Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 150

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desverteidigungsrates als auch des Landesverteidigungsausschusses des Parlaments gewährleistet und

b) bei Entscheidungen bei Beschaffungsvorgängen neben militärischen und budgetären auch vermehrt volkswirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden.

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Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie einladen, diesem Entschließungsantrag im Sinne einer Parlamentarisierung unserer Politik und im Sinne einer Stärkung des Parlaments zuzustimmen. – Ich meine, das ist absolut und dringend notwendig angesichts der Reformunfähigkeit dieser Bundesregierung. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

20.02

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Leikam vor. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.03

Abgeordneter Anton Leikam (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Am 8. Februar 1995 faßte der Nationalrat den Beschluß, die Beschaffungsvorgänge beim Bundesheer in der Zeit von 1987 bis 1995 einer Prüfung durch den Rechnungshof zu unterziehen. Insbesondere bestand der Wunsch, zu prüfen, ob es illegale Zahlungen im Zusammenhang mit den Beschaffungsvorgängen beim Bundesheer gegeben hat. Immerhin sind in diesem Zeitraum Beschaffungsaufträge in Höhe von fast 29 Milliarden Schilling vom Bundesministerium für Landesverteidigung vergeben worden.

Es wurden bereits zwei Teilberichte über das Beschaffungswesen des österreichischen Bundesheeres im Nationalrat – mehrheitlich – zur Kenntnis genommen. Der Dritte Teilbericht liegt nun vor und steht heute zur Diskussion. In allen drei Teilberichten gab es seitens des Rechnungshofes keinerlei Beanstandungen oder Anhaltspunkte für illegale Zahlungen. Das festzustellen halte ich für sehr wesentlich. Wohl aber, meine Damen und Herren – und darauf soll hingewiesen werden –, zeigt der Rechnungshof in allen drei Teilberichten gravierende Mängel bei Beschaffungsvorgängen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung auf.

Wie ein roter Faden ziehen sich grobe Mängel in der strategischen Planung, ungenügende Grundlagen für Planungsschritte, fehlende betriebswirtschaftliche Kennzahlen und mangelnde Wahrnehmung von Republiksinteressen bei der Vertragsgestaltung durch alle drei Teilberichte.

Im Dritten Teilbericht, in dem es um die Beschaffung von Fliegerabwehrlenkwaffen geht, hat der Rechnungshof festgestellt, daß insbesondere volkswirtschaftliche Überlegungen bei der Auswahl des Angebotes eine erhebliche Rolle gespielt haben. Gerade der Hinweis darauf, daß volkswirtschaftliche Überlegungen dabei eine bedeutende Rolle gespielt haben, ist auch Gegenstand von Debatten im nun ständig tagenden Unterausschuß des Rechnungshofes. Es geht dabei um Kompensationsgeschäfte.

Wir bekennen uns zur Berücksichtigung volkswirtschaftlicher Überlegungen im Zusammenhang mit Beschaffungsvorgängen im österreichischen Bundesheer. Wir sehen nichts Schlechtes in solchen volkswirtschaftlichen Überlegungen, ja wir halten es für durchaus wünschenswert, daß auch volkswirtschaftliche – und nicht nur militärische – Überlegungen in Beschaffungsvorgänge mit einfließen. (Abg. Scheibner: Eine rechtliche Grundlage brauchen wir dafür!)

Die Beschaffung von leichten Fliegerabwehrlenkwaffen war aber insofern problematisch – wie der Rechnungshof feststellte –, als ein geschlossenes Konzept, wie es im Bericht heißt, für die Fliegerabwehr fehlte und erst in einer schon sehr weit fortgeschrittenen Phase des Vergabeverfahrens im Bundesministerium für Landesverteidigung ein auf den taktischen Bedarf abgestelltes Mengengerüst ermittelt wurde.


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