Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 166

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Herr Präsident des Rechnungshofes! Ich bitte Sie, daß Sie diesen Sachverhalt hier darstellen. (Abg. Dr. Maitz: Sie verdrehen ja alles!) – Herr Abgeordneter Maitz! Sie sind nur dritte Führungsebene, Sie waren die erste Führungsebene! (Beifall bei den Grünen.)

21.19

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gelangt nun der Herr Präsident des Rechnungshofes. – Bitte, Herr Präsident.

21.19

Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Wabl! Ich darf auf Ihre Frage ganz kurz folgendes antworten: Der Rechnungshof hat, ehe er zu diesen Prüfungen geschritten ist, einen sehr klaren Auftrag des Nationalrates bekommen. Und dieser Auftrag des Nationalrates bezog sich auf die Beschaffungsfälle im Bundesheer. Was Sie jetzt aber angesprochen haben und was auch im Zuge der Diskussionen im Ausschuß zutage getreten ist, ist das Interesse des Nationalrates an den Kompensationsgeschäften. Ich mache aber bitte ausdrücklich darauf aufmerksam, daß diese eine Folge der Beschaffungsvorgänge sind und nicht eine Voraussetzung für die Beschaffungen unter dem Gesichtspunkt des Auftrages, den der Rechnungshof vom Nationalrat erhalten hat.

Ich mache weiters darauf aufmerksam, daß der Rechnungshof angesichts der Fülle der Beschaffungsfälle mit seinen Prüfungskapazitäten – es handelt sich um über 40 000 Beschaffungsfälle! – bereits so ausgelastet war, daß alles Weitere noch zu einer weiteren Belastung des Rechnungshofes geführt hätte. (Zwischenruf des Abg. Wabl. )

Wenn der klare Auftrag des Nationalrates seinerzeit gelautet hätte, nicht nur die Beschaffungsvorgänge an sich zu prüfen, sondern das gesamte Umfeld beziehungsweise die aus den Beschaffungsvorgängen zu ziehenden Folgerungen zu prüfen, dann hätte sich der Rechnungshof selbstverständlich diesem Auftrag gefügt, wie dies in der Verfassung vorgesehen ist. Ein dermaßen ins Detail gehender Auftrag, der auch die Kompensationsgeschäfte umfaßt hätte, ist dem Rechnungshof jedoch nicht erteilt worden, und daher hat der Rechnungshof eine solche Prüfung nicht vorgenommen. (Abg. Wabl: Das war ja Vertragsbestandteil, Herr Präsident!)

Herr Abgeordneter! Sie hätten auch einen weiteren Antrag einbringen können, dem Rechnungshof die Überprüfung der Kompensationsgeschäfte als weiteren Auftrag zu überbinden! Selbstverständlich hätte der Rechnungshof dies auch geprüft! Mir scheint es jedoch nicht zulässig zu sein, aus einem Prüfungsauftrag, der dem Rechnungshof vom Nationalrat überbunden wurde, eine ganze Kette von weiteren Verpflichtungen des Rechnungshofes zu Einzelprüfungen abzuleiten. Dies würde nämlich dazu führen, daß auch die klare Vorgabe, die die Verfassung betreffend die Konkretisierung der Prüfungsaufträge vorschreibt, auf diese Weise unterlaufen werden könnte, was sicherlich niemand will.

Ich möchte noch einmal mit aller Deutlichkeit darauf hinweisen: Wenn der Wille des Nationalrates in die Richtung geht, die Kompensationsgeschäfte seitens des Rechnungshofes einer Überprüfung zu unterziehen, und ein solcher Beschluß gefaßt wird, dann wird der Rechnungshof selbstverständlich auch diesem Auftrag nachzukommen haben. – Ein solcher Auftrag liegt dem Rechnungshof jedoch nicht vor. Er hat sich daher im Rahmen des ihm in concreto erteilten Auftrages, der die Beschaffung betrifft, einer solchen Prüfung aus gutem Grund nicht unterzogen. Denn die Fülle seiner solchen weiteren Prüfung wäre erstens in zeitlicher Hinsicht unabsehbar gewesen, und zweitens – und das sollte man nicht vergessen – hätte dies auch die rascheste Erfüllung des ihm tatsächlich erteilten Auftrags behindert, weil die Prüfung dann wesentlich umfangreicher gewesen wäre und die Expeditivität, die der Rechnungshof gerade bei dieser Prüfung obwalten ließ, darunter gelitten hätte.

Ich möchte Sie ersuchen, Herr Abgeordneter, dies zu berücksichtigen, wenn Sie vom Rechnungshof verlangen, im Rahmen dieser Prüfung auch die Kompensationsgeschäfte zu prüfen. (Beifall bei der ÖVP.)

21.23


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