Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 145

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Meine Damen und Herren! Es ist notwendig, daß hier im Hause politisch klargelegt wird, daß es nicht akzeptiert wird – und insofern könnten wir auch Herrn Bundesminister Farnleitner den Rücken stärken –, daß Rationalisierungspotentiale nicht ausgeschöpft und dann die Kosten auf die privaten Haushalte überwälzt werden. Das ist etwas, was die Liberalen nicht zulassen wollen.

Der zweite Bericht, den ich herausgreife, betrifft die Gemeinnützige Industrie-WohungsgesmbH in Linz. Sie wissen, meine Damen und Herren, daß schon im ersten Tätigkeitsbericht ein Schwerpunkt auf die gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften gelegt wurde. Auch da setzt sich das fort, wovon vielleicht Herr Abgeordneter Murauer geredet hat, wenn er es auch nicht so klar angesprochen hat. Denn wenn ich mir anschaue, wie hier entgegen den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes agiert wird, daß es um Beträge geht, die in die Hunderte Millionen Schilling gehen, die in Wertpapiere gesteckt werden, die anderen Firmen zugeschoben werden, dann muß ich sagen, Herr Abgeordneter, ist das zumindest nach meinem Dafürhalten ein politisches Verbrechen. Diese Vorgangsweise geht mit den Bestimmungen des Gesetzes nicht konform. Es wird das immer wieder vom Rechnungshof kritisiert. Aber es wird vom Herrn Abgeordneten Murauer, der sich so große Sorgen um das organisierte Verbrechen macht, eigentlich nie in diesem Hause aufgegriffen. Er hat noch nie gesagt, daß man in diesem Bereich endlich diese Unseligkeiten abschaffen muß, die ganz klare Gesetzwidrigkeiten darstellen.

Meine Damen und Herren! Es ist auch interessant – wo ja unbestritten ist, daß die Aufgabe der gemeinnützigen Bauvereinigungen nur sein kann, preiswerte Wohnungen zu errichten und zu verwalten –, daß dann von einer gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft, die zu 99 Prozent zum Zeitpunkt der Prüfung der VOEST-Alpine AG gehört hat und zu 1 Prozent der Donauländischen Baugesellschaft, die interessanterweise auch wieder zu 100 Prozent der VOEST-Alpine AG gehört, die Finanzierung von Wohnbauten im Ausmaß von 80 Millionen Schilling nicht durchgeführt wird, sondern daß von dieser Gesellschaft bei einem Liquiditätserfordernis von 152 Millionen Schilling in Wertpapieren 183 Millionen Schilling angelegt und Bankguthaben in der Höhe von 49 Millionen Schilling auf die hohe Kante gelegt werden, wodurch in Wirklichkeit dem Wohnbau rund 80 Millionen Schilling entzogen wurden.

Die Folge davon ist, daß das Wohnungsangebot gering ist und daß natürlich die Preise für die Wohnungen hinaufgetrieben werden. Und dann reden Sie, wenn es um das Mietrecht und um das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz geht – so wie heute auch schon –, davon, daß man das Mietrecht restriktiver machen muß, weil da so viele Unseligkeiten passieren. Aber niemand von Ihnen redet davon, daß in Wirklichkeit durch das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, dessen Einhaltung eigentlich auch von Ihrer Bundesregierung, meine Damen und Herren, zu kontrollieren ist, zumindest vom Finanzminister, dem Wohnbau Mittel entzogen werden, und man weiß nicht, wohin sie fließen. Vom Rechnungshof, wird das sehr klar kritisiert.

Es geht sogar so weit, daß – und das ist schon im Tätigkeitsbericht 1991 angesprochen worden – von der GIWOG zwei der ÖIAG zuzuordnende gemeinnützige Wohnbaugesellschaften mit einem gewinnberechtigten Grundkapital von 7,4 Millionen Schilling zum Preis von insgesamt 340 Millionen Schilling angekauft wurden. Das hat der Rechnungshof kritisiert. Man ist ihm aber in seiner Kritik nicht gefolgt.

Es wäre gesetzlich nur erlaubt gewesen, den Ankauf in der Höhe des Grundkapitals zu machen, also nur in der Höhe von 7,4 Millionen Schilling, aber man hat 340 Millionen Schilling gezahlt. Und dann nach dieser immensen, 45fachen Überzahlung ist es zu einer Wertberichtigung der Aktien gekommen, nämlich um insgesamt 73 Millionen Schilling auf 267 Millionen Schilling, und der derzeitige Verkehrswert der Aktien beträgt überhaupt nur 5,4 Millionen Schilling.

Meine Damen und Herren! Es ist ganz offensichtlich, daß im Falle der GIWOG ein Gesetz in Anspruch genommen worden ist, das Steuerbegünstigungen vorsieht, dessen Sinn und Zweck es ist, daß Wohnungen gebaut werden, und deshalb wird diesen Firmen eine Sonderstellung zugestanden, wodurch sie auch im Wettbewerb mit Privaten besser konkurrieren können. Und es wird von dieser Bundesregierung nicht sichergestellt, daß die Privilegien, die dieses Gesetz vorsieht, auch nur bestimmungsgemäß verwendet werden.


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