Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 9

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Beginn der Sitzung: 9 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser, Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie herzlich begrüßen und eröffne die 58. Sitzung des Nationalrates.

Als verhindert gemeldet für den heutigen Tag sind die Abgeordneten Dr. Preisinger, Aumayr und Reitsamer.

Fragestunde

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zur Fragestunde.

Ich beginne jetzt – pünktlich um 9 Uhr – mit dem Aufruf der Anfragen.

Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die 1. Anfrage – Nr. 93/M – an den Herrn Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird Herr Abgeordneter Schweitzer formulieren. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

93/M

Die Haftung für Schäden aus den praktischen Anwendungen der Ergebnisse der Genforschung sind für den österreichischen Konsumenten nach wie vor ungeklärt – wie weit sind die legistischen Vorbereitungen der von Ihnen seit langem versprochenen Regierungsvorlage eines Umwelthaftungsgesetzes gediehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Schweitzer! Wie Sie wissen, fällt die angesprochene Thematik in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Justiz. Daher habe ich auch keine Regierungsvorlage zu einem Umwelthaftungsgesetz versprochen, kann dies gar nicht tun.

Ich darf Ihnen aber mitteilen, daß die Verankerung spezieller Haftungsbestimmungen für Risken aus der Anwendung der Gentechnologie aus meiner Sicht prinzipiell in der Regelung erfolgen sollte, die diesen Bereich gesetzlichen Bestimmungen unterwirft, im Gentechnikgesetz. Mein Ressort hat solche Regelungen erarbeitet und vertreten; aber trotz parlamentarischer Diskussion über Haftungsbestimmungen im Gentechnikgesetz selbst ist dieses Gesetz ohne solche Haftungsregelungen beschlossen worden. Ich bin der Ansicht, daß natürlich auch die Abdeckung solch spezieller gentechnischer Risken über ein Umwelthaftungsgesetz erfolgen könnte, wenn man das will.

In diesem Zusammenhang darf ich daran erinnern, daß entsprechende Entschließungen des Nationalrates an den Bundesminister für Justiz gerichtet waren – um damit noch einmal auf das zurückzukommen, was ich eingangs gesagt habe.

Unter Mitarbeit unseres Ressorts wurde ein solcher Entwurf durch das Justizministerium Ende 1994 fertiggestellt. Allerdings ist es aufgrund der inzwischen angelaufenen Vorarbeiten für


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