Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 92

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dokumentiert ist –, daß es unklare, unterschiedliche Auskünfte gibt über Fakten, die nicht unklar und unterschiedlich interpretiert werden dürfen.

Ich kann nicht nachvollziehen, daß es Rechtsmittelbelehrungen gibt, die unrichtig sind und damit den Bürger, den Gendarmeriebeamten, den Polizisten in die Irre führen. Und ich kann mich schon gar nicht damit abfinden, daß daraus dem einzelnen Nachteile erwachsen und der Minister persönlich dies in einer für mich eher schnoddrigen, kühlen, kalten Art und Weise abtut. Damit identifiziere ich mich nicht, das ist nicht mein Stil, so verstehe ich in keiner Weise Verwaltung, schon gar nicht Verwaltung im Innenministerium. (Beifall bei der ÖVP.)

Der letzte Punkt: Es reden Vertreter aller Parteien dasselbe, wenn es um die Exekutive als unseren Freund und Helfer geht. Die Exekutive sorgt für unseren Schutz, sie sorgt für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit, und wahr ist, daß dann, wenn Exekutivbeamte in Ausübung ihrer dienstlichen Verpflichtungen verletzt, schwer verletzt, manchmal sogar getötet werden, ein schwerfälliger Apparat in einer für mich wiederum nicht nachvollziehbaren kaltschnäuzigen Art und Weise den einzelnen Beamten schuldig macht, indem er sagt: Unprofessionell gehandelt! Die Vorgangsweise war nicht gesetzeskonform!

Es gibt ein Eigenverschulden, obwohl aus dem Aktenverlauf klar und deutlich hervorgeht, wenn man analysiert, wenn man interpretiert, wenn man schlußfolgert, daß der einzelne wahrlich im besten Wissen dessen, was er zu tun hat, agiert hat.

Es wird also eine Schuldzuweisung an den einzelnen vorgenommen, die einen einzigen Hintergrund hat: die monetäre Sicht. Es soll das Ganze billiger werden, billiger für das Innenministerium und damit billiger natürlich auch für die Republik Österreich.

Herr Volksanwalt, geschätzte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe abschließend eine sehr persönliche Hoffnung. Nicht daß ich dies dem Innenminister, der noch im Amt ist, zuschieben würde – ich weiß, wie abhängig er von einem funktionierenden Beamtenapparat ist –, ich habe aber die Hoffnung, daß der designierte Innenminister Karl Schlögl, der ja immerhin Beamtenstaatssekretär ist, der Bürgermeister ist, genau weiß, wo die Achillesferse im Innenministerium beheimatet ist, nämlich in einem schwerfälligen Apparat, der molochartig nach der "Mir san mir"-Mentalität genau das nicht tut, was unsere Intention wäre.

Ich habe also die Hoffnung, daß mit dem neuen Innenminister ein Motivationsschub bei den Beamten einkehrt. Ich habe die Hoffnung, daß die Serviceeinrichtung Innenministerium in Zukunft eine Unternehmenskultur an den Tag legt, die Sie, Herr Volksanwalt, und damit natürlich die gesamte Volksanwaltschaft zufriedenstellt, die die Abgeordneten befriedigt, die aber vor allem dem einzelnen Bürger, dem Exekutivorgan, das als Petent an das Ministerium herantritt, jene Sorgfalt angedeihen läßt, die es sich erwarten darf. (Beifall bei der ÖVP.)

14.52

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Volksanwalt Schender. – Bitte.

14.52

Volksanwalt Horst Schender: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich ganz kurz noch Stellung beziehe zu einzelnen Redebeiträgen, die nach den Ausführungen der Frau Vorsitzenden Korosec gebracht wurden. Ich muß mir mit meiner geschätzten Amtskollegin Messner nämlich aus Geschäftsordnungsgründen die restlichen 6 Minuten teilen, hat mir der Herr Präsident mitgeteilt, und ich bitte um Vergebung, wenn ich auf einzelne Details in Ihren Reden nicht allzu breit eingehen kann, um nicht zu erzwingen, daß Sie nach der Unterbrechung der Tagung weitere Zeit in Anspruch nehmen müssen.

Herr Abgeordneter Donabauer! Sie haben gemeint, die Zahl der Prüfungsverfahren in der Volksanwaltschaft sei zwar rückläufig, aber ansonsten seien Sie mit unserer Arbeit ganz zufrieden. Ich muß Ihnen leider sagen, die Zahl der Prüfungsverfahren ist nicht rückläufig, sondern sie nahm im vergangenen Jahr 1996 um 25 Prozent zu, von 3 500 auf 4 500, sodaß wir also in einem oberen Spitzenbereich der Prüftätigkeit und am Rande der Belastbarkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Volksanwaltschaft angelangt sind.


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