vielen Berichte und Studien hingewiesen, die es dazu gibt, aber ich glaube auch, daß, wenn man diesen nationalen Umweltplan heranziehen würde und ihn auch im Wirtschaftsausschuß einmal diskutiert, eines wichtig wäre – auch in den zukünftigen Tourismusberichten –, nämlich die Maßnahmen mit einem bestimmten Zeithorizont auszustatten und vor allem die Akteure ganz konkret anzuführen. Es sollten also nicht nur Bund, Land und Gemeinde erwähnt werden, sondern zum Beispiel auch die Möglichkeiten, die es im Rahmen von EU-Förderungen und ähnlichem gibt. Es soll das als eine Anregung verstanden werden, daß sich Ihre Beamten das


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